Bausubstanzerkundung Schleuse Scheidt und Cramberg
1. Allgemeine Beschreibung: Die Bausubstanzerkundung an den Schleusen Scheidt und Cramberg an der Lahn erfolgt im Vorfeld eines geplanten Ersatzneubaus der Wehranlagen. Ziel ist die Ermittlung des aktuellen baulichen Zustands der bestehenden Schleusenbauwerke, um deren Tragfähigkeit und Eignung für Verstärkungsmaßnahme...
Angebotsfrist:12. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
1. Allgemeine Beschreibung: Die Bausubstanzerkundung an den Schleusen Scheidt und Cramberg an der Lahn erfolgt im Vorfeld eines geplanten Ersatzneubaus der Wehranlagen. Ziel ist die Ermittlung des aktuellen baulichen Zustands der bestehenden Schleusenbauwerke, um deren Tragfähigkeit und Eignung für Verstärkungsmaßnahmen zu bewerten. 2....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 12. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
1. Allgemeine Beschreibung: Die Bausubstanzerkundung an den Schleusen Scheidt und Cramberg an der Lahn erfolgt im Vorfeld eines geplanten Ersatzneubaus der Wehranlagen. Ziel ist die Ermittlung des aktuellen baulichen Zustands der bestehenden Schleusenbauwerke, um deren Tragfähigkeit und Eignung für Verstärkungsmaßnahmen zu bewerten. 2. Art der Bauleistung: Die Bauleistung umfasst zerstörungsfreie und zerstörende Prüfverfahren zur Untersuchung der Bausubstanz sowie begleitende statische Berechnungen und Analysen. Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der bestehenden Wasserführung und Betriebsbedingungen der Schleusen. 3. Umfang der Bauleistung: - Dokumentation und Bestandsaufnahme - Sichtprüfung und fotografische Erfassung des Ist-Zustands - Aufnahme vorhandener Baupläne und historische Dokumentation - Materialtechnische Untersuchungen - Entnahme von Bohrkernen aus Beton- und Mauerwerksbereichen - Bestimmung der Betondruckfestigkeit nach DIN EN 12504-1 - Prüfung auf mögliche Schädigungen durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) - Statische Untersuchungen und Tragfähigkeitsbewertung - Ermittlung der vorhandenen Tragreserven - Prüfung der strukturellen Integrität der Schleusenbauwerke - Berechnung der Laständerungen infolge der Stauumlegung - Bewertung der Ertüchtigungsmöglichkeiten durch Verstärkungsmaßnahmen - Erkundung der Baugrundverhältnisse - Durchführung von Sondierbohrungen im unmittelbaren Bauwerksbereich (hier Bereich Nebenangebot) - Laboruntersuchungen zur Boden- und Gründungsbeschaffenheit - Analyse der Setzungs- und Verformungseigenschaften Besondere Anforderungen - Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung des laufenden Schleusenbetriebs durchzuführen. - Es sind alle Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden und Eingriffen in die Gewässerökologie zu treffen. - Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sind zwingend erforderlich. Dokumentation und Auswertung Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt die Erstellung eines umfassenden Berichts, der folgende Inhalte umfasst: - Detaillierte Zustandsbeschreibung der Schleusen - Ergebnisse der Material-und Tragfähigkeitsprüfungen - Empfehlungen für notwendige Verstärkungsmaßnahmen - Darstellung möglicher Bauverfahren zur Ertüchtigung Diese Bauleistung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die weitere Nutzung oder die Verstärkung der Schleusenbauwerke im Zuge der Stauumlegung und der ökologischen Durchgängigkeit. CPV 45122000-8 45262422-5 76121000-7 45113000-2 45262100-2 76340000-8 76470000-8
