Baubegleitende geotechnische Überwachung
Baubegleitende geotechnische Überwachung der Baumaßnahme A2 Herten, Ersatzneubau der Brücken Münsterstraße und Ewaldstraße. Die Ingenieurleistungen der baubegleitenden geotechnischen Überwachung dienen der fachgerechten Umsetzung und Qualitätssicherung der erforderlichen Arbeiten u.a. im Bereich der Erd-und Gründungsar...
Typ:Ausschreibung
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Baubegleitende geotechnische Überwachung der Baumaßnahme A2 Herten, Ersatzneubau der Brücken Münsterstraße und Ewaldstraße. Die Ingenieurleistungen der baubegleitenden geotechnischen Überwachung dienen der fachgerechten Umsetzung und Qualitätssicherung der erforderlichen Arbeiten u.a. im Bereich der Erd-und Gründungsarbeiten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Baubegleitende geotechnische Überwachung der Baumaßnahme A2 Herten, Ersatzneubau der Brücken Münsterstraße und Ewaldstraße. Die Ingenieurleistungen der baubegleitenden geotechnischen Überwachung dienen der fachgerechten Umsetzung und Qualitätssicherung der erforderlichen Arbeiten u.a. im Bereich der Erd-und Gründungsarbeiten.
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5- Autobahn GmbH - NL SüdwestPostleitzahl / Ort: 68165 Mannheim NUTS-3-Code: DE128 Land: DeutschlandFrist: 13. März
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Baubegleitende geotechnische Überwachung für den Ersatzneubau der Brücken Münsterstraße und Ewaldstraße an der A2 in Herten. Die Ingenieurleistungen umfassen die fachgerechte Umsetzung und Qualitätssicherung der erforderlichen Arbeiten, insbesondere im Bereich der Erd- und Gründungsarbeiten.
- oben genannte KontaktstellePostanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 Postleitzahl / Ort: 47805 Krefeld NUTS-3-Code: DEA14 Land: DeutschlandFrist: 03. Apr.
Baubegleitende geotechnische Überwachung (232-26-3007)
Interne Kennung: 232-26-3007 Titel: Baubegleitende geotechnische Überwachung Beschreibung: Baubegleitende geotechnische Überwachung Art des Auftrags: Dienstleistungen
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.2, NBL Singen
B 33neu Abschnitt C-E - Planung Kreisstraßen BIM-Manager
Allgemeines: Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg den Ausbau der B 33neu zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz). Die Abschnitte A, B und F sind bereits fertiggestellt. Die Abschnitte C, D und E sind derzeit noch in Bau. Neben dem vierstreifigen Ausbau der B 33neu soll auch das untergeordnete Straßennetz (Kreisstraßen), welches in den Abschnitten C, D und E parallel zur Bundestraße verläuft, um bzw. ausgebaut werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei etwaigen Sperrungen der B 33neu, die parallelliegende Kreisstraße als Ausweichrouten fungiert. Aufgrund neuer Richtlinien bzw. neuen Rahmenbedingungen ist die vorgesehene parallelliegende Kreisstraße (Planfeststellung 2007 und 5. Planänderung 2021) neu zu überplanen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist die Verbreiterung der vorgesehenen Fahrbahn von derzeit planfestgestellten 6,00 m auf 6,50 m, um die verkehrlichen Anforderungen an eine moderne Kreisstraße zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Radwegführung in den einzelnen Abschnitten zu überprüfen sowie in der Lage und der Höhenabwicklung zu optimieren. Zudem sind die Knotenpunkte zur B 33neu sowie zu den Gemeindestraßen nach den derzeitig gültigen Regelwerken neu zu planen. Auch der parallelliegende Radweg ist inkl. den Querungen über die Kreisstraße innerhalb der Planungsaufgabe zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe ist unterteilt in mehreren Planungsabschnitten. Diese Abschnitte sowie deren unterschiedlichen Fristen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Abschnitte simultan bearbeitet und deren jeweiligen Leistungsphasen gleichzeitig abgeschlossen werden. Pro Planungsabschnitt sind drei Varianten innerhalb der Lph2 zu untersuchen. Die Planung ist in folgende Unterabschnitten aufgeteilt: - Planungsabschnitt 01: RWB 2 - AS Allensbach-Ost - Planungsabschnitt 02: AS Allensbach-Ost - Hegne-West - Planungsabschnitt 03: Hegne-West - Hegne-Ost, inkl. Anschluss an Parkplatz Bahnhof Hegne - Planungsabschnitt 04: Hegne-Ost - Waldsiedlung Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahmen B33neu, Abschnitt C-E, Planung Kreisstraßen die verantwortliche Dienststelle. 1.1 Building Information Modeling (BIM) Die Planung ist vollständig unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) durchzuführen. Ziel ist die modellbasierte digitale Bearbeitung des Projekts innerhalb aller Leistungsphasen auf Grundlage der beigefügten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Für die Bearbeitung der einzelnen Anwendungsfälle stehen dem AG folgende Software-Tools zur Verfügung: Anwendungsfall Software Fachmodell Straßenoberbau VDC Manager, Card1, SofiCAD, Revit Fachmodell Straßenunterbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Entwässerung VDC Manager, Card1 Fachmodell Leitungsbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Ausstattung, Beschilderung VDC Manager, Card1 Koordinationsmodell VDC Manager Bauablaufmodell VDC Manager, Mengen- Kostenmodell VDC Manager, iTWO 5D 1.2 BIM-Manager Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager. Zu den Aufgaben des BIM-Managers gehört es, die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche unterstützen. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse. Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform (wird noch bekannt gegeben) zu führen ist. 1.3 Qualifizierung des BIM-Managers und des IT-Beraters Der BIM-Manager verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Anwendung der BIM-Methodik wie auch über spezifische IT-Kenntnisse. Die Anforderungen des BIM-Managers werden durch nachfolgende Qualifizierungen beschrieben: • Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiums • Kenntnisse in der Projektsteuerung • Kenntnisse von Standard- und BIM-Software • Fähigkeit die BIM-Methodik entsprechend der relevanten Funktionsbereiche umzusetzen • Fortbildung im softwaretechnischen Bereich (ggf. spezielle Softwarepakete) • mehrjährige Berufserfahrung in Bauprojekten • Nachweis einer BIM Zertifizierung nach VDI 2552 8.1 1.4 Leistungen BIM-Manager Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind die Leistungen des BIM-Managers für die Maßnahme "B 33neu Abschnitte C-E - Planung Kreisstraßen". Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeiten qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der BIM-Manager überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der BIM-Arbeitsprozesse und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der BIM-Methodik. Gegebenenfalls nimmt der BIM-Manager dabei steuernd Einfluss, sofern es sich um die Erbringung von vertraglichen Leistungen handelt. Die Beratungen des BIM-Managers ergeben sich im Einzelnen aus den vorgesehenen Anwendungsfällen des planenden Ingenieurbüros (siehe AIA-Planer). Die Leistungen des BIM-Managers sind somit in Abhängigkeit der Anwendungsfälle und des Umfangs und der Komplexität der Baumaßnahme mit ausreichend Personal auszustatten. Für die Baumaßnahme sollten mindestens zur Verfügung stehen: - 1x BIM-Manager - 1x stellvertretender BIM-Manager Die Erbringung der Leistung des BIM-Managers richtet sich u.a. nach dem Planungsstand der entwurfsgestaltenden Ingenieurbüros und erfordert entsprechende Flexibilität.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.