Anbindung unterversorgter Gebiete in Frankfurt am Main
Beschreibung: Die Stadt Frankfurt am Main (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher solle...
Angebotsfrist:13. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beschreibung: Die Stadt Frankfurt am Main (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommuni...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 13. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung: Die Stadt Frankfurt am Main (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. D. V. 10. steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, und - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter, sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Das bezuschlagte private Telekommunikationsunternehmen erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabit-Netz in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
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10- Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und ImmobilienFrist: 13. Mai
Anbindung unterversorgter Gebiete in Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. D. V. 10. steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, und - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter, sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Das bezuschlagte private Telekommunikationsunternehmen erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabit-Netz in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
- Gemeinde BeckingenBeckingenFrist: 13. Mai
Beckingen: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Beckingen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Gemeinde Beckingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Der Konzessionsgeber hat des Weiteren eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland („Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland“)“ beantragt und vorläufig bewilligt erhalten. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5T4V/documents heruntergeladen werden können.
- Stadtwerke Friedberg (Hessen)Friedberg (Hessen)Frist: 30. Apr.
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ==================================== Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Friedberg (Hessen) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Kreisstadt Friedberg (Hessen) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Ge
- Gemeinde KiedrichKiedrichFrist: 26. März
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kiedrich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Gemeinde Kiedrich sucht Telekommunikationsunternehmen für Konzessionsvertrag zum Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen. Ziel: flächendeckende leistungsfähige Gigabitzugänge, Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Förderung beantragt und bewilligt im Rahmen des Bundesförderprogramms 'Gigabit-Richtlinie 2.0' (Lückenschluss-Programm) sowie der hessischen 'Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung'. Förderung umfasst Investitionskosten (ermittelt aus Barwert aller Erlöse über mind. 7 Jahren und Barwert aller Netzaufbaukosten). Keine Förderung für Netzbetriebskosten (Betriebs-, Finanzierungskosten, Vorleistungsprodukte). Bundesförderung: Finanzierungskosten förderfähig, wenn sie der Zwischenfinanzierung von Sachkosten für Netzerrichtung dienen (z.B. Bauzeitzinsen). Hessische Förderung: Finanzierungskosten nicht förderfähig. Risiko bei Ausweisung von Finanzierungskosten in Wirtschaftlichkeitslückenberechnung.
- Gemeinde PfaffingPfaffingFrist: 10. Apr.
Gemeinde Pfaffing - Vergabe Breitband
Die Gebietskörperschaft plant den flächendeckenden Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ziel ist die Bereitstellung leistungsfähiger Gigabitinfrastruktur gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Stand 30.04.2024). Die bewilligten Fördermittel sowie eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern werden als Investitionskostenbeihilfe an Telekommunikationsunternehmen für den Bau und Betrieb der Netze weitergeleitet.
- Stadt Rosbach v. d. HöheRosbach v. d. HöheFrist: 29. Mai
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Rosbach vor der Höhe (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der G
Die Stadt Rosbach vor der Höhe sucht Telekommunikationsunternehmen für Konzessionsverträge zum Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen. Ziel ist flächendeckender Gigabit-Ausbau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Es liegen Fördermittelbewilligungen nach Gigabit-Richtlinie 2.0 (Lückenschluss-Programm) und hessischer Förderrichtlinie vor. Förderung betrifft Investitionskosten (Barwert der Erlöse über mind. 7 Jahre und Netzaufbaukosten), nicht Netzbetriebskosten. Maximal 1.000.000 EUR netto Fördersumme; Angebote mit höherem Finanzierungsbedarf werden nicht berücksichtigt.
- Gemeinde Ittlingen
Ittlingen - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde PrackenbachPrackenbachFrist: 07. Mai
Prackenbach - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Lückenschluss
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde HainsfarthHainsfarthFrist: 13. Apr.
Hainsfarth - Ausschreibung Wirtschaftlichkeitslückenmodell - 2.0
Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten. Die in diesem Förderprogramm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell bereitgestellten Fördermittel (im Folgenden: Mittel) sollen durch Gebietskörperschaften an Telekommunikationsunternehmen im EU-beihilfenrechtlichen Sinne als Investitionskostenbeihilfe für den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen weitergeleitet werden.
- Gemeinde EnsdorfEnsdorf/SaarFrist: 15. Apr.
Ensdorf: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Ensdorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde Ensdorf sucht Telekommunikationsunternehmen für Konzessionsvertrag zum Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen. Ziel: flächendeckend leistungsfähige Gigabit-Zugänge, Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Förderung durch Bundesmittel (Gigabit-Richtlinie 2.0) und saarländische Kofinanzierung als Investitionsbeihilfe für Wirtschaftlichkeitslücke. Vergabeunterlagen unter dtvp.de abrufbar.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Frankfurt am Main, Amt für Informations- und Kommunikationstechnik.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.