Ausschreibung Preferred Supplier Modell
Damit der SZU ab September 2026 eine vertragliche Basis für den Abruf von Dienstleistungen zur Verfügung steht, sucht die SZU Partnerfirmen für folgende Rollen (eine Rolle je Los): Los Rolle1 Business Consultant / Management Berater:in2 Support Programmleitung / Projekt- und Teilprojektleiter:in3 ICT Projektleiter:in4 ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Damit der SZU ab September 2026 eine vertragliche Basis für den Abruf von Dienstleistungen zur Verfügung steht, sucht die SZU Partnerfirmen für folgende Rollen (eine Rolle je Los): Los Rolle1 Business Consultant / Management Berater:in2 Support Programmleitung / Projekt- und Teilprojektleiter:in3 ICT Projektleiter:in4 Enterprise Archit...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Damit der SZU ab September 2026 eine vertragliche Basis für den Abruf von Dienstleistungen zur Verfügung steht, sucht die SZU Partnerfirmen für folgende Rollen (eine Rolle je Los): Los Rolle1 Business Consultant / Management Berater:in2 Support Programmleitung / Projekt- und Teilprojektleiter:in3 ICT Projektleiter:in4 Enterprise Architekt:in5 Business- und Prozessanalyst:in6 ICT System Engineer7 CISO In einigen Losen werden Personen mit unterschiedlichem Senioritätslevel gesucht. Ziel ist es, für die sieben Lose je maximal drei Partnerfirmen als Rahmenvertragsnehmerinnen unter Vertrag zu nehmen, die für eine Vertragsdauer von fünf Jahren auf Abruf zur Verfügung stehen. Eine Partnerfirma kann mehrere Lose (=mehrere Rollen) abdecken. Je Rolle und je Senioritätslevel ist eine Schlüsselperson zu definieren, die für die Leistungserfüllung verantwortlich ist. Eine Schlüsselperson kann mehrere Rollen und/oder mehrere Senioritätslevel abdecken. Für die individuellen Abrufe von Leistungen werden jeweils Einzelverträge abgeschlossen. Es besteht keine konkrete Grundleistung. Inhalt, Umfang und Zeitbedarf für die Leistungserbringung ergibt sich aus dem jeweiligen Abruf.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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6- Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AGZürichFrist: 01. Juni
Rahmenvertrag Fachleistungen Bahnbetrieb
Die Komplexität der Vorhaben, die Vielzahl paralleler Projekte sowie die hohen sicherheits- und betrieblichen Anforderungen führen zu einem erhöhten Bedarf an Fach- und Expertenunterstützung in unterschiedlichen Disziplinen, welche mit internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Um dem Entgegenzuwirken wird diese Ausschreibung durchgeführt, welche 8 Lose umfasst. SZU plant pro Los für den Auftrag einen Rahmenvertrag mit jeweils drei Unternehmen abzuschliessen. Die SZU behält sich aber vor, auf eine Mehrfachvergabe zu verzichten, wenn sich die geplante Mehrfachvergabe für die SZU als unwirtschaftlich oder qualitativ nachteilig erweisen würde. Der Prozess des Abrufs pro Auftrag ist im Vertragsentwurf unter Ziffer 2.1 beschrieben. Für die individuellen Abrufe von Leistungen werden jeweils Einzelverträge abgeschlossen. Es besteht keine konkrete Grundleistung. Inhalt, Umfang und Zeitbedarf für die Leistungserbringung ergibt sich aus dem jeweiligen Abruf. Eine Partnerfirma kann mehrere Lose (=mehrere Rollen) abdecken. Je Rolle und je Senioritätslevel ist eine Schlüsselperson zu definieren, die für die Leistungserfüllung verantwortlich ist. Eine Schlüsselperson kann mehrere Rollen und/oder mehrere Senioritätslevel abdecken.
- Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AGZürich
Rahmenvertrag Fachleistungen Bahnbetrieb
Die SZU schreibt einen Rahmenvertrag für Fach- und Expertenunterstützung im Bahnbetrieb aus, um internen Ressourcenbedarf bei komplexen Projekten zu decken. Die Ausschreibung umfasst 8 Lose. Pro Los ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit bis zu drei Unternehmen geplant. Es gibt keine konkrete Grundleistung; Umfang und Zeitbedarf ergeben sich aus individuellen Abrufen. Pro Rolle und Senioritätslevel ist eine Schlüsselperson zu benennen. Mehrfachvergaben pro Los sind möglich.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
- Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbHBürenFrist: 18. Mai
Rahmenvereinbarung zur Versorgung des Flughafen Paderborn-Lippstadt mit Flugturbinenkraftstoff
Die Auftraggeberin, die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, ist Betreiberin des Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt (im Folgenden: Flughafen). Dieser Verkehrsflughafen hat landesweite Bedeutung für den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Der Flughafen ist der Heimathafen für Urlaubs- und Geschäftsreisende aus Ostwestfalen-Lippe sowie den angrenzenden Regionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Zum Leistungsangebot gehören neben Linien- und Touristikflügen auch Business- und Privatcharterverkehre. Das Flugangebot umfasst Direktverbindungen zu beliebten Urlaubsdestinationen in u.a. Spanien, der Türkei, Griechenland und Ägypten. Darüber hinaus stellt der Heimathafen den Anschluss der Region an den weltweiten Luftverkehr über die regelmäßige Anbindung an das Drehkreuz München sicher. 2025 verzeichnete der Flughafen ein Fluggastaufkommen von rund 711.000 Passagieren sowie mehr als 44.000 Starts und Landungen. Nähere Informationen sind unter https://www.airport-pad.com/de abrufbar. Die Auftraggeberin verkauft den Fluggesellschaften, die den Flughafen nutzen, Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. In diesem Vergabeverfahren sucht die Auftraggeberin einen Auftragnehmer („AN“), mit dem sie eine Rahmenvereinbarung (nachfolgend auch „RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) über die Lieferung von Flugturbinenkraftstoff Jet A1 schließt. Der AN soll dann die Auftraggeberin auf Abruf mit dem Flugturbinenkraftstoff Jet A1 – auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin mit einem Mindestanteil an Sustainable Aviation Fuel (SAF), der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt – versorgen sowie Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellen. Als Leistungsbeginn wird der 01. Juli 2026 festgelegt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Versorgung mit in der Regel maximal bis zu 150 Kubikmetern (in Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern) Flugturbinenkraftstoff Jet A1 je Einzelabruf – auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers mit einem vom Auftraggeber geforderten Mindestanteil an SAF, der die Anforderungen gem. Anhang I zur Verordnung (EU) 2023/2405 des europäischen Parlaments und des Rates bzw. einer etwaig während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretende nationale oder europäische Regelung erfüllt –auf Abruf, • Zurverfügungstellung von drei Flugfeldtankwagen (Mindestfassungsvermögen 20, 28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. zeitlich leicht gestaffelte Zurverfügungstellung), • jährliche Online-Personalschulung zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen andere Flugkraftstoffe.
