A20, LaBau CEF HM04-Maßnahm. Zarpener Oser
Die Leistungen umfassen die Anlage und Bepflanzung von Knickwällen, die Pflanzung von Feldgehölzen, die Neuanlage von Grünland sowie die Errichtung von Kleingewässern im Rahmen der CEF-Maßnahme Zarpener Oser an der A20.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistungen umfassen die Anlage und Bepflanzung von Knickwällen, die Pflanzung von Feldgehölzen, die Neuanlage von Grünland sowie die Errichtung von Kleingewässern im Rahmen der CEF-Maßnahme Zarpener Oser an der A20.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Gartenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistungen umfassen die Anlage und Bepflanzung von Knickwällen, die Pflanzung von Feldgehölzen, die Neuanlage von Grünland sowie die Errichtung von Kleingewässern im Rahmen der CEF-Maßnahme Zarpener Oser an der A20.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- DeltaPort GmbH & Co. KGWeselFrist: 11. Mai
Vergabeverfahren Railport Hafen Emmelsum
1. Die Konzession wird im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages eingeräumt werden. Die für die Errichtung und den Betrieb des Railports zur Verfügung stehende Fläche ist ca. 4,6 ha groß. Der konkrete Flächenbedarf und damit die konkreten Abmessungen der des zukünftigen Konzessionsgrundstücks sowie der Verlauf der Eisenbahninfrastruktur auf diesem sind im Rahmen der Verhandlungen festzulegen. Der (dann) Konzessionärin soll ermöglicht werden, ggf. (soweit erforderlich) aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Umsetzung der Maßnahme zu beantragen bzw. zu erhalten. Die konkrete Vertragsgestaltung wird sich daher u. a. an den Vorgaben der entsprechenden Zuwendungsbedingungen orientieren. Die Laufzeit der Konzession wird vor diesem Hintergrund im Fall einer Beantragung von Zuwendungen mindestens den entsprechenden Förderzeitraum umfassen. 2. Der Hafen Emmelsum muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Die (dann) Konzessionärin ist aus diesem Grunde zum diskriminierungsfreien Betrieb des ihr überlassenen Konzessionsgrundstücks und der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen verpflichtet. Sie hat die Umschlagleistungen diskriminierungsfrei und transparent auch Dritten gegenüber anzudienen. 3. Der Erbbaurechtsvertrag wird das Recht und die Pflicht enthalten, innerhalb einer zu verhandelnden angemessenen Frist die vertraglich zu vereinbarende Bebauung (mind. Oberflächenbefestigung und zweigleisige Eisenbahninfrastruktur) zu errichten und im Anschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit diskriminierungsfrei zu betreiben. 4. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages werden Mindestvorgaben, insbesondere auch zur Finanzierung/Beleihung von DeltaPort gestellt. Insbesondere sind angemessene Tilgungen der mit den Grundschulden abzusichernden Darlehen (für die Errichtung von Bauwerken und Anlagen) verpflichtend. Die Weiterveräußerung an geschlossene Fonds o.ä. mit einer kürzeren Laufzeit als der Erbbaurechtsvertrag wird ausgeschlossen. 5. DeltaPort stellt Mindestanforderungen an das geplante Ansiedlungskonzept, deren Einhaltung der Bieter bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen hat. Die Mindestanforderungen an den Betrieb des Konzessionsgrundstücks werden erfüllt, wenn a) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte Güterdistribution) angesiedelt wird ("hafenaffine Ansiedlung"), b) welcher (eigenen oder diskriminierungsfrei disponierter Dritt-) Umschlag über den Verkehrsträger Hafenbahn im Rahmen eines Intermodal-Netzwerkes durchführt und generiert und c) welcher mindestens eine zweigleisige Eisenbahninfrastruktur mit einer Länge von ca. 700 m errichtet und diese zum vorgenannten Zweck betreibt. 6. Zum Nachweis der Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen sind die nachfolgenden dargestellten Grundstücks- und Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a) Betriebskonzept (max. 2 DIN A4 Seiten); b) Nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (straßen-, wasser- und bahnseitig) im Betriebskonzept; c) Beabsichtigter Baubeginn und Inbetriebnahme; d) Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen; e) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Infrastrukturen; f) Beabsichtigtes Investitionsvolumen für Suprastruktur; g) Bedarf an dinglichen Sicherheiten; h) Angabe zur Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); i) Angabe, ob besondere sicherheitstechnische Anforderungen beim Betrieb gestellt würden. 7. Der für die Dauer dieser Konzession zu erbringende verpflichtende Betrieb der zu errichtenden Bauwerke und Anlagen / des "Railports" wird von DeltaPort als "kritische Aufgabe" in entsprechender Anwendung des § 47 Sektorenverordnung (SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Konzessionärin selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig. Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für den Betrieb des Konzessionsgrundstücks ist daher ebenfalls nicht zulässig.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.