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Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Planungsleistungen für die Sanierung der bestehenden Gebäudeautomation an 9 Standorten. 1. Planungsleistungen gemäß HOAI - Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 - §55 Technische Ausrüstung. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) entfällt. 2. Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäudeautomation - Sichtprüfung und technische Erfassung der bestehenden Schaltschränke und Feldgeräte - Abgleich mit vorhandenen Bestandsunterlagen - Dokumentation von Leistungskomponenten einschließlich technischer Daten 3. Zustandsbewertung - Bewertung des allgemeinen technischen Zustands der Komponenten - Prüfung hinsichtlich Normenkonformität, Alter, Verschleiß und Ersatzteilverfügbarkeit 4. Sanierungsempfehlung - Gegenüberstellung von Teilsanierung und Komplettaustausch - Darstellung möglicher Sanierungsvarianten mit Vor- und Nachteilen - Grobe Kostenschätzung der empfohlenen Maßnahmen - Klare Empfehlung zur weiteren Vorgehens
- WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHBochumFrist: 12. Mai
WEG - Gewerbepark am Gerther Mühlenbach, An der Halde 1 in Bochum - Ausführungsplanung Sanierung
- Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung, Ermitteln der Planungsrandbedingungen, Auswertung der vorhandenen Unterlagen und Integration der Ergebnisse in die Ausführungsplanung. . - Erstellung der Ausführungsplanung Erarbeiten der Ausführungsplanung nebst Bodenmanagementkonzept auf Grundlage des Sanierungsplanes sowie der Boden- und Bodenluftuntersuchungen aus der Sanierungsuntersuchung und der Untersuchungen zur Ausführungsplanung und der weiteren Rahmenbedingen, die dem Untersuchungsgebiet unterliegen, unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung inkl. zeichnerischer Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörigen Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen. . - Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen Erstellung von Gutachten und Fachbeiträgen, die in die Ausführungsplanung zu integrieren sind. . - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Erstellung von Vergabeunterlagen auf Basis des Sanierungsplanes, der Ausführungsplanung mit allen wesentlichen Randbedingungen und Nebengewerken und limitierenden Faktoren. Teilnahme an Aufklärungs- und Vergabegesprächen, Preisspiegelerstellung, Lieferung/Erstellung von Textbausteinen zur AG-seitigen Erstellung eines Vergabevermerkes und Mitwirkung bei der Beauftragung. . - Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen gem. EBV, die für die detaillierte Ausführungsplanung benötigt werden. Hier ist anhand der Sanierungsuntersuchung ein Untersuchungskonzept zu entwickeln, die Geländearbeiten vorzunehmen sowie die chemischen Analysen gem. EBV und die Bewertung durchzuführen und dies in die Ausführungsplanung sowie das Bodenmanagementkonzept einzupflegen. Weiterhin sind ggf. von den Behörden auferlegte Untersuchungen, wie z.B. detaillierte Standortuntersuchung etc. zu berücksichtigen. . - Grundwassermonitoring In Vorbereitung auf die Sanierung der Fläche und die Neunutzung, ist das Grundwassermonitoring fortzuführen, welches seit einigen Jahren in enger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum durchgeführt wurde. Für das Jahr 2027 sind zwei Grundwassermonitoringkampagnen im Abstand von sechs Monaten an den 34 vorhandenen Grundwassermessstellen durchzuführen. Hierfür wird die Probenahme, Analytik und die Erstellung von Auswertungsberichten angefragt. . Die Leistungen sind unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. . Hier besteht die Anforderung, diese Leistungen in allen Projektphasen unter der Leitung eines Sachverständigen für das Fachgebiet Altlasten (Sachgebiete 2-5) durchzuführen. .
