Aufwertung und Qualifizierung Grünzug West und Gestaltung der Eingangsbereiche zum Waller Park und zum Grünzug West Gröpelingen/Bremen - Objektplanung Freianlagen (Lph 4-8)
Sanierung und Neugestaltung des Grünzugs West in Bremen zwischen Walle und Gröpelingen. Umfasst Sanierung von Plätzen, Verbesserung der Wegeführung, Ergänzung von Sitzbänken, Spielgeräten und Orientierungselementen. Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung Freianlagen. Maßnahme wird aus Städtebauförderungsprogrammen finan...
Angebotsfrist:10. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Sanierung und Neugestaltung des Grünzugs West in Bremen zwischen Walle und Gröpelingen. Umfasst Sanierung von Plätzen, Verbesserung der Wegeführung, Ergänzung von Sitzbänken, Spielgeräten und Orientierungselementen. Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung Freianlagen. Maßnahme wird aus Städtebauförderungsprogrammen finanziert.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Veröffentlicht: 08. Februar 2026
- Frist: 10. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Sanierung und Neugestaltung des Grünzugs West in Bremen zwischen Walle und Gröpelingen. Umfasst Sanierung von Plätzen, Verbesserung der Wegeführung, Ergänzung von Sitzbänken, Spielgeräten und Orientierungselementen. Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung Freianlagen. Maßnahme wird aus Städtebauförderungsprogrammen finanziert.
Weiterführende Details
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- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Aufwertung und Qualifizierung Grünzug West und Gestaltung der Eingangsbereiche zum Waller Park und zum Grünzug West Gröpelingen/Bremen - Objektplanung Freianlagen (Lph 4-8)
Der Grünzug West, angelegt auf einer ehemaligen Bahntrasse, stellt eine bedeutende Grünverbindung zwischen den Stadtteilen Walle und Gröpelingen in Bremen dar. Für die Anwohnenden in Gröpelingen ist er einer der wichtigsten grünen Freizeit- und Erholungsräume im Quartier. Als "Grüne Lunge" bietet er zudem einen klimatischen Ausgleichsraum für Mensch, Flora und Fauna. Die Gestaltung des Grünzugs ist maßgeblich durch seine Geschichte als ehemalige Bahnverbindung zwischen Gröpelingen und Bremerhaven geprägt. Diese historische Nutzung spiegelt sich in der linearen Struktur des schmalen Grünzugs wider. Entlang dieser linearen Grundstruktur finden sich im Bestand immer wieder rundgeprägte Platzaufweitungen. Im Rahmen des entwickelten Freiraumkonzepts sollen Plätze saniert, Wegeführungen verbessert, einheitliche Ausstattungselemente wie Sitzbänke ergänzt, Spielgeräte hinzugefügt und Orientierung im Grünzug geschaffen werden. Die Maßnahme erhält Mittel aus den Städtebauförderungsprogrammen "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" und "Sozialer Zusammenhalt". Im Rahem dieser Ausschreibung wurden die Leistungsphasen 4 - 8 der Objektplanung Freianlagen vergeben.
- Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und WissenschaftBremenFrist: 09. Mai
Aufwertung und Qualifizierung Grünzug West und Gestaltung der Eingangsbereiche zum Waller Park und zum Grünzug West Gröpelingen/Bremen - Objektplanung Freianlagen (Lph 4-8)
- Objektplanung Freianlagen Lph 4-8 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenN/AFrist: 06. März
Deutsche Bundesbank, Filiale Villingen-Schwenningen, Sanierung Trink- und Abwassersystem, Objektplanung Gebäude LP 2-3 und 5-8
Die Deutsche Bundesbank plant die umfassende Sanierung des Trink- und Abwassersystems in ihrer Filiale in Villingen-Schwenningen, Am Hoptbühl 4. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Objektplanung (Architektur) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß HOAI an externe Fachplaner vergeben werden. Ziel ist die bauliche Umsetzung der technischen Anforderungen unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen des Projekts. Die geplante Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung des Trinkwassern
- Gemeinde SalzbergenSalzbergenFrist: 07. Mai
Umbau und Sanierung des Hannoverschen Güterschuppens in Salzbergen, Objektplanung Gebäude
Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um den Hannoverschen Güterschuppen in Salzbergen. Das Gebäude ist ein eingetragenes Einzeldenkmal und besitzt eine besondere wirtschafts- und technologiegeschichtliche Bedeutung. Der Güterschuppen wurde etwa im Jahr 1857 durch die Hannoversche Eisenbahnverwaltung errichtet. Er befindet sich aktuell in einem seinem Alter und der Nutzung entsprechenden baulichen Zustand. Ziel der Maßnahme ist die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Proben-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Musikvereine. Im Zuge der Planung und Umsetzung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Proberaum: Es ist ein Proberaum mit einem Mindestmaß von 8,00 m x 10,00 m herzustellen. Eine größere Raumdimensionierung zur Verbesserung der Raumakustik ist ausdrücklich erwünscht. • Lagerräume: Es sind geeignete Lagerräume für Musikinstrumente, Noten sowie Dokumente vorzusehen. Dabei ist insbesondere auf geeignete klimatische Bedingungen zu achten. • Energetische Sanierung: Das Gebäude ist im Rahmen der Sanierung sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik energetisch zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu planen. • Raumakustik und Raumklima: Es ist eine für Musikproben geeignete Raumakustik sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein konstantes und für Musikinstrumente geeignetes Raumklima (insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu gewährleisten. • Lärm- und Erschütterungsschutz: Aufgrund des angrenzenden Bahnbetriebs sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. • Das Grundstück befindet sich gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ und wird aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die Vorschriften aus der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF, NI) sind einzuhalten. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zu entwickeln und umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude. o Grundleistungen: -Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1–4 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Ziffer 10.1. -Die Beauftragung der Leistungsphasen 5–7 sowie 8–9 erfolgt optional. o Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Erstellung und Bearbeitung eines 3D-Gebäudemodells incl. der Modellierung von Innenräumen, im Sinne der Building Information Modelling (BIM)-Methodik (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 2) - Analyse von Alternativen bzw. Varianten einschließlich deren Wertung sowie Durchführung von Kostenuntersuchungen zur Optimierung der Planung (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Planung der Freianlagen wurde bereits in einem separaten Verfahren vergeben und ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Landkreis Fürth
Erweiterung PP2 und Umbau PP7 - Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
Der Landkreis Fürth beabsichtigt die Neugestaltung und Fertigstellung der Bestandsgebäude im Pinderpark 2 und 4 („PP2“ und „PP4“) und die Generalsanierung (ausgenommen Fassade) und den Umbau eines großen Teils des Bürogebäudes im Pinderpark 5-7 („PP7“), zu einem modernen Verwaltungsgebäude. Der Bürokomplex PP7 wurde im Mai 2024 durch den Landkreis Fürth angekauft – die Sanierung und der Umbau soll zeitnah erfolgen. Der Landkreis hat die Räumlichkeiten erworben, um seine Verwaltung an seinem Standort im Pinderpark in Zirndorf zusammenzuführen. Die aktuell noch genutzten Flächen am Stresemannplatz in Fürth werden nach der Sanierung und dem Umzug aufgelöst. Bei dem neu erworbenen Objekt handelt es sich um ein unterkellertes Gebäude mit Erdgeschoss und drei Obergeschossen. In etwa die Hälfte des Gebäudes ist für Büro-, Praxis-, Laden- und Lagerflächen vermietet. Die zweite Hälfte wurde bis Mai durch eine Firma für Damenmode genutzt und soll für die Verwaltung des Landkreises Fürth saniert und umgebaut werden. Die Gebäudeteile sollen auch die Verwaltungseinheiten, die ursprünglich im Bauteil PP2 (im Pinderpark 2) untergebracht werden sollten, aufnehmen. Die ursprünglich geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes PP2 wurde nach dem Erwerb von PP7, nach der Fertigstellung des Untergeschosses und der Tiefgarage, gestoppt. Das geplante Baufeld ist immer noch Baustelle und umschließt neben dem eigentlichen Erweiterungsbau auch Teile des Kundenparkplatzes und des Platzes / Haupteingangs vor dem Verwaltungsgebäude von PP2. Die Planungsleistungen umfassen die Einpassung des nicht fertiggestellten Erweiterungsbaus und die Neugestaltung des Vorplatzes des neuen Haupteingangs. Der Gebäudekomplex PP4 umfasst aktuell auch Verwaltungseinheiten des Landkreises, die in die Gebäude PP2 und PP7 integriert werden sollen. Zur weiteren Nutzung des Gebäudes, müssen die umliegenden Erschließungen umgeplant und ertüchtigt werden. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
- Stadt Schönwalde
Stadt Schönewalde / Schlosspark Ahlsdorf - Naturnahe Wiederherstellung und Bildung für Klimaschutz, Objektplanung Freianlagen
