A060 SuedOstLink: Bauvorbereitende archäologische Ausgrabungen (VAM) sowie archäologische Baubegleitung (ABB) im Projekt SuedOstLink - hier: D3a - Einzelabruf Nr. 08
Der ursprüngliche Abruf umfasste die Bearbeitung von Bodendenkmälern. Im Zuge der laufenden Arbeiten zeigte sich, dass der Fundplatz einen wesentlich größeren Umfang sowie eine deutlich höhere fachliche Komplexität aufweist als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung absehbar war. Es handelt sich um eine mehrphas...
Typ:Ausschreibung
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Der ursprüngliche Abruf umfasste die Bearbeitung von Bodendenkmälern. Im Zuge der laufenden Arbeiten zeigte sich, dass der Fundplatz einen wesentlich größeren Umfang sowie eine deutlich höhere fachliche Komplexität aufweist als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung absehbar war. Es handelt sich um eine mehrphasige Siedlung mit ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: TenneT TSO GmbH
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der ursprüngliche Abruf umfasste die Bearbeitung von Bodendenkmälern. Im Zuge der laufenden Arbeiten zeigte sich, dass der Fundplatz einen wesentlich größeren Umfang sowie eine deutlich höhere fachliche Komplexität aufweist als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung absehbar war. Es handelt sich um eine mehrphasige Siedlung mit Befunden aus unterschiedlichen Epochen, deren tatsächliche Ausdehnung, Dichte und Überlagerung erst nach Freilegung weiterer Flächen eindeutig erkennbar wurde. Bereits im ersten Planum war daher ein erheblich höherer Zeit und Personalaufwand erforderlich als ursprünglich kalkuliert. Nach Abschluss des ersten Planums stellte sich zudem heraus, dass ein zweites Planum zwingend notwendig ist. Dieses Planum 2 erwies sich als deutlich umfangreicher als prognostiziert, da sich in tieferen Schichten weitere komplexe, schutzwürdige Befunde befinden. Parallel hierzu erforderte auch die Nachbearbeitung der bereits freigelegten Befunde im ersten Planum einen erhöhten Aufwand, insbesondere aufgrund des Erhaltungszustands, der Überlagerungssituationen sowie der hohen Befunddichte. Sie sind für die vollständige und fachgerechte Durchführung der archäologischen Maßnahme zwingend erforderlich und stellen eine qualitative und quantitative Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs dar. Darüber hinaus führten die außergewöhnlich winterlichen Witterungsbedingungen in den Monaten Dezember 2025 bis Februar 2026 zu erheblichen Erschwernissen. Zwar konnten die Arbeiten aufgrund der Bodenverhältnisse teilweise fortgeführt werden, jedoch war hierfür ein erhöhter Personal‑ und Zeitaufwand notwendig, der bei der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt werden konnte. Aus den vorgenannten unvorhergesehenen als auch technischen Gründen wurden die Mehrmengen an den bisher beauftragten Dienstleister vergeben. Zudem ist zu nennen, dass sich das bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus fachlicher Sicht dagegen ausgesprochen hat, das zweite Planum durch einen neuen Dienstleister bearbeiten zu lassen. Die zusätzlichen Leistungen sind untrennbar mit den bereits erbrachten Leistungen der derzeit beauftragten archäologischen Fachfirma verbunden. Die laufende Grabung basiert auf einer einheitlichen Dokumentations‑, Befund‑ und Datenstruktur, die während der Maßnahme kontinuierlich fortgeschrieben wird.