- Starke Projekte GmbH
Freianlagen Kulturpark Manhiem-Alt, Neuland Hambach
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung von Freianlagen des zukünftigen Kulturparks Manheim-Alt gem. § 39 HOAI und Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4) HOAI in vier Beauftragungsstufen: Die Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. -- STUFE 1 -- LPH 1 Grundlagenermittlung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 2 Vorplanung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 3 Entwurfsplanung (für Ausbaustufe 1). -- STUFE 2 -- LPH 4 Genehmigungsplanung (für Ausbaustufe 1) -- STUFE 3 -- LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (jeweils für Ausbaustufe 1) -- STUFE 4 -- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation (jeweils für Ausbaustufe 1). Optional: LPH 9 Objektbetreuung Des Weiteren sind besondere Leistungen optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Diese umfassen: - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung, - Berücksichtigung der Grundlagendaten der RWE Power AG, - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln, - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Materialien/Einbauten, der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände, - Vorstellung der Planung innerhalb eines Beteiligungsformates, - Erarbeiten besonderer Darstellungen, - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen (z.B. gem. LBP), - Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse, - Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten, - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend dem Projektverlauf), - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen in Abstimmung mit der Bergbehörde Arnsberg nach Bergrecht (Einzelfallprüfung), - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- Starke Projekte GmbH
Freianlagen Kulturpark Manhiem-Alt, Neuland Hambach
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Planung von Freianlagen des zukünftigen Kulturparks Manheim-Alt gem. § 39 HOAI und Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4) HOAI in vier Beauftragungsstufen: Die Leistungsphasen werden stufenweise vergeben. -- STUFE 1 -- LPH 1 Grundlagenermittlung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 2 Vorplanung (für Ausbaustufe 1 & 2); LPH 3 Entwurfsplanung (für Ausbaustufe 1). -- STUFE 2 -- LPH 4 Genehmigungsplanung (für Ausbaustufe 1) -- STUFE 3 -- LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereiten der Vergabe (jeweils für Ausbaustufe 1) -- STUFE 4 -- LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation (jeweils für Ausbaustufe 1). Optional: LPH 9 Objektbetreuung Des Weiteren sind besondere Leistungen optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Diese umfassen: - Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung, - Berücksichtigung der Grundlagendaten der RWE Power AG, - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln, - Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Materialien/Einbauten, der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände, - Vorstellung der Planung innerhalb eines Beteiligungsformates, - Erarbeiten besonderer Darstellungen, - Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen (z.B. gem. LBP), - Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse, - Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten, - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend dem Projektverlauf), - Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen in Abstimmung mit der Bergbehörde Arnsberg nach Bergrecht (Einzelfallprüfung), - Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 04. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Gemeinde SalzbergenSalzbergenFrist: 07. Mai
Umbau und Sanierung des Hannoverschen Güterschuppens in Salzbergen, Objektplanung Gebäude
Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um den Hannoverschen Güterschuppen in Salzbergen. Das Gebäude ist ein eingetragenes Einzeldenkmal und besitzt eine besondere wirtschafts- und technologiegeschichtliche Bedeutung. Der Güterschuppen wurde etwa im Jahr 1857 durch die Hannoversche Eisenbahnverwaltung errichtet. Er befindet sich aktuell in einem seinem Alter und der Nutzung entsprechenden baulichen Zustand. Ziel der Maßnahme ist die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Proben-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Musikvereine. Im Zuge der Planung und Umsetzung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Proberaum: Es ist ein Proberaum mit einem Mindestmaß von 8,00 m x 10,00 m herzustellen. Eine größere Raumdimensionierung zur Verbesserung der Raumakustik ist ausdrücklich erwünscht. • Lagerräume: Es sind geeignete Lagerräume für Musikinstrumente, Noten sowie Dokumente vorzusehen. Dabei ist insbesondere auf geeignete klimatische Bedingungen zu achten. • Energetische Sanierung: Das Gebäude ist im Rahmen der Sanierung sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik energetisch zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu planen. • Raumakustik und Raumklima: Es ist eine für Musikproben geeignete Raumakustik sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein konstantes und für Musikinstrumente geeignetes Raumklima (insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu gewährleisten. • Lärm- und Erschütterungsschutz: Aufgrund des angrenzenden Bahnbetriebs sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. • Das Grundstück befindet sich gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ und wird aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die Vorschriften aus der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF, NI) sind einzuhalten. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zu entwickeln und umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude. o Grundleistungen: -Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1–4 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Ziffer 10.1. -Die Beauftragung der Leistungsphasen 5–7 sowie 8–9 erfolgt optional. o Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Erstellung und Bearbeitung eines 3D-Gebäudemodells incl. der Modellierung von Innenräumen, im Sinne der Building Information Modelling (BIM)-Methodik (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 2) - Analyse von Alternativen bzw. Varianten einschließlich deren Wertung sowie Durchführung von Kostenuntersuchungen zur Optimierung der Planung (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Planung der Freianlagen wurde bereits in einem separaten Verfahren vergeben und ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Landesbetrieb Information und Technik NRWFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Landesbetrieb Information und Technik NRW
Rahmenvertrag Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional
1. Gegenstand der Ausschreibung und Beschreibung des Vorhabens Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist der IT Dienstleister der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung und die amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen. IT.NRW ist ein Landesbetrieb und gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW). IT.NRW bietet seit September 2017 die Aufstiegsfortbildung Bachelor Professional in IT (bis 2024 genannt Operative Professionals) an. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Durchführung der Aufstiegsfortbildung für die Jahrgänge 2026-2029 beauftragt. Die Teilnehmenden müssen das für ein Bestehen der IHK-Prüfung "Bachelor Professional in IT" notwendige Wissen im Rahmen des Lehrgangs erlangen können. Die Inhalte der IHK-Prüfung zum "Bachelor Professional in IT" sind vorgegeben durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung "Bachelor Professional in IT" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Fassung vom 24. September 2024. Der Rahmenlehrplan der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gliedert die Inhalte der IT-Fortbildungsverordnung feiner auf. Er versteht sich als Orientierung für den auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang. Gemäß dieser Vorgabe müssen folgende Themenfelder abgedeckt werden: 1. Fachliche Spezialisierung 2. IT-spezifische Handlungsfelder 3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement 4. IT-Projekt ? Folgende fachliche Spezialisierungen sind möglich und sollen bei Bedarf durch den Auftragnehmer realisiert werden: ? Systemintegration und Vernetzung ? Softwareentwicklung ? IT-Beratung ? Informationssicherheit ? Datenanalyse Die fachspezifischen Gruppen werden anhand strategischer Entscheidungen durch IT.NRW und auf Basis des Wahlverhaltens der Teilnehmenden gebildet. Die Teilnehmendenzahl pro fachspezifischer Gruppe beträgt mind. drei und max. sechzehn Personen. Maximal kommen sieben fachspezifische Gruppen pro Jahrgang zu Stande, wobei