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Angebotsfrist:14. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Unknown
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 14. Mai 2026
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Auftragsänderung 1: Gutachten und Änderung der Bohrungen
Errichtung einer Heizwärmeversorgung für die Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede mittels zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen (ca. 261 kW Nenn-Heizleistung) und Erdwärmesonden. Geplant sind ca. 15 Bohrungen à 240 m Tiefe in zwei Bohrfeldern. Der Auftragnehmer prüft die Auslegung und führt nach der ersten Bohrung einen Thermal-Response-Test durch. Die Anzahl der Bohrungen kann sich um ca. +/- 30% ändern; die finale Bohrtiefe erfolgt in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.
Auftragsänderung 1: Gutachten und Änderung der Bohrungen
Für den Standort der Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede soll ein Teil der Heizwärmeversorung durch zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden erstellt werden. Als Wärmequelle sollen Erdwärmesonden zur Nutzung von mitteltiefer Geothermie eingebaut werden. Es ist eine Sondenlänge von jeweils ca. 240 m vorgesehen. Die Wärmepumpenanlage verfügt über eine Nenn-Heizleistung von ca. 261 kW. Für die Wärmequellenseite werden auf dem Schulhofgelände nach derzeitigem Planungsstand ca. 15 Bohrungen mit einer Teuftiefe von ca. 240 m vorgesehen. Die Auslegung der Wärmesonden ist durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung vor der Ausführung zu überprüfen. Zusätzlich ist nach der ersten Bohrung ein Thermal-Respose-Test durchzuführen. In Abhängigkeit der Messergebnisse zur Entzugsleistung des Erdreiches kann sich die Anzahl der notwendigen Bohrungen noch ändern (ca. +- 30%). Die max. zulässige und sinnvolle Bohrtiefe ist in Abhängigkeit von den Aufschlüssen der ersten Bohrung und in Abstimmung mit dem zuständigen Genehmigungsbehörde abschließend festzulegen. Insgesamt existieren 2 Bohrfelder, die nacheinander nach dem Abschluss des vorherigen Feldes aufgemacht werden.
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Mitte 2026 erfolgt der Umzug des Strafjustizzentrums, infolge dessen die bisher genutzten Gebäude vollständig geräumt werden müssen. In diesen Gebäuden befinden sich nach Umzug noch Gegenstände und Materialien, welche zu räumen, zu entrümpeln und sachgerecht und unter Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)) zu entsorgen sind. Ferner sind durch die Auftragnehmerin insbesondere bei der Entsorgung von Datenträgern oder Altpapier sämtliche hierfür geltenden Datenschutzvorschriften (u.a. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)) einzuhalten. Die hierzu notwendigen Räumungsleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, und ggf. Vernichtung oder Verwertung) werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der nach Räumung noch vorhandenen Gegenstände und Materialien nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb sollen die Leistungen über eine Rahmenvereinbarung mit der Auftragnehmerin abgedeckt werden. Dafür stellt die Auftragnehmerin fachkundiges Personal und Räumungshilfsmittel, insbesondere geeignete Fahrzeuge und Container sowie Transportmittel für die Vertragslaufzeit bereit.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Unknown.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.