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2- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Beratungsleistungen S/4 Hana HR, SF
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH muss aufgrund des von SAP verbindlich angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC 6.0 zwingend auf SAP S/4 HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Zudem finden keine funktionalen Neuerungen mehr statt. Ein Weiterbetrieb des Altsystems würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. der Aufruf zum Wettbewerb (492203-2025) im Amtsblatt der Europäischen Union von der BGZ gestartet und im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV vergeben. Ziel des Projekts ist es, ein zukunftssicheres, standardnahes SAP S/4HANA-System zu implementieren, das sowohl technologisch als auch prozessual den Anforderungen der nächsten Jahrzehnte entspricht. Im Rahmen der o.g. Ausschreibung wurden Beratungsleistungen im Folgenden Umfeld an die Firma ABS Team GmbH vergeben: SAP S4HANA Human Capital Management (HCM), SAP S4HANA SuccessFactors Core und SAP S4 HANA SuccessFactors Learning. Im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibungen war vorgesehen, sämtliche Entwicklungs- und Migrationsleistungen durch das Los „Technofunktionale Leistungen“ umsetzen zu lassen. Innerhalb der Explore-Phase stellte sich heraus, dass aus Gründen der Einhaltung des Clean-Core-Ansatzes sämtliche HCM-spezifischen Entwicklungen in den Success Factors (SF-EC und SF-LMS) vorgenommen werden müssen. Im Gegensatz zu den klassischen S/4 HANA-Modulen (FI, CO, MM, EH&S, QM), in denen technofunktionale Leistungen überwiegend auf ABAP-basierter Entwicklung, klassischer Datenmigration und etablierten Testverfahren basieren, bewegt sich das HR-/SuccessFactors-Umfeld in einer anderen technologischen Welt. Insbesondere kommen andere Programmiersprachen, Frameworks und Integrationsmechanismen zum Einsatz. Zudem folgen die spezifischen Entwicklungs- und Erweiterungskonzepte anderen Paradigmen als im S/4 HANA-Umfeld. Daraus abgeleitet ergeben sich spezifische Anforderungen an die Expertise und die Fähigkeiten der Datenmigrations- und Entwicklungsdienstleisters. Der hier beauftragte Dienstleister verfügt nachweislich über die geforderte tiefgreifende Expertise in Entwicklungs- und Datenmigrationsleistungen. Vor diesem Hintergrund ist es fachlich konsequent und risikominimierend, die Entwicklungs- und Datenmigrationsleistungen im HR-Umfeld gemeinsam mit den Beratungsleistungen beim selben spezialisierten Implementierungspartner zu bündeln.
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
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Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähge Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens Ende 2030 via multibandfähigem Modem fernauslesbar sind. Weiterhin müssen Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Das aktuell von der Vergabestelle genutzte Smartmetersystem der Samson AG ermöglicht bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation einen Austausch nach dem Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems werden in die bestehenden Sockel gesteckt und melden sich automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Modems von Wettbewerbern sind mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativ- bzw. Parallellösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Softwareseitig wäre mit Fremdmodems ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, Verschlüsselungsmechanismen nachentwickelt, zertifiziert und getestet werden. Zudem könnte eine Umrüstung aller 25.000 Modems mit Fremdgeräten aufgrund der erforderlichen Prüfung der Sicherheitsprotokolle sowie der notwenige Neuverdrahtung, der Interoperabilitäten (Protokolle, digitale Zwillinge) sowie der Proprietät der Samson- Schnittstelle technisch bis 2030 nicht, bzw. nur mit technisch nicht vertretbarem Aufwand hergestellt werden. (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Begründung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zur Modemumrüstung (ca. 25.000 Stück) mit der Samson AG als Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von dem Hersteller des bereits bestehenden SmartMeter- Systems, der Samson AG, von ausgeführt werden, da aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein Wettbewerb möglich ist, der Aufbau eines neuen SmartMeter/Modemsystems eines Wettbewerbers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, die Vergabestelle eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschaffen müsste und dies zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Weiterhin ist die notwendige Umrüstung der Modems aufgrund von externen, durch die Vergabestelle nicht beeinflussbaren Umständen erforderlich (Abschaltung der 2 G Technologie), die für sie bei der Erstbeschaffung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht erkennbar gewesen ist (§ 13 Abs.2 Nr.4 und 5 SektVO). Sonstige Begründung: Die Vergabestelle beabsichtigt, die Firma Samson AG mit der Umrüstung der ca. 25.000 Bestandsmodems von 2G auf Multibandmodem (4G / NB IoT / LTE-M / 5G) über eine Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Vergabestelle betreibt in Berlin Europas größtes Fernwärmenetz mit mehr als 2000 km Leitungen, mehr als 20.000 Hausstationen und ca. 3 Millionen versorgten Haushalten. Der Fernwärmebetrieb wird als Inselnetz gefahren. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Vergabestelle im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein flächendeckendes Smart-Meter-System der Samson AG eingeführt. Die Samson AG ist als Gewinner aus der EU- Ausschreibung Nr 243401-2017 hervorgegangen. In jeder Hausstation werden Messwerte aus Wärmemengenzählern, Zustände aus Reglern und bei Bedarf Druckmesswerte erfasst. Die Werte werden drahtgebunden an ein Modem in der Hausstation gegeben. Das Modem ist ein Datensammler, es kommuniziert via Mobilfunk, und überträgt die erfassten Werte alle 15 Minuten an ein zentrales Portal. Im Störungsfall werden die Werte im Modem gespeichert, und komplett nach Wiederaufbau der Mobilfunkkommunikation übertragen. Somit entstehen keine Datenlücken. Die Modems des SmartMeter- Systems der Samson AG basieren auf der 2-G Technologie. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Vorgabe gibt, planen die großen deutschen und europäischen Mobilfunkanbieter, die 2G Technologie bis 2030 abzuschalten, um die Frequenzen für schnellere Netze wie 4G und 5G freizumachen. Für die Vergabestelle besteht daher die zwingende Notwendigkeit, die ausschließlich 2G-fähigen Bestands- Modems austauschen, damit die SmartMeter spätestens 2030 multibandfähig sind. Weiterhin müssen einige Bestandsmodems zur Einhaltung der RED- und CRA-Vorschriften nachgerüstet werden. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Umrüstung sämtlicher ca. 25.000 Modems in Berlin. Bei Verwendung von Samson Modems der modernen Generation können nach dem sog. Plug-And-Play-Prinzip – die neuen Modems problemlos in die bestehenden Sockel gesteckt werden. Diese melden sich dann automatisch in der Plattform an, während gleichzeitig die alten Modems in der Plattform deaktiviert werden. Wie eine europaweit durchgeführte Marktrecherche gezeigt hat, sind Modems von Wettbewerbern mit den Bestandssockeln nicht kompatibel und würden technische Alternativlösungen erfordern. Unter anderem müssten alle Sockel getauscht, die Hausanschlüsse neu verdrahtet und eine erneute DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden. Das Modem hat festverdrahtete Anschlüsse für die Spannungsversorgung und zum Wärmemengenzähler, ebenso sind die Schnittstellen zwischen Modem und Regler fest installiert. Diese müssten bei Alternativlösungen vollständig neu hergestellt und geprüft werden. Softwareseitig wäre ein Plug-And-Play nicht mehr unmittelbar möglich, es müssten neue Protokolle geschrieben, zertifiziert und getestet werden. Zudem wären durch die erforderlichen Prüfungen der Sicherheitsprotokolle sowie durch die notwenige Neuverdrahtung erhebliche zeitliche Mehraufwände erforderlich. Die Vergabestelle wäre gezwungen, eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen zu beschaffen und dies würde zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die Modems der Wettbewerber nicht auf die Bestandssockel passen, es bei Gebrauch der Software zu Inkompatibilitäten und Interoperabilitäten käme und zusätzliche Schnittstellen geschaffen werden müssten. Ein lückenlos funktionierendes Smart-Meter- System ist für den laufenden Fernwärmebetrieb von größter Wichtigkeit, da das zentrale Portal das reale Fernwärmenetz wie ein digitaler Zwilling nachbildet und Fernwärmetrassen und Hausstationen im Zusammenhang und/oder im Detail untersucht werden können. Das zentrale Portal wird aktuell von über 200 Mitarbeitern der Auftraggeberin genutzt, wie z.B. von Kolleg:innen im Hausstationsbetrieb, Techniker:innen für Wartung und Entstörung, Abrechnungsgruppe, Kundenmanagement, Fernwärme Systemplanung, zentrale Wärme Leitstelle, der kaufmännische Bereich und das Smart-Meter System Admin Team. Das Smart-Meter System erfasst alle rechnungsrelevanten Größen, speichert sie und stellt diese gemäß EED dem Vertragspartner zur Verfügung (z.B. im BEW Kunden Portal). Es besteht somit die Möglichkeit der Fehleranalyse, des Vergleichs (selber Tag / Woche / Monat wie im Vorjahr) und der technischen Entscheidung, was zu tun ist. Die Analyse erlaubt eine gezielte Arbeitsvorbereitung im Wartungs– wie auch im Störungsfall. Bei einem Einsatz von parallelen Fremdsystemen würde sich das Risiko von Systemstörungen und Cyberangriffen erhöhen, da die im Modem gespeicherten Daten im Störfall nicht mehr sicher wiederhergestellt werden könnten. Aufgrund des Versorgungsauftrages der Auftraggeberin – Versorgung von ca. 3 Millionen Haushalten in Berlin mit Wärme – wären die Folgen von Datenverlusten und Datenlücken besonders gravierend. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der erforderlichen Neuentwicklung proprietärer Softwareprotokolle und der physischen Umgestaltung der Hardware-Anbindung zu einer technischen Systemfragmentierung führen. Die daraus resultierenden Risiken für die Cybersecurity und Datenintegrität (insb. im Hinblick auf die Wiederherstellungsfähigkeit im Störfall) sind bei einem Versorgungsauftrag für ca. 3 Mio. Haushalte (KRITIS-Relevanz) technisch nicht beherrschbar. Eine europaweite Markterkundung bestätigte, dass Drittlösungen aufgrund der notwendigen technischen Anpassungs- und Zertifizierungsprozesse eine fristgerechte Umstellung bis zur 2G-Abschaltung 2030 objektiv unmöglich machen, während nur die herstellerspezifische Lösung die notwendige Interoperabilität mit dem bestehenden digitalen Netzabbild (Digitaler Zwilling) lückenlos garantiert.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 24.04.2026 9. Dokumente: - Hardware
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist TenneT TSO GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.