Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin, ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Trientin (ATC A16AX12) für den Zeitraum 01.05.2024-30.04.2026. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich: Angebotsschreiben, unterzeichnete Vertragsanerkennung, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (mit Arzneimit...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Trientin (ATC A16AX12) für den Zeitraum 01.05.2024-30.04.2026. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich: Angebotsschreiben, unterzeichnete Vertragsanerkennung, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (mit Arzneimittelliste, Anlage ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DAK-Gesundheit
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Trientin (ATC A16AX12) für den Zeitraum 01.05.2024-30.04.2026. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Erforderlich: Angebotsschreiben, unterzeichnete Vertragsanerkennung, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (mit Arzneimittelliste, Anlage 2 als Excel). Einreichung per E-Mail an openhouse@dak.de. Vertrag endet automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrags.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Molsidomin (ATC C01DX12) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.05.2024 und endet am 30.04.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste).
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Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung zum Wirkstoff Megestrol (ATC L02AB01) für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026. Pharmazeutische Unternehmen können sich jederzeit und zu den gleichen Bedingungen beteiligen. Die erforderlichen Vertragsunterlagen stehen zum Download bereit. Die vollständige und rechtzeitige Übersendung von Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag ist erforderlich. Die Unterlagen sind per E-Mail an openhouse@dak.de einzureichen. Verträge werden erstmalig mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft treten.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Sofosbuvir und Velpatasvir, ATC J05AP55 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung zum Wirkstoff Sofosbuvir und Velpatasvir (ATC J05AP55) für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026. Pharmazeutische Unternehmen können sich jederzeit und zu den gleichen Bedingungen beteiligen. Die erforderlichen Vertragsunterlagen stehen zum Download bereit. Die vollständige und rechtzeitige Übersendung von Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag ist erforderlich. Die Unterlagen sind per E-Mail an openhouse@dak.de einzureichen. Verträge werden erstmalig am 01.05.2024 in Kraft treten und automatisch enden, wenn ein Exklusivvertrag zustande kommt.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin (ausschließlich Darreichungsform HKP), ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.26-30.04.28
Die DAK-Gesundheit schließt Rahmenverträge für den Wirkstoff Trientin (ATC A16AX12, Darreichungsform HKP) im Rahmen eines Zulassungsmodells ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten. Die Verträge treten am 01.05.2026 in Kraft. Erforderlich sind: Angebotsschreiben, unterzeichneter Vertrag inkl. Rabattakzeptanz sowie ausgefüllte Anlagen 1 und 2 (Anlage 2 als Excel). Einreichung per E-Mail an openhouse@dak.de. Unterlagen unter www.dtvp.de/center verfügbar.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin (ausschließlich Darreichungsform FTA), ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.26-30.04.28
Die DAK-Gesundheit schließt Exklusivverträge für den Wirkstoff Trientin (ATC A16AX12) ab. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit Rahmenverträge zu gleichen Bedingungen abschließen. Erforderliche Unterlagen (Angebotsschreiben, Anerkennung der Maßgaben, ausgefüllte Anlagen 1+2) sind per E-Mail an openhouse@dak.de zu senden. Verträge treten erstmals am 01.05.2026 in Kraft.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Chlortalidon, ATC C03BA04 für die Zeit 01.09.2024 - 31.08.2026
Nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach §130a Abs.8 SGB V für Chlortalidon (ATC C03BA04), Laufzeit 01.09.2024-31.08.2026. Offen für alle pharmazeutischen Unternehmen; Beitritt jederzeit zu gleichen Bedingungen. Vertragsunterlagen auf www.dtvp.de. Einzureichen: Angebotsschreiben, unterschriebener Vertrag, ausgefüllte Anlagen 1 und 2 mit Arzneimittelliste per E-Mail an openhouse@dak.de. Vertrag endet automatisch bei Abschluss eines Exklusivvertrags.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Daridorexant (ATC N05CJ03) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die unterzeichnete Vertragsanerkennung sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) als Excel-Datei.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Daridorexant, ATC N05CJ03 für die Zeit 01.06.2026 - 31.05.2028
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Daridorexant (ATC N05CJ03) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die unterzeichnete Vertragsanerkennung sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) als Excel-Datei.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dexketoprofen, ATC M01AE17 für die Zeit 01.03.2024 - 31.03.2026
Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dexketoprofen (ATC M01AE17) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.03.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind das Angebotsschreiben, die unterzeichnete Vertragsanerkennung sowie die Anlagen 1 und 2 (Arzneimittelliste) per E-Mail.
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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Trientin, ATC A16AX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Trientin, ATC A16AX12, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.05.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: openhouse@dak.de DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.05.2024 abgeschlossen und enden am 30.04.2026. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist DAK-Gesundheit.
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