sich auch mehrere Gruppen mit identischer Spezialisierung bilden können. Die Prüfungs-IHK ist aktuell (2026) die IHK Köln, welche die einzuhaltenden Prüfungstermine vorgibt. Ein Wechsel der Prüfungs-IHK durch IT.NRW ist im weiteren Verlauf des Rahmenvertrags möglich. Die Teilnehmenden werden aus Ministerien, Behörden und anderen Einrichtungen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens entsendet, in geringer Anzahl auch aus nicht zur Landesverwaltung gehörenden Behörden wie bspw. Kommunen. I. d. R. handelt es sich um ausgebildete Fachinformatiker/innen aus der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen oder Quereinsteigende mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Feststellung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Prüfungszulassung obliegt den Teilnehmenden und ihren entsendenden Behörden. Die Prüfungsgebühren übernehmen die Teilnehmenden bzw. ihre entsendenden Behörden. ? 2. Jahrgangsplanung und Lehrgangskonzept Die Planungen liegen aktuell ausschließlich für den Bachelor-Professional-Jahrgang 2026 vor und werden im weiteren Vertragsverlauf u.U. inhaltlich angepasst (z.B. Anzahl Seminartage/ Reihenfolgen/ Lehrgangsinhalte etc.). Die folgenden Planungen stellen für die Folgejahre daher nur eine Orientierung dar. Die Jahrgänge 2027-2029 werden unter Berücksichtigung der von IT.NRW gestellten Anforderungen (z.B. Auswahl des Prüfungstermins und maximale Lehrgangsdauer) durch den Auftragnehmer geplant und von IT.NRW zur Umsetzung freigegeben. Die Planungen müssen spätestens zwei Monate vor Lehrgangsstart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 2.1. Planungen 2026 Der Jahrgang 2026 wird mindestens mit einem und maximal drei Parallellehrgängen (Lehrgang A-C) durchgeführt und erstreckt sich über 26 Monate. Der Abschluss der Prüfungen ist, bedingt durch die Prüfungstermine der IHK Köln, anzusetzen für September/Oktober 2028. Die Teilnehmenden sollen insgesamt ca. 76 Unterrichtstage (davon 66 Tage gemeinsamer Unterricht aller möglichen Fachrichtungen und 10 Tage separater Unterricht pro fachspezifischer Gruppe) erhalten. Pro Unterrichtstag werden 8 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) unterrichtet - von 8:45 Uhr bis 16:00 Uhr. Bestimmte Wochen (Osterferien, ein Teil der Sommerferien etc.) werden, wenn möglich, ausgespart. Ein Lehrgang wird einmal wöchentlich an einem gleichbleibenden (festen) Wochentag durchgeführt. Der Unterricht findet an einem Montag (Lehrgang A), Dienstag (Lehrgang C) und Mittwoch (Lehrgang B) statt. Die Kick-Off-Termine sind davon abweichend für Dienstag, den 01.09.2026 (Lehrgang A), Mittwoch, den 02.09.2026 (Lehrgang B) und Donnerstag, den 03.09.2026 (Lehrgang C) geplant. ? Ebenfalls ausgenommen hiervon sind die 10 Seminartage in den jeweilig gewählten Fachrichtungen. An diesen Tagen, werden die Teilnehmenden lehrgangsübergreifend verteilt, wodurch auch eine Zuordnung auf einen anderen Wochentag möglich sein kann. Zusätzlich finden im Verlauf des Lehrgangs zwei Blockwochen mit bereits festgelegten Terminen statt, die verbindlich einzuplanen sind: - Lehrgang A: 05. - 09.04.2027 und 11. - 15.10.2027 - Lehrgang B: 12. - 16.04.2027 und 18. - 22.10.2027 - Lehrgang C: 19. - 23.04.2027 und 25. - 29.10.2027 2.2. Leistungen abseits des Unterrichts Zur Vorbereitung eines jeden neuen Jahrgangs verpflichtet der Auftragnehmer sich dazu, ca. vier Monate vor Beginn eines neuen Lehrgangs eine Informationsveranstaltung (online) für Interessierte (potentielle Teilnehmende, Beschäftigte aus Personal- und/oder Fortbildungsstellen etc.) durchzuführen. Für den Jahrgang 2026 findet diese am 18.05.2026 (13-15 Uhr) statt und ist verbindlich einzuplanen. Darüber hinaus werden ein enger Austausch und eine regelmäßige Kommunikation zwischen Auftragnehmer und IT.NRW vorausgesetzt. Hierzu gehören: - Abstimmungen zum jeweiligen Lehrgangsstart/-planung - Briefing der Trainer/innen bei IT.NRW (IT.NRW, Verwaltungsspezifisches, Räumlichkeiten, Schulungsinhalte) - Von IT.NRW veranlasste Fee
- Wetteraukreis
Fachplanerleistungen Gebäudetechnik, Kostengruppen 410, 420, 430 und 480, jeweils inkl. Kostengruppe 550 i.R. der Erweiterung von Klassen- und Gruppenräumen an der Kurt-Moosdorf-Schule in Echzell
