ARA Briglina Realisierung BKP 211.11 Baumeisterarbeiten
Baumeisterarbeiten für den Ausbau und die Erneuerung der Kläranlage Briglina. Die ARA reinigt das Abwasser von 9 Gemeinden und 2 Unternehmen. Nach 40 Jahren Betriebsdauer wird die Anlage saniert und auf 80'000 Einwohnerwerte und 500 l/s erweitert.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Baumeisterarbeiten für den Ausbau und die Erneuerung der Kläranlage Briglina. Die ARA reinigt das Abwasser von 9 Gemeinden und 2 Unternehmen. Nach 40 Jahren Betriebsdauer wird die Anlage saniert und auf 80'000 Einwohnerwerte und 500 l/s erweitert.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeindezweckverband ARA Briglina
- Veröffentlicht: 19. Februar 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Baumeisterarbeiten für den Ausbau und die Erneuerung der Kläranlage Briglina. Die ARA reinigt das Abwasser von 9 Gemeinden und 2 Unternehmen. Nach 40 Jahren Betriebsdauer wird die Anlage saniert und auf 80'000 Einwohnerwerte und 500 l/s erweitert.
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4- Zweckverband ARA Briglina – Ausbau und EMV (SPI)Gamsen
ARA Briglina - Realisierung - BKP 331 Schaltanlagen
Die ARA Briglina wird in mehreren Etappen umfassend saniert, umgebaut und mit der 4. Reinigungsstufe erweitert. Der Auftrag umfasst die Produktion, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schaltanlagen inkl. den dazugehörigen Doppelböden.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
JKI, Neugestaltung Forum und Außenanlagen / Erweiterung und Sanierung Haus C, Nichtoffener einphasiger anonymer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren für die Disziplinen Freianlagenplanung / Objektplanung / Kunst am Bau
1 Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Auf der Liegenschaft der Bundesimmobilienanstalt (BImA) an der Königin-Luise-Straße in Berlin-Dahlem sollen zukünftig für das Julius Kühn-Institut (JKI) die Institute für Strategie und Folgenabschätzung (SF), für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz (ÖPV) und das zentrale Versuchsfeld mit Gärtnerei sowie gemeinschaftliche Einrichtungen untergebracht werden. Hierfür wurde 2016/2017 ein Masterplan erarbeitet, der einen sukzessiven Ausbau bei laufendem Betrieb und Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit bzw. des Forschungsbetriebes für die nächsten 10-12 Jahre vorsieht. Auf Grundlage des Masterplanes wurde der Bereich zwischen den beiden historischen Bestandsgebäuden und dem geplanten Laborneubau zu einem gemeinschaftlich nutzbaren Mittelpunkt der Liegenschaft, dem sogenannten 'Forum‘, im Rahmen eines nichtoffenen anonymen Planungswettbewerb „Julius Kühn-Institut Berlin Dahlem FORUM“ mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren in des Disziplinen Freianlagenplanung, Objektplanung und Kunst am Bau entwickelt. Dazu soll das vorhandene Kantinengebäude (Haus C) saniert und erweitert werden, um zukünftig auch die institutseigene Bibliothek und das Informationszentrum aufzunehmen. Die Außenanlagen des Forums sollen dem Aufenthalt von Mitarbeitenden und Gästen dienen sowie gemeinsam mit der zu überarbeitenden Zugangssituation ein angemessen repräsentatives Entree zur Liegenschaft bilden. Im Außenraum und im Gebäude sollen gleichzeitig ein- oder mehrteilige Kunstinterventionen in die Planung integriert werden. Angesichts des großen Einflusses von Baumaßnahmen auf den Klima- und Ressourcenschutz sollen Gebäude und Außenanlagen besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Dies soll mit Abschluss der Baumaßnahme u.a. durch Erlangen des Mindesterfüllungsgrades von 65 % (Silberstandard) des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen für die Außenanlagen und durch eine sinngemäße Anwendung für das Gebäude nachgewiesen werden. Auftraggeber*in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA Gebäudenutzung: Haus C mit Büronutzung und Kantine Art der Baumaßnahme: 1. Neugestaltung Forum und Außenanlagen 2. Erweiterung und Sanierung Haus C 3. Kunst am Bau im Haus C und in den Außenanlagen Projektkosten (netto) Haus für KG 200-600 gem. DIN276: 4.350.366 EUR Projektkosten (netto) Freianlagen für KG 500-600 gem. DIN276: 4.466.514 EUR Projektdauer: 1. Freianlagen Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 17 Monate (07/2024 bis 10/2025), Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 6 Monate (01/2026 bis 06/2026) Leistungsstufe 3 (LPH 6/7): ca. 4 Monate (08/2028 bis 12/2028) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 10 Monate (12/2028 bis 09/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (09/2029 bis 09/2034) 2. Objektplanung: Leistungsstufe 1 (LPH 2-4): ca. 19 Monate (07/2024 bis 12/2025) Leistungsstufe 2 (LPH 5): ca. 7 Monate (03/2026 bis 09/2026) Leistungsstufe 3 (LPH6/7): ca. 6 Monate (09/2026 bis 02/2027) Leistungsstufe 4 (LPH 8): ca. 25 Monate (02/2027 bis 11/2029) Leistungsstufe 5 (LPH 9): ca. 60 Monate (11/2029 bis 11/2034) 3. Kunst am Bau Planung: ca. 10 Monate (07/2024 bis 04/2025) Herstellung Kunstwerke Gebäude ca. 23 Monate (02/2027 bis 12/2028) und Freianlagen ca. 7 Monate (12/2028 bis 06/2029) Übergabe der Dokumentation ca. 6 Monate (07/2029 bis 12/2029) 2 Gegenstand des Auftrages Leistungsbereich/Leistungsbild: 1. Freianlagenplanung nach §39ff. HOAI (LPH2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirken bei BNB Zertifizierung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Konzept zur Ausgleichs- und Ersatzpflanzung) 2. Objektplanung nach §33ff. HOAI (LPH 2-9) sowie besondere Leistungen (Mitwirkung bei BNB sinngemäße Anwendung, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Erstellung BE-Plan, 3D BIM) 3. Kunst am Bau Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeindezweckverband ARA Briglina .
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