Arbeitsmittelkontrolle 2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung der periodischen Arbeitsmittelkontrolle an verschiedenen Standorten der BKW Energie AG im Geschäftsbereich Netze. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Inspektion von Arbeitsmitteln gemäss den geltenden gesetzlichen und normativen ...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung der periodischen Arbeitsmittelkontrolle an verschiedenen Standorten der BKW Energie AG im Geschäftsbereich Netze. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Inspektion von Arbeitsmitteln gemäss den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben sowie di...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BKW Energie AG
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung der periodischen Arbeitsmittelkontrolle an verschiedenen Standorten der BKW Energie AG im Geschäftsbereich Netze. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Inspektion von Arbeitsmitteln gemäss den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben sowie die dazugehörige Dokumentation der Prüfungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Rahmenvereinbarung TV-Untersuchung und Dichtheitsprüfung
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Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistung: ca. 11.000 m TV-Inspektion von Hauptkanälen, ca. 6.300 m TV-Inspektion von Anschlussleitungen, ca. 20 Arbeitseinsätze Dichtheitsprüfung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die TV-Inspektion sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen). - Organisation und Abstimmung mit dem Auftraggeber hinsichtlich der durch den AG durchzuführenden Kanalreinigung, - Wasserhaltung, - Durchführung der Kamera-Befahrung anhand der vom AG gelieferten Kanalstammdaten (- Inspektion von Hauptkanälen, - Inspektion von Anschlussleitungen), - Begehung von Kanälen ab DN 800 auf gesonderte Anweisung des AG, - Dokumentation (Fremdwasserdokumentation, Abweichungen vom Bestand), -Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers,- Abrechnung. # Wesentliche Bestandteile des Auftrags bezogen auf die Dichtheitsprüfung sind: - Teilnahme am zweiwöchentlichen Besprechungstermin, - Einsatzvorbereitung (vor dem täglichen Arbeitsbeginn hat der Inspekteur eine telefonische Meldung an den Kanalbetrieb der GEB zu richten, wobei die geplanten Arbeitseinsätze bzw. -orte benannt werden.) # Der TV-Inspekteur hat sich eigenständig auf seinen anstehenden Untersuchungseinsatz vorzubereiten. Dazu hat er sich über die Örtlichkeit zu informieren, um so im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten bzw. veranlassen zu können (z.B. Stellen von Halteverbotsschildern, Entscheidungen zur Nachtarbeit, Einholen von verkehrsbehördlichen Erlaubnissen), - Wasserhaltung (im Einzelfall), - Durchführung von Dichtheitsprüfungen (- unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal ohne Anschlussleitung, - unterschiedliche Prüfungen Hauptkanal mit Anschlussleitungen, - Prüfung einzelner Anschlussleitung am Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung an öffentlichem Schacht, - unterschiedliche Prüfungen einzelner Anschlussleitung mit Einbindebereich am HK, - unterschiedliche Prüfungen von Muffen im Hauptkanal, - unterschiedliche Prüfungen von Abzweigen und Stutzen, - unterschiedliche Prüfungen von sanierten Schadstellen, - unterschiedliche Prüfungen von Schächten und Bauwerken,) - Dokumentation (Abweichungen vom Bestand), - Erstellen von Prüfprotokollen, - Datenaustausch per Cloud des Auftraggebers, - Abrechnung. # Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich durchgeführt. Eine Dichtheitsprüfung an öffentlichen Entwässerungsobjekten wird im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahmen durchgeführt. Eine Prüfung wird dabei nach erfolgter TV-Inspektion durchgeführt. # Das Einsatzteam muss für den Bereich TV-Inspektion sowie für den Bereich Dichtheitsprüfung jeweils aus zwei Personen bestehen, die vor Auftragsbeginn namentlich zu benennen sind (für TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung getrennt nachzuweisen). # Im Einzelfall ist das Stellen einer dritten Person auf Anordnung des AG erforderlich (nur für TV-Inspektion) # Der AG behält sich vor, vor Auftragserteilung einen verifizierenden Testeinsatz anzuberaumen. Dafür wird im Zeitraum KW 23 bis 25 ein Arbeitstag vereinbart, an dem der übliche Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung (Inspektion von Hauptkanälen und Anschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation) geprüft werden soll. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist demzufolge das Personal einzusetzen, welches die Arbeiten der Rahmenvereinbarung ausführen soll. Die Bedingungen des Testeinsatzes sind in tabellarischer Form den Ausschreibungsauslagen beigefügt. # Die Aufforderung und genaue Terminierung des Testeinsatzes erfolgt mit 2 Arbeitstagen Vorlauf über die Vergabeplattform. # Die erbrachte Leistung während des Testeinsatzes wird entsprechend den angebotenen Preisen des jeweiligen Bieters nach dem Leistungsverzeichnis vergütet.
- Gasunie Deutschland GmbH & Co. KGFrist: 08. Mai
Kathodischer Korrosionsschutz sowie zugehörige Tätigkeiten
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) sowie des lokalen kathodischen Korrosionsschutzes (LKS) einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten im Netz- und Anlagenbereich der Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG. Hierzu gehören insbesondere Inspektions- und Kontrollmessungen an Rohrleitungen (Single-/Loop-Leitungen) und an Stationen (LKS-Anlagen), die fachgerechte Dokumentation und Auswertung gemäß einschlägigen Regelwerken, die Aktualisierung von Systemunterlagen, Messmasken und Belegungsplänen sowie die Übermittlung der Messdaten in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten/Tools. Weiterer Leistungsinhalt sind die Montage, Instandhaltung und kleinere Reparaturen von KKS-/LKS-Equipment und Messstellen (z. B. Messpfähle, Kleinverteiler, Klemmen, Überspannungsschutz), die Durchführung spezieller Untersuchungen (u. a. Intensivmessungen/4 Wert Messung, Bodenwiderstandsmessungen, GPS-Aufnahmen) sowie DFÜ-/Monitoring-Leistungen inkl. regelmäßiger Berichtserstattung und Störfallmeldungen. Erd-/Tiefbauarbeiten können in Einzelfällen (z. B. Anodenfeldbau/-rückbau, Freilegungen) Bestandteil einzelner Abrufe sein, inkl. Oberflächenwiederherstellung und Baustellenräumung. Seitens des Auftraggebers wird die Vergabe von drei (3) Rahmenverträgen für Kathodischer/ Lokaler kathodischer Korrosionsschutz sowie sonstige dazugehörigen Tätigkeiten beabsichtigt.
- Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG
Kathodischer Korrosionsschutz sowie zugehörige Tätigkeiten
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen des kathodischen Korrosionsschutzes (KKS) sowie des lokalen kathodischen Korrosionsschutzes (LKS) einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten im Netz- und Anlagenbereich der Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG. Hierzu gehören insbesondere Inspektions- und Kontrollmessungen an Rohrleitungen (Single-/Loop-Leitungen) und an Stationen (LKS-Anlagen), die fachgerechte Dokumentation und Auswertung gemäß einschlägigen Regelwerken, die Aktualisierung von Systemunterlagen, Messmasken und Belegungsplänen sowie die Übermittlung der Messdaten in den vom Auftraggeber vorgegebenen Formaten/Tools. Weiterer Leistungsinhalt sind die Montage, Instandhaltung und kleinere Reparaturen von KKS-/LKS-Equipment und Messstellen (z. B. Messpfähle, Kleinverteiler, Klemmen, Überspannungsschutz), die Durchführung spezieller Untersuchungen (u. a. Intensivmessungen/4 Wert Messung, Bodenwiderstandsmessungen, GPS-Aufnahmen) sowie DFÜ-/Monitoring-Leistungen inkl. regelmäßiger Berichtserstattung und Störfallmeldungen. Erd-/Tiefbauarbeiten können in Einzelfällen (z. B. Anodenfeldbau/-rückbau, Freilegungen) Bestandteil einzelner Abrufe sein, inkl. Oberflächenwiederherstellung und Baustellenräumung. Seitens des Auftraggebers wird die Vergabe von drei (3) Rahmenverträgen für Kathodischer/ Lokaler kathodischer Korrosionsschutz sowie sonstige dazugehörigen Tätigkeiten beabsichtigt.
