Ausführungsplanung, Bau- und Betriebsleitung
Das Zufahrtsschutzkonzept umfasst die Ausstattung, Ausführung, Anmietung und Lieferung sowie die Ausführungsplanung und Bau- und Betriebsleitung einer zweistelligen Anzahl von Sperrstellen, einige davon von Dritten (Sicherheitsdienst) personell besetzt. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung...
Typ:Ausschreibung
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Das Zufahrtsschutzkonzept umfasst die Ausstattung, Ausführung, Anmietung und Lieferung sowie die Ausführungsplanung und Bau- und Betriebsleitung einer zweistelligen Anzahl von Sperrstellen, einige davon von Dritten (Sicherheitsdienst) personell besetzt. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Braunschweig Stadtmarketing GmbH
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Zufahrtsschutzkonzept umfasst die Ausstattung, Ausführung, Anmietung und Lieferung sowie die Ausführungsplanung und Bau- und Betriebsleitung einer zweistelligen Anzahl von Sperrstellen, einige davon von Dritten (Sicherheitsdienst) personell besetzt. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenFrist: 11. Mai
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- Gemeinde Salem
Gemeinde Salem - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Salem nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Salem beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "Grauen Flecken" in der Gemeinde Salem über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen.
- Frist: 14. Apr.
Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept (2.BA)
Die Planungsaufgabe umfasst die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Zwinger und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Für alle Bereiche des Dresdner Zwingers liegen "Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen" des LKA vor. Diese bilden die Grundlage für das in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten zu erstellende Sicherheitskonzept. Zu berücksichtigen ist dabei der "Leitfaden zur Planung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (Leitfaden Sicherheit) - Stand 2021". Das Sicherheitskonzept ist gemäß RLBau Sachsen - Ausgabe 2018, Stand 2021, Teil der Entwurfsunterlage - Bau (EW-Bau). Die sich aus dem Optimierungsbedarf ergebenden baulichen und technischen Leistungen sind im Bestand zu integrieren, ohne das Erscheinungsbild zu ändern oder wesentlich in die historische Substanz einzugreifen. Ein örtlich und zeitlich paralleler Museumsbetrieb muss prinzipiell möglich bleiben. Alle Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes übereinstimmen. Die Planungsaufgabe umfasst die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Maßnahmen und Anlagen im Zwinger. Der im Titel der Baumaßnahme genannte "2. BA" umfasst komplett den Dresdner Zwinger. Die weiteren Bauabschnitte betreffen andere Gebäude wie bspw. das Dresdner Schloss. Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 36.300 m³, die NGF beträgt ca. 21.100 m². Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 34 ff. i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ab der Leistungsstufe 2 (d. h. ab Leistungsphase 5) wird die Planung in die vier Teilobjekte Porzellansammlung, Mathematisch-Physikalischer Salon, Zwinger Xperience und Galerie Alte Meister aufgeteilt. Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Kostenkennwert beträgt 15,9 Mio. Euro brutto für die KG 300, 400 und 500 einschl. 700. Davon wurden 5,0 Mio. Euro auf die KG 300, 5,0 Mio. Euro auf die KG 400 und 3,0 Mio. Euro auf die KG 500 zugewiesen. Die genauen Kosten und Kostenanteile sind in Vorplanung und Entwurfsplanung zu ermitteln. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2) GWB, geplant. Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind: Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens sechs Wochen nach Beauftragung Vorplanung und Entwurfsplanung: 24 Monate nach Planungsbeginn Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2034 (nach aktueller Terminvorstellung), wird mit Beauftragung der Leistungsstufe 2 konkretisiert DIE BAUMAßNAHME IST ALS "VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD)" EINGESTUFT. WEITERE UNTERLAGEN WIE PROJEKTBESCHREIBUNG UND VERTRAG INKL. ANLAGEN SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUMAßNAHME WERDEN DEN BIETERN DAHER ERST IM RAHMEN DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRFrist: 06. Mai
Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage (Biomassezentrum) von biologischen Abfällen am Standort Hennickendorf
Planung einer funktionstüchtigen Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage für biologische Abfälle inkl. der dazugehörigen Anlagentechnik, der Erfassung und Behandlung von der Abluft, sonstiger Nebengewerke wie z.B. der Medien Zu- und Abführung, der Zufahrtslogistik unter Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen und der Infrastruktur des Standorts nach dem Stand der Technik. Diese Planung bezieht sich im Wesentlichen auf die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03-04), angelehnt an die HOAI 2021. Zum Vorhaben gehört weiterhin die Planung der bei allen Konfigurationen erforderlichen Medienanbindungen für Wasser (auch Löschwasser), Abwasser, Regen- und Oberflächenwasser sowie die Anbindung der elektrischen Versorgung und der IT. Dabei sind alle geltenden Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Vorschriften (wie die der Berufsgenossenschaften und der Arbeitssicherheit), Richtlinien, DIN EN Normen, gültige Abwassersatzungen und Empfehlungen der einschlägigen Verbände einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Es soll die Weiterentwicklung des bisherigen Stands der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01-02) über die Entwurfsplanung (LPH 03) bis hin zur Genehmigungsreife im Sinne der baurechtlichen Anforderungen erfolgen (LPH 04). Die erarbeiteten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers. Hierzu gehören die Leistungen des Leistungsbilds § 43 Ingenieurbauwerke (Objektplanung) sowie die der Fachplanungen für die Technische Ausrüstung (§ 55) und dem Tragwerk (§ 51) in Verbindung mit den dazugehörigen Anlagen (HOAI). Des Weiteren sind die Leistungen für die Baufeldfreimachung/ Rückbau (AHO-Heft Nr.18) und dem Brandschutz (AHO Heft Nr.17) zu berücksichtigen. Der AN übernimmt die Rolle eines Generalplaners. Er ist damit verantwortlich für die Gesamtkoordination sämtlicher Planungsgewerke (Fachplanung) sowie für die fristgerechte und qualitätsgesicherte Erstellung der vollständigen und genehmigungsfähigen Unterlagen. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Optional sollen Teilleistungen der LPH 06 und 07 zur Vorbereitung für eine Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen Bau sowie Anlagen- und Verfahrenstechnik durch den AN erbracht werden. Diese Leistung steht unter dem Vorbehalt der einseitigen optionalen Beauftragung durch den AG. Dies bedeutet, dass der AG sich vorbehält, nach dem Erhalt des Genehmigungsbescheids die Option zu ziehen, d.h. eine Beauftragung kommt nur durch eine gesonderte einseitige Willenserklärung des AGs zu Stande und ist nicht automatisch Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Hauptauftrag. Als Voraussetzung der Beauftragung der Leistung gilt die Zustimmung der Gremien des AGs.
