B 172 Behelfsbrücke ü.d. DB AG in Bad Schandau, Los 1.2 Hangeingriff
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Angebotsfrist:04. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung