Arbeiterkammer Wien - General ÖBA für das Bauvorhaben Plößlgasse 13
Vergabe von Leistungen der General Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) für das Bauvorhaben Plößlgasse 13. Der Leistungsumfang umfasst die ÖBA für Bau, Technische Gebäudeausstattung (HKLS und Elektro), Brandschutz sowie BauKG. Zudem ist die Begleitung der Übersiedelung in das neue Gebäude Bestandteil des Auftrags.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe von Leistungen der General Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) für das Bauvorhaben Plößlgasse 13. Der Leistungsumfang umfasst die ÖBA für Bau, Technische Gebäudeausstattung (HKLS und Elektro), Brandschutz sowie BauKG. Zudem ist die Begleitung der Übersiedelung in das neue Gebäude Bestandteil des Auftrags.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe von Leistungen der General Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) für das Bauvorhaben Plößlgasse 13. Der Leistungsumfang umfasst die ÖBA für Bau, Technische Gebäudeausstattung (HKLS und Elektro), Brandschutz sowie BauKG. Zudem ist die Begleitung der Übersiedelung in das neue Gebäude Bestandteil des Auftrags.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Im Rahmen des Bauvorhabens Plößlgasse 13 wurde ein Unternehmen für die Erbringung von Leistungen der Örtlichen Bauaufsicht gefunden. Vom Auftragnehmer werden dabei alle ÖBA-Leistungen (inklusive der Übersiedelung in das neue Gebäude) erbracht. Neben den Bereichen „ÖBA Bau“ und „ÖBA Technische Gebäudeausstattung“ (HKLS und Elektro) sind auch die „ÖBA Brandschutz“ und „ÖBA BauKG“ vom Auftragsgegenstand umfasst (alle in der Folge „General ÖBA“).
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General-ÖBA für Projekt 605162 – LKH Leoben – Errichtung LINAC 2. Leistungen: ÖBA-Generalkoordination, Objektplanung Architektur (OA), Einrichtung und Design (ED). Koordination der gesondert beauftragten TGA-Fach-ÖBAs (MT, MG, HKLS, GA, ET etc.) sowie Integration von Gutachtern (z.B. Brandschutz, Boden) und weiteren Beteiligten (z.B. Prüfstatiker, Vermesser, Nachhaltigkeit, Baustellenkoordinator, Tragwerksplaner).
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Sanierung von Bauteil 3 (Labor- und Hörsaalgebäude, Baujahr 1998) am Max-Planck-Institut für Polymerforschung in Mainz-Bretzenheim. Umfasst 2.250 m² Nutzfläche mit Hochbau, HKLS und Elektro-Gewerken. Leistungsumfang: Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021 LPH 2-9 zzgl. Besonderer Leistungen. Technische Gebäudeausstattung seit 35 Jahren unverändert. Wesentliche Änderungen an tragenden Bauteilen nicht vorgesehen.
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Die Stadt Apolda beabsichtigt den Neubau einer integrativen Kindertageseinrichtung zur Schaffung von insgesamt 100 Plätzen für Kinder aller Altersgruppen. Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens wurden Baukosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR incl. MwSt. ermittelt. Die Stadt Apolda beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen eines VgV-Verfahrens zu vergeben. Die betreffenden Planungsleistungen sollen durch einen Generalplaner oder eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern für die Leistungsphasen 1-9 stufenweise wie folgt erbracht werden: - Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (LP 2-9), - Fachplanung Tragwerk nach § 51 HOAI (LP 1-6), - Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, HLS und ELT (LP 1-9), - Erforderliche gutachterliche und Beratungsleistungen für Brandschutz (Leistungsbild AHO) sowie Bauphysik (Schallschutz, Akustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) gem. Anlage 1 HOAI. Die Objektplanung Freianlagen wird durch die Stadt Apolda selbst erbracht. Ein Baugrundgutachten soll erst nach dem VgV-Verfahren in Abhängigkeit vom konkreten Entwurf beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. - 11/26 - 02/27 Planungsleistungen LP 1-3, - 03/27 Genehmigungsplanung, - 03-05/27 Ausführungsplanung LP 5, - ab 05/27 Ausschreibung und Vergabe LP 6/7, - 06/27 Baubeginn, - 07/28 Baufertigstellung, bezugsfertig.
