Anmietung ziv. Zielschiffe, 1.1b/QÜ023
Bei der Losaufteilung handelt sich um die Mietdauer und den Schiffstyp.
Angebotsfrist:27. April 2026
Typ:Ausschreibung
Bei der Losaufteilung handelt sich um die Mietdauer und den Schiffstyp.
Angebotsfrist:27. April 2026
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Bei der Losaufteilung handelt sich um die Mietdauer und den Schiffstyp.
Bei der Losaufteilung handelt sich um die Mietdauer und den Schiffstyp.
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
Anmietung eines Zielschiffes vom 08.05.2026 bis 22.05.2026.
Bei der Losaufteilung handelt sich lediglich um eine örtliche Trennung.
Zielsetzung aus dem Fachbereich/Einsatzbedingungen: Der Bereich Anlagen und Technik/ Strecke beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über eine tageweise Anmietung von ?gängigen? Baumaschinen, Aggregaten, Werkzeugen und Geräten für den Zeitraum von 4 Jahren. Die Baustellen liegen im gesamten Stadtbahnnetz der ÜSTRA verteilt. Bei den geforderten Geräten handelt es sich überwiegend um Maschinen und Geräte die üblicherweise im Straßenbau und Tiefbau eingesetzt werden. Da die Geräte Engpässe oder kurzfristig entstehenden Bedarf in der Bauausführung des AG abdecken sollen, ist die Verfügbarkeit innerhalb von max. 2 Kalendertagen nach Einzelabruf notwendig. Um einen kurzfristigen Bedarf zu decken, ist es erforderlich, dass der Bieter einen Mietstützpunkt innerhalb der Region Hannover unterhält an dem die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Geräte verfügbar sind. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind kalkulatorische Richtwerte und werden je nach Bedarf in Einzelaufträgen abgerufen. Es handelt sich um eine unverbindliche jährliche Schätzmenge. Sie dient lediglich der Kalkulation und Angebotswertung. Im Hinblick auf Bedarfsschwankungen können sich Mehr- oder Minderabnahmen ergeben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung der genannten Mietdauer bei einzelnen Positionen besteht nicht. Es wird mit 3 Anbietern jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen, damit in Form von Einzel-Abrufbestellungen je nach a) örtliche Lage des Einsatzortes zur Mietstation b) Verfügbarkeit der Baumaschinen/Werkzeuge c) und Kosten Beschaffungen so wirtschaftlich wie möglich gehalten werden können. Der Zuschlag zum Rahmenvertrag erfolgt nach Rang der Angebots-Wertung. Rahmenvertrag über kurzfristige Anmietung von Baumaschinen u. Werkzeugen TAS14
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