Ausstattung Fachklassenräume TL3-II
An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und Weiterverwendbarkeit des bestehendes Bestands ist ausschließlich dieses System anzubieten. Angebote mit vergleichbaren oder alternativen Produkten sind daher nicht zulässig und werden im Vergabeverfah...
Angebotsfrist:17. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und Weiterverwendbarkeit des bestehendes Bestands ist ausschließlich dieses System anzubieten. Angebote mit vergleichbaren oder alternativen Produkten sind daher nicht zulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berüksi...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 17. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
An der Schule sind bereits Komponenten des Produkts Lego Spike Prime vorhanden. Zur Sicherstellung der Kompabilität und Weiterverwendbarkeit des bestehendes Bestands ist ausschließlich dieses System anzubieten. Angebote mit vergleichbaren oder alternativen Produkten sind daher nicht zulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berüksichtigt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Bereitstellung sowie Integration eines Gesamtsystems aus Virtual-Reality-(VR)-Technik für den Einsatz im schulischen Ausbildungsbetrieb am Beruflichen Schulzentrum Bautzen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: • Lieferung von VR-Endgeräten einschließlich erforderlichem Zubehör, • Bereitstellung geeigneter Lade-, Aufbewahrungs- und Hygienelösungen, • Bereitstellung, Einrichtung und Konfiguration einer zentralen Geräteverwaltungssoftware (MDM), • Lieferung und Einrichtung geeigneter VR-Anwendungssoftware für den Einsatz in technischen Ausbildungsberufen, • Durchführung von Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen, • Schulung des eingesetzten Personals, • Support- und Wartungsleistungen über den festgelegten Zeitraum. Die Leistung ist als funktionsfähiges, vollständig integriertes Gesamtsystem zu erbringen. Sämtliche Komponenten müssen technisch aufeinander abgestimmt sein und sind so zu liefern und zu konfigurieren, dass ein unmittelbarer Einsatz im Unterrichtsbetrieb möglich ist. Soweit in den Leistungspositionen technische Anforderungen beschrieben sind, gelten diese als Mindestanforderungen. Etwaige Verweise auf Produkte, Hersteller oder Systeme dienen ausschließlich der Beschreibung des Leistungsniveaus und sind als „oder gleichwertig“ zu verstehen. Die angebotenen Leistungen müssen den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen Sicherheits-, Datenschutz- und Qualitätsstandards entsprechen. Die Installation und Inbetriebnahme der Systeme hat durch qualifiziertes Fachpersonal zu erfolgen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist eine Einweisung der Nutzer in die Bedienung der Systeme durchzuführen. Es sind ausschließlich fabrikneue, unbenutzte Geräte anzubieten. Die angebotenen Produkte dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seitens des Herstellers nicht als „End of Sale“ oder „End of Life“ gekennzeichnet sein. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für alle gelieferten Komponenten ein technischer Support verfügbar ist. Der Support ist in deutscher Sprache und zu üblichen Geschäftszeiten bereitzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Nachweise zur Herkunft und Lieferfähigkeit der angebotenen Produkte anzufordern. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Formblatt (FB) 633 Angebotsschreiben - Leistungsbeschreibung mit Preisangaben - Technische Datenblätter - FB 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung'' - mind. 3 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 631) beizufügen: - FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.;
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Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
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- Städtisches Krankenhaus Kiel
Finanzbuchhaltungssystem
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote für die Nutzung eines ERP- Systems als on Prem-Lösung zu erhalten. Der Auftraggeber, Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einem aktuellen, modernen und zukunftsorientierten ERP-System in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen inkl. Med. Informationssystem und Patientenmanagement / Leistungsabrechnung bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt: - Integration mit Patientenmanagement / Leistungsabrechnung aller Patientenkontakte / Leistungen - Rechnungswesen - Anbindung weitere Subsysteme wie Lohnabrechnung, Rechnungseingangsworkflowtool, DMS / Archivierung - Verfügbarkeit der Daten für ein Datawarehouse - Abbildung über alle bestehenden und zukünftigen Mandanten / Betriebsstätten / Buchungskreise des Auftraggebers - Integration von bestehenden und zukünftigen / Substitutionen von Systemen. Da bisher ein ERP-System SAP R/3 im Haus als on Prem vorhanden ist, ist eine 1:1- Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offen zu legen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - eine graphische Oberfläche, - ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen - Hardwareunabhängigkeit, - Client-Server-Lösung, - die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses, - keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen (Batchinput, Rest API, BAPI, HL7 / FHIR etc.), - Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems, - ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und - eine anwenderfreundliche Programmbedienung. Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis erst nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Vergabe werden per Videokonferenz Bieterpräsentationen, Referenzhausbesuche und Verhandlungen durchgeführt. Folgende Termine sind zu berücksichtigen: Bieterpräsentationen: 17.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 18.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Referenzhausbesuche: 08.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 09.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Verhandlungen: 28.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 29.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4
- Städtisches Krankenhaus KielKielFrist: 18. Mai
Finanzbuchhaltungssystem
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote für die Nutzung eines ERP- Systems als on Prem-Lösung zu erhalten. Der Auftraggeber, Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einem aktuellen, modernen und zukunftsorientierten ERP-System in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen inkl. Med. Informationssystem und Patientenmanagement / Leistungsabrechnung bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt: - Integration mit Patientenmanagement / Leistungsabrechnung aller Patientenkontakte / Leistungen - Rechnungswesen - Anbindung weitere Subsysteme wie Lohnabrechnung, Rechnungseingangsworkflowtool, DMS / Archivierung - Verfügbarkeit der Daten für ein Datawarehouse - Abbildung über alle bestehenden und zukünftigen Mandanten / Betriebsstätten / Buchungskreise des Auftraggebers - Integration von bestehenden und zukünftigen / Substitutionen von Systemen. Da bisher ein ERP-System SAP R/3 im Haus als on Prem vorhanden ist, ist eine 1:1- Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offen zu legen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - eine graphische Oberfläche, - ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen - Hardwareunabhängigkeit, - Client-Server-Lösung, - die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses, - keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen (Batchinput, Rest API, BAPI, HL7 / FHIR etc.), - Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems, - ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und - eine anwenderfreundliche Programmbedienung. Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis erst nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Vergabe werden per Videokonferenz Bieterpräsentationen, Referenzhausbesuche und Verhandlungen durchgeführt. Folgende Termine sind zu berücksichtigen: Bieterpräsentationen: 17.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 18.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Referenzhausbesuche: 08.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 09.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Verhandlungen: 28.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 29.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4
- Region HannoverFrist: 27. Mai
Unterhaltsreinigung in der Außenstelle Ostpassage 11, 30853 Langenhagen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0132 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-0 Telefaxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail-Adresse: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Internet-Adresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Unterhaltsreinigung in der Außenstelle Ostpassage 11, 30853 Langenhagen Menge und Umfang: Die wöchentlich zu reinigende Gesamtfläche beträgt 441,15 qm. Ort der Leistung: Ostpassage 11, 30853 Langenhagen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d85ebf001-21bbeb483e0ecabc Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-23143 E-Mail: Zentrale.Vergabe@region-hannover.de Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.05.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 23.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum) - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Angaben zu Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensereignis: Personen-,Sach- und/oder Vermögensschäden (pauschal) 2.500.000,00 Euro/Obhut- und Bearbeitungsschäden 500.000,00 Euro und Schlüsselschäden 250.000,00 €. Der Nachweis ist dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen innerhalb des Vergabeverfahrens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Vorzulegen ist ein Nachweis über die bestehende Versicherung oder eine vom Versicherer ausgestellte Versicherungserklärung, den noch nicht vorhandenen Versicherungsschutz im Zuschlagsfall bereitzustellen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (60%), 2 Jahresreinigungsstunden (40%) 15. Sonstiges: Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Unterhaltsreinigung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth .
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.