Fachplanungsleistungen HLS Erweiterung von Klassen- und Gruppenräumen an der Kurt-Moosdorf-Schule in serieller Bauweise Bruttogrundfläche BGF ca. 600 m² Lichte Raumhöhen ca. 3,00 m Bruttorauminhalt ca. 2.400 m³ Titel 1: Fachplanungsleistungen für die nachstehenden Anlagengruppen gemäß Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach § 53 ff. HOAI 2021 und AHO-Heft Nr. 6, Stand Mai 2014: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KG 410 - Wärmeversorgungsanlagen KG 420 - Raumlufttechnische Anlagen KG 430 - Gebäude- und Anlagenautomation KG 480 - jeweils inkl. Technischer Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen KG 550 Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Weitere Informationen zu den Stufen entnehmen Sie bitte der Auftragsbekanntmachung. Umfang der zu erbringenden Grundleistungen, besonderen Leistungen und zusätzlichen Leistungen für die Leistungsphasen 1-4 (Stufe A): LPH 1 Grundlagenermittlung Grundleistungen: a) bis c) komplett Besondere Leistungen: 1.1.2) Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteilen 1.1.3) Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand 1.1.4) Durchführen von Verbrauchsmessungen 1.1.5) Endoskopische Untersuchungen LPH 2 Vorplanung Grundleistungen: a) bis g) komplett Besondere Leistungen: 2.1.1) Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches 2.2.1) Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung LPH 3 Entwurfsplanung Grundleistungen: a) bis h) komplett Besondere Leistungen: - Mitwirken bei der Leitdetailplanung, siehe Anlage 3.1.4) Berechnung von Lebenszykluskosten 3.1.6) Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen, u. a. CO2-Einsparung 3.1.8) Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches 3.1.10) Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) 3.1.11) Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung LPH 4 Genehmigungsplanung Optionale Grundleistungen: a) bis b) komplett Umfang der zu erbringenden Grundleistungen, besonderen Leistungen und zusätzlichen Leistungen für die Leistungsphasen 5-9 (Stufe B): LPH 5 Ausführungsplanung Besondere Leistungen: 5.2.1) Prüfen der bauausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 5.1.1) Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung 5.1.3) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand, zum Beispiel in der Freianlage, bei Sichtbeton oder Fertigteilen LPH 6 Vorbereitung der Vergabe Grundleistungen: 6.2.1) Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) auf Grundlage und inkl. einer detaillierten Objektbeschreibung. Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 6.1.1) Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsorganisation LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe Besondere Leistungen: 7.2.1) Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) einschl. Preisspiegel 7.3.1) Prüfung der von ausführenden Unternehmen aufgrund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Planung Optionale Grundleistungen: a) bis f) komplett Optionale besondere Leistungen: 7.1.2) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung Grundleistungen: a), d), g), j), k), n) und o) Zusatz zur Grundleistung: - Überwachen und Dokumentieren des Bauablaufs und Einhaltung bauordnungs- und öffentlich-rechtlicher Anforderungen aufgrund terminlicher oder inhaltlicher Vorgaben des Auftraggebers oder der Bauaufsichtsbehörden (z. B. ständige Anwesenheit nach Erfordernis oder Vorgabe der Bauherrschaft) Optionale Grundleistungen: b), c), e), f), h), i), l), m) und p) Optionale besondere Leistungen: 8.1.3) Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand, z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionszeichnungen, technische Anlagen, Deckenspiegel, Wandabwicklungen, Durchbrüche, Leerrohre, Details 8.1.4) Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß und Schlussrechnung (Ersatzvornahme) LPH 9 Objektbetreuung Grundleistungen: a) bis c) komplett Besondere Leistungen: 9.1.1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Zusätzliche Leistung, unabhängig von den Leistungsphasen: - Protokollierung von allen Besprechungen unter anderem Planungs- und Baubesprechungen, Besprechungen mit Schulleitung, Bauaufsicht etc. Wir informieren Sie hiermit, dass das Honorar für die o.a. Leistungen mit den Honoraren der Leistungsphasen gem. Honorarberechnung abgegolten ist. Durch Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter automatisch die Besonderen Vertragsbedingungen BVB und deren Leistungen an. (Siehe hierzu § 15, Abs. 7 BVB). - Erstellen von Entscheidungsvorlagen
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.