Auswertung sublitoraler Benthosproben aus Oktober 2025
Taxonomische Bestimmung und Auswertung von sublitoralen Benthosproben, die im Oktober 2025 entnommen wurden.
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Taxonomische Bestimmung und Auswertung von sublitoralen Benthosproben, die im Oktober 2025 entnommen wurden.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Taxonomische Bestimmung und Auswertung von sublitoralen Benthosproben, die im Oktober 2025 entnommen wurden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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5- Stadt Wunstorf
Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Christliches Klinikum Unna gGmbHUnnaFrist: 18. Mai
CKU / Prüfleistungen für Standsicherheit
Die beiden Unnaer Krankenhäuser ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Unna und ehemaliges Katharinen-Hospital Unna haben sich im Oktober 2020 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion zum Christlichen Klinikum Unna (im weiteren Verlauf CKU genannt) unter dem Dach des Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH zusammengeschlossen und werden derzeit an zwei Standorten betrieben. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Unna wurde in Christliches Klinikum Standort West (in weiterem Verlauf CKUW genannt) und das ehemalige Katharinen-Hospital wurde in Christliches Klinikum Unna Mitte (im weiteren Verlauf CKUM genannt) umbenannt. Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll am Standort des CKUM ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter Abbau von bisher noch vorhandenen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort folgen. Mit den beantragten Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds soll ein Erweiterungsneubau als Teilprojekt 1 (im weiterem Verlauf TP1 genannt) und eine Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) am Standort CKUM, der Liegenschaft an der Mozartstraße, 59423 Unna realisiert werden, in dem alle Abteilungen, die bisher auf zwei Standorte des CKU verteilt waren, zusammengeführt werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Personalwohnheim, das Familienforum, ein Gebäude, in welchem das CKU Bildungsangebote an Eltern bereitstellt, eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Helikopterlandeplatz. Die Maßnahmen zur Errichtung des Neubaus sehen vor, die o.g. Gebäude abzubrechen und die Parkplatzanlage zurückzubauen. Das TP1 soll aus einem 7-geschossigen Hauptbaukörper bestehen, der sich entlang der Mozartstraße einfügt. In Richtung Beethovenring soll ein Parkhaus für Mitarbeiter, Besucher und Patienten entstehen, welches über die Mozartstraße erschlossen wird. Dieses Parkhaus ist nicht Bestandteil der Förderung und wird hier nur nachrichtlich erwähnt. Zwischen dem TP1 und dem Parkhaus soll der neue Haupteingang entstehen. Dieser wird über eine neue Wegesachse erschlossen. Ein neues Vordach verbindet das Parkhaus mit dem TP 1. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus TP1 und des Parkhauses sollen die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand als TP2 durchgeführt werden. Die beantragte Größe BGF im Erweiterungsneubau beträgt ca. 29.500m² BGF, der BRI beläuft sich auf ca. 125.300m³. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Prüfung der Standsicherheit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften in NRW und § 24 Abs. 2 der SV-VO 2009. Es sind hier die Prüfleistungen für das Teilprojekt 1 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht und der Baubeginn Erdarbeiten/ Rohbau ist ab 11/2026 avisiert. Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Ausschreibung und Vergabe der Bauausführung. Die Leistungen der Prüfstatik werden nach Beauftragung kurzfristig erforderlich. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Christliches Klinikum Unna gGmbH
CKU / Prüfleistungen für Standsicherheit
Die beiden Unnaer Krankenhäuser ehemaliges Evangelisches Krankenhaus Unna und ehemaliges Katharinen-Hospital Unna haben sich im Oktober 2020 im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion zum Christlichen Klinikum Unna (im weiteren Verlauf CKU genannt) unter dem Dach des Katholischen Hospitalverbund Hellweg gGmbH zusammengeschlossen und werden derzeit an zwei Standorten betrieben. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus Unna wurde in Christliches Klinikum Standort West (in weiterem Verlauf CKUW genannt) und das ehemalige Katharinen-Hospital wurde in Christliches Klinikum Unna Mitte (im weiteren Verlauf CKUM genannt) umbenannt. Der gesellschaftsrechtlichen Fusion soll am Standort des CKUM ein vollumfängliches und bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für Patienten unter Abbau von bisher noch vorhandenen Doppelvorhaltungen an einem zentralen Ort folgen. Mit den beantragten Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds soll ein Erweiterungsneubau als Teilprojekt 1 (im weiterem Verlauf TP1 genannt) und eine Neu- bzw. Umstrukturierung des Bestandsgebäudes als Teilprojekt 2 (im weiteren Verlauf TP2 genannt) am Standort CKUM, der Liegenschaft an der Mozartstraße, 59423 Unna realisiert werden, in dem alle Abteilungen, die bisher auf zwei Standorte des CKU verteilt waren, zusammengeführt werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit eine Personalwohnheim, das Familienforum, ein Gebäude, in welchem das CKU Bildungsangebote an Eltern bereitstellt, eine Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Helikopterlandeplatz. Die Maßnahmen zur Errichtung des Neubaus sehen vor, die o.g. Gebäude abzubrechen und die Parkplatzanlage zurückzubauen. Das TP1 soll aus einem 7-geschossigen Hauptbaukörper bestehen, der sich entlang der Mozartstraße einfügt. In Richtung Beethovenring soll ein Parkhaus für Mitarbeiter, Besucher und Patienten entstehen, welches über die Mozartstraße erschlossen wird. Dieses Parkhaus ist nicht Bestandteil der Förderung und wird hier nur nachrichtlich erwähnt. Zwischen dem TP1 und dem Parkhaus soll der neue Haupteingang entstehen. Dieser wird über eine neue Wegesachse erschlossen. Ein neues Vordach verbindet das Parkhaus mit dem TP 1. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus TP1 und des Parkhauses sollen die geplanten Umbaumaßnahmen im Bestand als TP2 durchgeführt werden. Die beantragte Größe BGF im Erweiterungsneubau beträgt ca. 29.500m² BGF, der BRI beläuft sich auf ca. 125.300m³. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Prüfung der Standsicherheit gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften in NRW und § 24 Abs. 2 der SV-VO 2009. Es sind hier die Prüfleistungen für das Teilprojekt 1 zu erbringen. Die Leistungsphase 3 ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bauantrag wurde im Dezember 2025 eingereicht und der Baubeginn Erdarbeiten/ Rohbau ist ab 11/2026 avisiert. Aktuell erfolgen die Vorbereitungen zur Ausschreibung und Vergabe der Bauausführung. Die Leistungen der Prüfstatik werden nach Beauftragung kurzfristig erforderlich. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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