- Stadtwerke ElmshornElmshornFrist: 15. Mai
Generalplanung für den Neubau eines Heizwerks Krückau-Vormstegen
Der Planer schuldet als Generalplaner der Auftraggeberin leistungsübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige, mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projektes. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit, über die Summe der ihm übertragenen Planungsleistungen hinaus, als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Die Planungsleistungen zur Ausführung und Inbetriebnahme des Heizwerkes sind vollständig, funktionsfähig und regelwerkskonform zu erbringen. Der von der Auftraggeberin derzeit zugrunde gelegte Energieerzeugermix - bestehend aus einer Pelletfeuerung (3 x 300 kW in Containerbauweise), einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (ca. 600 kW bei A7/W75) sowie einer Power-to-Heat-Anlage zur Deckung der Spitzenlast - ist durch den Auftragnehmer technisch zu verifizieren und bei Erfordernis in Abstimmung mit der Auftraggeberin anzupassen bzw. zu optimieren. Der Auftragnehmer hat ferner die für die Durchführung der Baumaßnahmen erforderlichen Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen losweise zu erarbeiten. Hierzu ge-hören insbesondere die Erstellung fachlich vollständiger, eindeutiger und vergaberechtskon-former Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (Bau-, Liefer- und Montageleistungen), die Definition der Losstruktur (Gewerke- und Fachlose) in Abstimmung mit der Auftraggeberin, die Ausarbeitung der technischen Vertragsbedingungen sowie der technischen Anlagen für die Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind so auszugestalten, dass eine transparente, vergleichbare und wirtschaftliche Angebotswertung nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Er hat, neben den sogleich aufgeführten Grundleistungen, auch alle in der Vergabeunterlage A aufgeführten Besonderen Leistungen zu erbringen. Sollte der Generalplaner notwendige Leistungen erkennen, die nicht Bestandteil dieser Leistungen sind, so hat er diese in seinem Angebot darzustellen und kurz zu begründen. Grundleistungen: - Objektplanung Gebäude/Innenräume, §§ 33 ff. HOAI (LPH 2 bis 9) - Fachplanung Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI (LPH 2 bis 6) - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) (AGr. 2, 4, 5 und 8), §§ 53 ff. HOAI (LPH 2 bis 9)
- Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 04. Mai
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
- FairNetz GmbHFrist: 11. Mai
Objektplanung sowie Fachplanung Gebäude Übergabebauwerk Klärwerk West und Anschluss an die Bestandsklärwerktechnik
Für die Dekarbonisierung der Reutlinger Fernwärme wurde, im Rahmen des BEW-Förderprogramms der Bundesregierung, ein Transformationsplan erstellt und hieraus Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugerstruktur abgeleitet. Als erste Maßnahme soll eine Abwasserwärmepumpe errichtet werden. Als Wärmequelle hierfür dient Abwasser aus dem Klärwerk West in Reutlingen. Um die Wärmeerzeugung und den Wärmeverbrauch zeitlich voneinander zu entkoppeln soll als weitere Maßnahme ein Großwärmespeicher mit einem Speichervolumen von ca. 5.000 m³ errichtet werden. Dieser ermöglicht den Erzeugungsanlagen (Wärmepumpe und BHKWs) eine möglichst stromoptimierte, marktpreissignal-orientierte Fahrweise. Diese Ausschreibung umfasst ausschließlich die Planung (nach HOAI LPH 5-8) des Übergabegebäudes auf dem Klärwerk West inkl. dessen Gründung (Aushebung und Entsorgung Erdreich und Fundamente), sowie den und Anschluss an die Bestandsklär-werktechnik (Bau von Anschlussschächten und die Verlegung der bestehenden Messsta-tion). Im Übergabegebäude wird die Anlagentechnik für den Transport des geklärten Abwassers vom Klärwerk West zum Betriebsgelände der FairNetz GmbH (hauptsächlich Pumpen und Rohrleitungen) untergebracht. Diese Anlagentechnik ist jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Ebenso wird die Verbindungsleitung zwischen dem Betriebsgelände und dem Klärwerk, sowie das Wärmepumpengebäude und dessen Anlagentechnik separat ausgeschrieben. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) sowie für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Anlagen) nach § 55 HOAI jeweils für die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie für bestimmte besondere Leistungen gesucht. Im Anschluss sollen die Bauleistungen gewerkeweise umgesetzt werden. Die FairNetz GmbH ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Objektplanung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO) auszuschreiben und zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird nach § 13 Abs. 1 SektVO als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.