B 96 OU Teschendorf- Löwenberg, Naturschutzfachliche Qualitätssicherung
Prüfung vorhandener Unterlagen zum Klageverfahren mit dem BUND sowie fachliche Beratung zur Klagebewältigung
Angebotsfrist:02. Mai 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Prüfung vorhandener Unterlagen zum Klageverfahren mit dem BUND sowie fachliche Beratung zur Klagebewältigung
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Eberswalde
- Veröffentlicht: 09. Februar 2026
- Frist: 02. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Prüfung vorhandener Unterlagen zum Klageverfahren mit dem BUND sowie fachliche Beratung zur Klagebewältigung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Das Land Brandenburg plant eine großräumige, von Ortsdurchfahrten freie Verkehrsverbindung im Raum Elsterwerda und Plessa. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH ist vom Land Brandenburg mit der Planung, der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung für die Vorhaben B 169 OU Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 101 OU Elsterwerda beauftragt. Die bereits vorliegenden faunistischen Erfassungen zu dem Vorhaben stammen aus den Jahren 2006, 2007 und 2018/2019. Insbesondere zur Ermittlung und Bewertung der Flugrouten der Fledermausarten sollen umfangreiche faunistische Sonderuntersuchungen durchgeführt werden. Die Kartierungsergebnisse dienen als Datengrundlage für verschiedene naturschutzrechtlich erforderliche Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH- / SPA-Verträglichkeitsprüfungen) zur Erstellung des RE-Vorentwurf / Feststellungsentwurf sowie für die Bedarfsermittlung ökologischer Bauwerke. B 169 OU Elsterwerda: In Zusammenhang mit der B 169 OU Elsterwerda sind die wichtigsten Verbindungsachsen mit durchgehenden Leitstrukturen und Jagdhabitaten die Flussläufe der Schwarzen Elster und der Pulsnitz einschließlich der sie begleitenden Altbaumbestände. Insbesondere der Deich der Schwarzen Elster weist darüber hinaus einen alten Baumbestand mit einem hohen Quartierpotenzial in zahlreichen Baumspalten auf. Ein Quartierpotenzial für gebäudebewohnende Arten ist in Krauschütz und Kahla vorhanden. Beide Ortschaften sind direkt oder über Gehölzreihen mit den Jagdgebieten und weiterführenden Leitstrukturen an der Pulsnitz bzw. der Schwarzen Elster verbunden. Durch zusammenhängenden Baumreihen entlang von Wegen und Gräben sind auch die großflächigen Ackerbaugebiete für strukturgebunden und bedingt strukturgebunden fliegende Fledermausarten überwindbar. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 169 OU Plessa: Bedeutende Funktionselemente für Fledermäuse sind der Flusslauf der Schwarzen Elster und die sie begleitenden Gehölze sowie die durchgehenden Alleen entlang den Straßen L 631 und L 591 und entlang des Hammergrabens. Sie dienen als Leitstrukturen im Offenland und als Jagdgebiet, wobei sie überwiegend von bedingt strukturgebunden fliegenden Arten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus), aber auch von strukturgebunden fliegenden Arten, insbesondere den Bartfledermausarten genutzt werden. Die Elsteraue schließt sich lückenlos an den südlichen Rand von Plessa an, wo ein Quartierpotenzial in Gebäuden besteht, so dass sie für gebäudebewohnende Arten (z. B. Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Langohrarten) eine bedeutende Verbindungsachse zwischen Quartier- und Jagdgebiet darstellt. In Verbindung mit den Alleen entlang der L 631 und der L 591 kann der Schradener Wald erreicht werden bzw. entlang des Hammergrabens die Waldgebiete nördlich von Plessa. Ebenso können überwiegend baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Große Bartfledermaus) aus dem Waldbestand nördlich von Plessa oder dem Schradener Wald in insektenreiche gewässernahe Jagdgebiete entlang der Elster gelangen. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. B 101 OU Elsterwerda: Der zusammenhängende Waldbestand nördlich von Elsterwerda dient zahlreichen Fledermausarten als Jagd- und Transfergebiet. Darüber hinaus weist er teilweise Quartierpotenzial auf, so dass davon auszugehen ist, dass baumbewohnende Arten (z. B. Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus) Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes besetzen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der gesamte Bestand als Transferraum genutzt wird und bevorzugt die durchgehenden breiten Waldwege und Schneisen als Flugkorridore und Jagdhabitate genutzt werden. Dies betrifft auch die Arten, welche Quartiere in den angrenzenden Ortschaften besiedeln, insbesondere das Braune Langohr und das Graue Langohr. Außerhalb des Waldes sind die durchgehenden Alleen und mit ihnen verbundene Gehölzstrukturen als Verbindungswege im Offenland von Bedeutung. Die Mopsfledermaus ist u. a. Erhaltungsziel des FFH-Gebiets DE4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“. Dies ist bei den Erfassungen und der artbezogenen Bewertung zu berücksichtigen. Für dieses Vorhaben wurden 2025 Erfassungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung dieser Erfassungen ergab sich das Erfordernis, vertiefte Untersuchungen zur Mopsfledermaus, zur Zwergfledermaus und dem Braunen Langohr per Telemetrie durchzuführen. Die Erfassung hat nach aktuellem Stand fachlich anerkannter Kartiertechniken und -methoden zu erfolgen. Das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist als Wissensdokument Grundlage für die zu erbringenden faunistischen Leistungen. Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Zudem sind die Angaben aus der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenverkehr“ (BMDV 2023) und die auf Basis der bisher erfolgten Kartierungen erstellten gutachterlichen Stellungnahmen zur „Prüfung der Fledermausflugrouten und Anforderungen an die geplanten Querungshilfen“ (FÖA 2023) zu berücksichtigen. Die bereits vorliegenden Kartierergebnisse sind bei der Bewertung der Daten ebenfalls zu berücksichtigen. Neben den reinen Geländearbeiten der Kartierungen gehören sowohl alle vorbereitenden Tätigkeiten als auch die Auswertungen von Datenträgern, die zur Erfassung verwendet wurden und die Erstellung von Datenlisten, Kartendarstellungen sowie eine textliche Aufbereitung zu den Leistungen.
