Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring der Bachmuschel (Unio crassus)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben d...
Typ:Ausschreibung
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Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonz...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz
- Veröffentlicht: 09. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für die Bachmuschel abgewichen werden. Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probestellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden. Für die Einrichtung der Probestellen für die Bachmuschel, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017). In drei bekannten Untersuchungsgebieten in Sachsen-Anhalt sind durch den AN 13 vorgegebene Probestrecken bzw. -flächen (RANA 2016) zu untersuchen. Die Probestrecke bzw. -fläche zur Populationserhebung der Bachmuschel soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge von 1.000 m aufweisen, auf der ein quer zum Gewässerverlauf gelegtes Transekt (bei großen Populationen 2 Transekte) untersucht werden soll. Im Fall einer zu geringen Siedlungsdichte der Bachmuschel wird auf eine Transekterfassung verzichtet und eine Übersichtskartierung durchgeführt. Aus dieser stichprobenartigen Begehung des besiedelten Gewässerbettes wird eine gutachterliche Schätzung der Populationsgröße auf der gesamten Gewässerlänge vorgenommen. Alle oberflächlich sitzenden Tiere sind mittels Sichtsuche, ggf. Sichtkasten/-glas, Durchharken sowie punktuellem Abtasten der Sohle zu erfassen. Ebenfalls soll eine Sichtkontrolle der Ufer auf Leerschalen vorgenommen werden. Zur Bewertung der Reproduktionsrate sollen Jungtiere über das Abgraben und Durchsieben des Sediments erfasst werden. Die Länge aller erfassten Individuen ist in den Ergebnissen zu verzeichnen. Pro Meter wird die Anzahl der lebenden Tiere erfasst und aus den Ergebnissen der Mittelwerte bestimmt. Anschließend erfolgt eine Hochrechnung der Individuenzahl der Bachmuschel auf die gesamte Probestrecke bzw. -fläche. Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sowie Anzahl der Transekte sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen des Gewässers (Gewässerunterhaltung, Stoff- und Sedimenteinträge, Wasserführung, Mächtigkeit der Schlammauflage) zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 1.3) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen. Das Feldprotokoll ist vor Ort mitzuführen und anhand der im Gelände vorgefundenen Gegebenheiten für jede betreffende Probestelle auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art, als auch ohne konkreten Nachweis der Bachmuschel (Negativnachweise) auszufüllen. Deutlich erkennbare Abweichungen bzw. Widersprüche sind dem AG kurzfristig mitzuteilen. Grundlage für die Bewertung der Erhaltungszustände der Monitoringgebiete sind die bundesweiten Vorgaben des BfN, die in das Monitoringkonzept Sachsen-Anhalt (RANA 2009) eingegangen sind (Bewertungsschemata). Die Bewertung von Population, Habitatparameter und Beeinträchtigungen erfolgt basierend auf den Erfassungsergebnissen. Gutachterliche Abweichungen von den Bewertungsergebnissen gemäß Bewertungsschemata sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall begründet werden.
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Dokumente und Anhänge
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