Die Kernfläche des Schlossparks umfasst 15,67 ha wovon ca. 7,6 ha aus bewaldeter Parklandschaft und 6,2 ha aus Wiesenflächen bestehen. Der Park dient als Naherholungsort mit historischer Bedeutung und auch überörtlichem Interesse, ist aber seit 2024 aus Verkehrssicherungsgründen für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich. Ziel ist die Erhaltung und Pflege von Bäumen und der Krautschicht zur Unterstützung der Humusbildung. Ersatzpflanzungen von Bäumen sowie Sträuchern, die besser mit Hitze und Trockenheit zurechtkommen, sollen vorgenommen werden. Diese werden aus dem bewährten Spektrum der Klimabäume gewählt. Sogenannte "Partnerbäume" werden in der Nähe markanter Bäume gepflanzt, welche in der Bestandsaufnahme als besonders gefährdet gelten und aus Sicht der naturräumlichen und denkmalpflegerischen Sicht besonders bedeutend sind und sollen diese irgendwann nach deren Ableben ersetzen. Sie sind quasi der Blick in die Zukunft. Dies ist ein gut vermittelbarer Aspekt im Sinne der begreifbaren Erläuterung von Klimaresilienz. Die 200 Jahre alten Bäume werden durch die zunehmende Menge anfallenden Totholzes in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Herabfallende Äste stellen eine Gefahr für die Besucher dar. Die Bäume leiden an der zunehmenden Trockenheit infolge der steigenden Temperaturen der vergangenen Jahre, Jahrzehnte. Der Baumbestand aus verschiedenen Eichenarten, Buchen, Hainbuchen und Ahornarten ist dem Stress periodischer Austrocknung auch des tieferen Untergrundes ausgesetzt, was u.a. zum Absterben alter Baumexemplare führt. Die großräumig inselartige Lage innerhalb größerer landwirtschaftlich genutzter Flächen im direkten Umland bietet keinen Schutz vor warmen Winden. Der Stress der periodischen Trockenheit wird dadurch verstärkt, dass der Boden überwiegend sandig ist. Ein Bestandteil für die Zukunft ist es eine barrierefreie Erschließung zu gewährleisten und somit zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten beizutragen. Die Sanierung des denkmalgeschützten Parks verfolgt das Ziel, die Raumstruktur zu optimieren und gleichzeitig den historischen Charakter zu bewahren. Der Ersatz von abgängigen und gefällten Altbäumen durch Jungbäume und die Ergänzung durch Strauch- und Staudenpflanzung erhöhen die Fähigkeit des Parks, Treibhausgase zu binden. Durch die gezielten Maßnahmen wird ein großer Teil für den Klimaschutz geleistet. Hierbei soll den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden. Die Kombination aus der Neuanpflanzung von Gehölzen und der Sanierung sorgt für eine zukunftsfähige Nutzung der denkmalgeschützten Parkanlage in Ahlsdorf. Zusätzlich wird ein Fokus auf die Biodiversität im Schlosspark gelegt, durch z.B. umfangreiche Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen, wie: - der Ansaat insektenfreundlicher und trockenresistenter Wiesen - der Pflanzung von Bienennährgehölzen - das Anlegen von Brutstätten für Vögel, Insekten und Kleinsäuger - dem anlegen von Benjeshecken aus Totholz zur ökologischen Verbesserung und Entwicklung von Kleinlebewesen und Humusanreicherung - die Erhöhung des Sauerstoffgehalts der Gewässer für Wassertiere und Amphibien soll die biologische Vielfalt effizienter gestaltet werden. Ein drittes Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Lebensqualität. Grundsätzlich muss die Verkehrssicherung durch Entnahme von Totholz wieder den Zugang für die Bevölkerung möglich machen. Die Pflege der Pflanzungen, Wiesen und Wegen erhöht den Erholungswert und erhält die gartenhistorische Aussagekraft. Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen: - Revitalisierung: Die Revitalisierung des Baumbestandes durch gezielte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen - Nachhaltige Bauweise: Austausch von Beleuchtungsmitteln (Insektenfreundlich) - Architektonisches Highlight: Renaturierung des Teiches - Pflanzung: umfangreiche Pflanzung von klimaresilienten Baumarten und Gehölzen als - Ersatz für geschädigte Bäume und die Anlage von Benjeshecken aus Totholz - Barrierefreiheit: Vollständige barrierefreie Erschließung erhalten und erneuern. - Beteiligungsarbeit: Förderung von Mitmachaktionen und Workshops zur langfristigen Pflege. - Erhaltung: Erstellung eines Parkpflegewerks zur Erhaltung und Entwicklung des Parks. Diese umfassenden Maßnahmen stellen sicher, dass der Schlosspark Ahlsdorf den heutigen Anforderungen an Funktionalität, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz entspricht, während der historische Charakter der denkmalgeschützten Anlage erhalten bleibt. Gegenstand der Leistung sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß § 39 HOAI, Anlage 11 für die Objektplanung Freianlagen, sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Besonderen Leistungen.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.