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BIZ Bildungszentrum der Steuerverwaltung , Erweiterung und Umbau - Fachplanung Technische Ausrüstung
Erweiterung und Umbau der Gesamtliegenschaft, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5+8 Die Ausbildung der Steuerverwaltung am Standort des BIZ Malente ist ein bedeutender Bestandteil der Nachwuchsförderung und umfasst jährlich rund 720 Auszubildende. Um die fachliche Kompetenz kontinuierlich zu erweitern, werden jährlich etwa 130 Fortbildungsseminare zu steuerlichen und verwaltungsbezogenen Fragestellungen angeboten, an denen rund 1.900 Teilnehmende teilnehmen. Im Rahmen einer Bedarfsplanung wurde die umfassende Neuordnung dessen Umsetzungen neben der Sanierung von Bestandsbauten auch Neu- bzw. Erweiterungsbau und Abbruch beinhaltet in Bauphasen unterteilt damit der laufende Betrieb der Liegenschaft gewährleistet ist. Hierbei beträgt die NUF für den Bestand 1840 m². Davon sollen 547 m² NUF umgebaut werden. Rund 3258 m² NUF sollen neu gebaut werden; diese teilen sich auf in einen freistehenden Baukörper für Verwaltung und Lehre mit 1858m² NUF, 435m² als Anbau Küche und Mensa und 965m² NUF Anbau Wohnen. Das B-Plan Verfahren der geplanten Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb des Bildungs- und Informationszentrums. Während der gesamten Bauphasen bleiben Nutzende auf dem Gelände anwesend. Um den Ausbildungs- und Seminarbetrieb uneingeschränkt fortführen zu können, werden geeignete Interimsmaßnahmen eingerichtet, die eine reibungslose Durchführung der Lehr- und Verwaltungsaktivitäten sicherstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die betrieblichen Abläufe trotz der baulichen Veränderungen in allen Phasen aufrechterhalten werden können. Im BIZ bestehen unterschiedliche Nutzungsbereiche mit jeweils spezifischen Anforderungen. Zu den Bereichen mit Arbeitsplätzen zählen die Verwaltung, Administration und Anmeldung, die Lehrbereiche für Ausbildung und Weiterbildung sowie die Küche mit Versorgungseinrichtungen, Mensa und Lounge. Der Garten Richtung Kellersee steht unter Denkmalschutz . Die Bedarfsplanung bildet die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Für die Planung und Umsetzung des Projektes sind die geltenden Vorschriften des öffentlichen und privaten Baurechts anzuwenden. Hierbei sei insbesondere das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) erwähnt. Die Barrierefreiheit im Gebäude und im Außenbereich ist zu planen. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen ist im Grundsatz anzuwenden. Die Baumaßnahme soll soweit wie möglich umweltverträglich, durch die Verwendung entsprechender Baustoffe, durchgeführt werden. Es ist zu prüfen, ob Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden können. Auch die Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit der Materialien ist zu berücksichtigen. Für die Innenräume ist eine möglichst optimale Tageslichtplanung bei der Planung anzustreben. Neben der umfangreichen Planung der neuen technischen Ausrüstung ist auch der Rückbau der TA in den abgängigen Gebäuden innerhalb des Leistungsumfanges zu erbringen. Aufgrund aktueller Einbruchsereignisse ist zudem eine Erhöhung der Sicherheitsstandards im BIZ erforderlich. Hierzu gibt es eine sicherheitstechnische Stellungnahme und es werden im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes die umzusetzenden baulichen Erfordernisse konkretisiert. Die Lehrsäle und Seminarräume sind mit einer ausreichenden Anzahl an 240V- und LAN-Anschlüssen auszustatten. Dabei ist insbesondere auf eine flexible Nutzung der Räume zu achten, zum Beispiel durch den Einsatz von Bodentanks. Zur Unterstützung des Unterrichts kommen Smartboards zum Einsatz.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.