- Stadtwerke Stade GmbHStadeFrist: 13. Mai
Wasserwerksneubau Stade - Teilprojekt 04 - TGA
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige, betriebsfertige Errichtung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für den Betriebsgebäudeteil des Wasser-werks Stade Süd. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Anlagen der Sanitär , Hei-zungs , Kälte , Lüftungs sowie der zugehörigen Gebäudeautomation einschließlich aller Nebenleistungen. Die TGA Anlagen dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, hygienischen und energieeffizienten Betriebs des Betriebsgebäudeteils und sind auf die besonde-ren Anforderungen eines wasserwirtschaftlichen Betriebsgebäudes abgestimmt. Hierzu gehören insbesondere die Trinkwasser , Abwasser- und Entwässerungsanla-gen, die Wärmeversorgung des Gebäudes mit Wärmepumpentechnik mit zugehöri-gen Heizkreisen sowie die Klimatisierung und Lüftung der erforderlichen Räume. Weiterhin umfasst die Leistung die Lieferung, Montage, Dämmung, Prüfung und In-betriebnahme sämtlicher Rohrleitungen, Kanäle, Armaturen, Aggregate und Anla-genteile einschließlich der erforderlichen Mess , Steuer und Regeleinrichtungen. Die TGA Anlagen sind vollständig in die übergeordnete Gebäudeautomation einzubin-den, wobei ein autonomer Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen sicherzustellen ist. Notwendige Schnittstellen zur Automatisierungs und Leittechnik des Wasser-werks sowie zur Brandmeldeanlage sind herzustellen. Alle Leistungen sind gemäß den einschlägigen Normen, Richtlinien und technischen Regelwerken sowie unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorgaben auszuführen. Die Anlagen sind betriebsfertig zu errichten, fachgerecht zu dokumen-tieren und einschließlich Einweisung des Betriebspersonals zu übergeben.
- Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH eine Einrichtung des Universitätsklinikums HeidelbergHeppenheimFrist: 13. Mai
Elektroinstallation Bauteil G - Generalsanierung Kreiskrankenhaus Heppenheim
Elektroinstallationen Im Kreiskrankenhaus Bergstraße (KKB) in Heppenheim wird im Rahmen der Maßnahme "Generalsanierung KKB" ein umfangreiches Bau- und Sanierungsvorhaben realisiert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Bauteils BT-G, in dem künftig die Zentrale Notaufnahme, die Radiologie sowie die Operationsabteilung untergebracht werden. Die elektrotechnische Anbindung des Neubaus BT-G erfolgt an die bestehende NSHV sowie die GHV des Bestandsgebäudes. Hierzu sind Kabel und Leitungen durch bestehende Gebäudestrukturen zu führen. Sämtliche Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb des KKB unter strikter Einhaltung der geltenden hygienischen Vorgaben, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie der krankenhausspezifischen Betriebsanforderungen. Weitere Teilmaßnahmen sind Fassadensanierung, Trinkwassersanierung, Brandschutzsanierung der Mittelzone, Errichtung eines neuen HÜP-2. Aufgrund vorhandener Schadstoffbelastungen werden die betroffenen Räumlichkeiten zunächst fachgerecht freigeschaltet. Im Anschluss erfolgt der bauseitige Rückbau der schadstoffbelasteten Bauteile. Erst nach erfolgter Freimessung und Freigabe der Rückbauarbeiten beginnt die Ausführung der Hauptleistungen gemäß diesem Leistungsverzeichnis. Weitere Leistungen umfassen die Ertüchtigung der TGA-Zentralen sowie die Erneuerung der GHV-AV und GHV-SV. Diese Arbeiten sind ebenfalls im laufenden Klinikbetrieb auszuführen und so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des Krankenhausbetriebs ausgeschlossen bzw. auf ein zwingend erforderliches Minimum reduziert werden. Das Arbeitsumfeld ist mit entsprechenden Materialien abzusperren und abzuschranken. Alle Leistungen sind unter Berücksichtigung der einschlägigen VDE-Vorschriften, Normen, Richtlinien, anerkannten Stand der Technik, gesetzlichen Vorgaben und Auflagen der Behörden sowie der besonderen Anforderungen an den Betrieb eines Krankenhauses zu planen, zu koordinieren und auszuführen.
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR
Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
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