- Frist: 10. Apr.
Versicherungsmakler NordOstLink & MultiHUB
Im Rahmen des Netzausbaus im Onshore-Bereich beabsichtigt die Auftraggeberin, Versicherungsmakler-Leistungen für die TenneT-Projekte/Abschnitte des NordOstLink sowie MultiHUBs zu vergeben. Informationen zum Projekt: Die deutsche Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Ziele gesetzt: Die erneuerbaren Energien sollen im Jahr 2030 bis zu 80 % des Strombedarfs in Deutschland decken. Dabei spielt insbesondere die Offshore-Windkraft eine wichtige Rolle – bis 2045 soll die installierte Leistung der Offshore-Windparks in der Nordsee von derzeit ca. 9 Gigawatt auf 70 Gigawatt ausgebaut werden. In Schleswig-Holstein wird auf See und an Land schon heute mehr erneuerbare Energie erzeugt, als verbraucht werden kann. Je mehr Windräder sich täglich an der Küste drehen, desto mehr Energie muss über die Stromnetze transportiert werden. Der NordOstLink bringt die Windenergie von der Westküste künftig direkt in die Region und macht sie dort nutzbar, wo sie erzeugt wird. Der NordOstLink ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung, die auf ca. 200 km den HeideHub im Kreis Dithmarschen mit dem Netzverknüpfungspunkt Mühlenbeck bei Schwerin verbindet. Das Vorhaben besteht aus mehreren Gleichstromverbindungen: Die Onshore-Leitungen DC31 und DC32 sowie streckenweise bis zu fünf Offshore-Leitungen (LanWin6, LanWin7, NOR-x-3, NOR-x-6, NOR-x-9), die Strom von den Windparks auf See an Land bringen. Alle Leitungen werden gebündelt in einer Stammstrecke verlegt – je nach Abschnitt mit zwei bis sechs parallel verlaufenden Gleichstromverbindungen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird die Leitung als 525-Kilovolt-Erdkabel geplant. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll voraussichtlich 2032 erfolgen. Die beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT Germany und 50Hertz realisieren das Vorhaben gemeinsam in fünf Planungsabschnitten. TenneT Germany verantwortet die Abschnitte SH1, SH2 und SH3. 50Hertz verantwortet die Abschnitte SHMV4 und MV5 (nicht im Scope dieser Ausschreibung). Damit der vom NordOstLink transportierte Strom flexibel genutzt werden kann, baut TenneT Germany entlang des NordOstLink zudem zwei der ersten Multiterminal-Hubs: den HeideHub und den NordHub. Im Scope dieser Ausschreibung ist zudem das Multiterminal-Hub NordWestHub. Diese europaweit einzigartigen Stromdrehkreuze verknüpfen die Offshore-Netzanbindungssysteme auf See mit den großen Gleichstromverbindungen an Land. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass der Strom – durch Umwandlung in Wechselstrom – direkt vor Ort genutzt und ins regionale Verteilnetz eingespeist werden kann. Für mehr Informationen zum NordOstLink: NordOstLink | TenneT Für mehr Informationen zu MultiHUBs: Multiterminal-Hubs Versicherungsmakler-Leistungen: Die genannten Projekte „NordOstLink“ & „MultiHUBs“ erfordern dabei vertraglich festgelegt eine Abdeckung aller Risiken in der Projektphase über sogenannte Construction all Risk (CAR) Versicherungen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass über die gesamte Bauphase bis zur Inbetriebnahme mögliche entstandene Schäden effizient und zuverlässig mit den involvierten Versicherern reguliert werden. Für die Ermittlung einer optimalen Versicherungsdeckung, der Vorbereitung & Durchführung von EU-Ausschreibungen samt Marktansprache des relevanten Versicherungsmarkts sowie der Schadensprävention, des Schadensmanagements und Schadensregulierung über die gesamte Projektlaufzeit werden daher Versicherungsmakler-Leistungen benötigt. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Annex 03 Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: michael.gerlich@tennet.eu Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 10.04.2026 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form (e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: Telefon:+49 (0)6131 / 633 89 18 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.