- DVV Bonn e.V.
Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13)
Stellenausschreibung für das Projektvorhaben „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse“ Als Dachverband der 16 Landesverbände der Volkshochschulen und rund 820 Volkshochschulen in Deutschland setzt sich der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) für die allgemeine öffentliche Weiterbildung ein und entwickelt Ansätze zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Mit unseren Aktivitäten unterstützen wir die Volkshochschulen in ihrer täglichen Arbeit und den anstehenden Veränderungsprozessen und stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das Bundesprojekt „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse (WWK)" koordiniert den Rollout der zuvor in vier Modellprojekten erprobten WWK in 13 Länderprojekten. Dazu wird ein Pool an Kulturmittler:innen aufgebaut, die in das Curriculum und den Auftrag der Wegweiserkurse eingewiesen und mit Aufbaumodulen und überregionalen Vernetzungstreffen fachlich begleitet werden. Das Bundesprojekt organisiert und koordiniert darüber hinaus den Fachaustausch aller beteiligten WWK-Akteure auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Träger. Weiterer Bestandteil des Projektes sind zwei Evaluationsmaßnahmen als qualitative wissenschaftliche Begleituntersuchung. Zur Verstärkung unseres Teams besetzen wir ab sofort befristet bis zum 30.06.2029 an unserem Standort in Bonn eine*n Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13) Ihre Aufgaben Qualitätsentwicklungund-sicherungder Projektmaßnahmen auf allen Ebenen EntwicklungundUmsetzungeines Vergabe sowie inhaltlicheundkonzeptionelleBegleitungder externen E Entwicklung und Umsetzung erforderlicher inhaltlich-fachlicher Anpassungen im Projektverlauf Monitoring der Zielerreichung der Projektmaßnahmen Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse, z.B. ErarbeitungundVerbreitungvon Ihr Profil abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbarer Abschluss) in Erziehungs-, Politik- oder Sozialwissenschaften oder in verwandten Studiengängen Kenntnisse in den Bereichen Monitoring und Evaluation Erfahrung in der Koordination von externen Dienstleistern bzw. Agenturen Erfahrung in der fachlichen Prüfung pädagogischer Maßnahmen Erfahrungen in öffentlich geförderten Projekten inkl. Erfahrung im Zuwendungs- und Vergaberecht Wir erwarten Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzfreude und setzen zudem die Bereitschaft zu Dienstreisen im Bundesgebiet voraus. Wir bieten einen fachübergreifenden Austausch im DVV und im Netzwerk der Volkshochschulen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die genannte Entgeltgruppe (Bund). Die Stellen sind befristet. Wir machen Ihnen attraktive Angebote einer betrieblichen Altersvorsorge und von Inhouse-Schulungen. Sie können über uns ein Deutschlandticket-Jobticket erwerben. Unser Bonner Dienstsitz liegt in Rheinnähe mit ÖPNV-Anschluss. Wir sind ein familienfreundlicher Arbeitgeber und setzen uns für Vielfalt ein. Daher wünschen wir uns entsprechende Bewerbungen – unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Sie hat unsere Ausschreibung überzeugt und Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, maximal eine DIN A4 Seite und ggf. aktualisierter Lebenslauf) bis zum 10.04.2026 über unser Bewerbungsportal. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen ist Frau Katinka Bartl, Telefon 0228-97569-159. Wir freuen uns auf Sie! Referent Monitoring Evaluation
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
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B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Beschreibung: Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 02. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Eberswalde.
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