Artenschutzprüfung Stufe 1, FFH Vorprüfung
Durchführung einer Artenschutzprüfung Stufe I und FFH-Vorprüfung für den Ersatzneubau der Brücke B42 über die Rhöndorfer Str. in Bad Honnef.
Angebotsfrist:03. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung einer Artenschutzprüfung Stufe I und FFH-Vorprüfung für den Ersatzneubau der Brücke B42 über die Rhöndorfer Str. in Bad Honnef.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Rhein-Berg / Außenstelle Köln
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 03. Juni 2026
- Thema: Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung einer Artenschutzprüfung Stufe I und FFH-Vorprüfung für den Ersatzneubau der Brücke B42 über die Rhöndorfer Str. in Bad Honnef.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS7Y51YT8QGYSH7.zip
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10- Landesamt für Umweltschutz
Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) (Los 1) Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2)
Im Rahmen des Auftrags ist für die beiden oben genannten Natura 2000-Gebiete ein gemeinsamer Managementplan (MMP) zu erstellen. FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet (SPA) sind flächenmäßig nicht deckungsgleich, überlappen aber fast vollflächig. Das SPA ist etwas kleiner. Im Rahmen der SPA-Bearbeitung sind keine separaten Vogel-Kartierungen durchzuführen, weil aktuelle Erfassungsdaten vorliegen, die für die Planerstellung übernommen werden sollen. 1. Leistungen zum ausgewiesenen Festpreis gemäß Punkt 6 (Grundleistungen) Es ist der „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Stand 2025)“ adaptiert auf die zu bearbeitenden Gebiete einzuhalten. Folgende Aufgaben sind für alle FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie (FFH-RL), Brutvogelarten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und Rastvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL wahrzunehmen: Gebietsbeschreibung und Darstellung der Planungsgrundlagen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des FFH-Gebietes FFH0001LSA (FFH-LRT, Arten nach Anhang II FFH-RL) im Ergebnis der beauftragten Kartierungen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des SPA0008LSA (Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der VS-RL) durch Übernahme der Vogeldaten aus dem Jahr 2025. Es liegen die ausgewerteten Revierdaten digital als Shapefile-Datei und als Excel-Datei sowie ein zugehöriger Kartierbericht vor. Erarbeitung der flächenkonkreten Maßnahmenplanung entsprechend des zu ermittelnden fachlichen Handlungsbedarfs sowie durch Abgleich mit rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung von bestehenden Nutzungen und Nutzungsansprüchen, Aufbereitung in Text und Tabellenform sowie kartografische Darstellung Ermittlung und Beschreibung des verbleibenden Konfliktpotenzials Die Erstellung der Berichtsteile, der Maßnahmetabellen und die kartografische Darstellung erfolgt gemäß „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Entwurf Stand 2025)“. Der Bearbeitungsbeginn der Naturschutzfachplanung hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Kartierarbeiten haben, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der Witterungsverhältnisse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Auf privaten Forstflächen sollen die Kartierarbeiten erst nach der Auftaktveranstaltung beginnen. Der Auftragnehmer hat bedarfsweise bis zu sechs Erörterungstermine mit dem Auftraggeber im Rahmen der Grundleistungen vorzusehen, insbesondere zur Abstimmung von Kartier- und Bewertungsergebnissen und Maßnahmenempfehlungen. 2. Frei kalkulierbare Leistungen (Besondere Leistungen) Die ausgeschriebenen Kartierleistungen beschränken sich auf die Erfassungen von FFH-Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL sowie gesetzlich geschützten Biotopen und haben auf Grundlage der unter Punkt 4 benannten Kartieranleitungen zu erfolgen. Die Kartierungen der Schutzgüter des SPA sind kein Auftragsbestandteil, hierzu liegen aktuelle Daten hervor. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a nebst Anlagen) zu entnehmen.
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Ersatzneubau der Mühlendammbrücke - Rückbau Teilbauwerk 2, Neubau Teilbauwerk 1 und 2 - Bauüberwachung, Bauoberleitung und weitere Besondere Leistungen
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) Berlin plant den Ersatzneubau der Mühlendammbrücke in Berlin Mitte. Die Mühlendammbrücke überführt im Zuge des Mühlendamms die Bundesstraße 1 vom Molkenmarkt zur Fischerinsel über die Spree in unmittelbarer Nähe der Mühlendammschleuse. Die Brücke verfügt über zwei getrennte Teilbauwerke 1 Ost und 2 West. Teilbauwerk 1 wurde bereits bis auf die Widerlager zurückgebaut (Vorgängerlos).
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltFrist: 16. Apr.
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- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHFrist: 11. Mai
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
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Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.
- Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Stadtverwaltung RastattFrist: 26. Mai
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 03. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Rhein-Berg / Außenstelle Köln.
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