Aktive Arbeitsuche und Berufsorientierung im Bezirk Braunau am Inn
Beschaffung von 20 Kursplätzen für ca. 150 bis 170 Teilnehmende. Die Kursinhalte umfassen ein Einstiegsmodul, Ist-Analyse, Kompetenzbilanzierung, Kompetenzorientierung, Vermittlung digitaler Kompetenzen sowie ein Bewerbungstraining.
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von 20 Kursplätzen für ca. 150 bis 170 Teilnehmende. Die Kursinhalte umfassen ein Einstiegsmodul, Ist-Analyse, Kompetenzbilanzierung, Kompetenzorientierung, Vermittlung digitaler Kompetenzen sowie ein Bewerbungstraining.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Arbeitsmarktservice Oberösterreich
- Veröffentlicht: 07. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von 20 Kursplätzen für ca. 150 bis 170 Teilnehmende. Die Kursinhalte umfassen ein Einstiegsmodul, Ist-Analyse, Kompetenzbilanzierung, Kompetenzorientierung, Vermittlung digitaler Kompetenzen sowie ein Bewerbungstraining.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Stadt Essen - JobCenter EssenFrist: 08. Mai
AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
- Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
AusbildungNow - Der Einstieg in deine Ausbildung
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Arbeitsmarktservice Oberösterreich.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.