6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrspr...
Angebotsfrist:27. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufol...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ähnliche Bekanntmachungen
2- Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
6#0013-G14-für die Vergabe einer Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
In der Untersuchung sollen die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 sowie die im Zeitraum seit 01.01.2023 geförderten Vorhaben (unabhängig von der maßgeblichen Förderrichtlinie) evaluiert werden. Aus den Ergebnissen der Evaluierung sollen Handlungsempfehlungen für ein Förderregime zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs und die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von Umschlaganlagen privater Unternehmen abgeleitet werden. Darüber hinaus sollen Prüfaufträge aus dem Strategiedialog Multimodaler Güterverkehr mit der Untersuchung erfüllt werden. Die Untersuchung umfasst die folgenden vier Arbeitspakete (AP): - AP 1: Evaluierung der bewilligten Vorhaben Evaluierung der bewilligten Vorhaben zur Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen, differenziert nach Projekten, die auf der Grundlage der oben genannten Förderrichtlinie seit dem 03.12.2022 bewilligt worden sind, und den im Zeitraum seit 01.01.2023 auf Grundlage einer früheren Förderrichtlinie geförderten Projekten, - AP 2: Erfolgskontrolle der aktuellen Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens der Erfolgskontrolle der geltenden Förderrichtlinie der KV-Umschlaganlagen mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie vollständiger Bewertung der Fördermodalitäten, - AP 3: Handlungsempfehlungen für eine künftige Förderrichtlinie Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung einer künftigen Förderrichtlinie zur Förderung von KV-Umschlaganlagen und - AP 4: Ergänzende Handlungsempfehlungen Erstellung eines veröffentlichungsfähigen Gutachtens mit der Bewertung und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen für alternative oder ergänzende Ansätze zur Unterstützung des multimodalen Güterverkehrs. In einer Zusammenfassung gilt es, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitspakete zusammenzuführen und Empfehlungen für die künftige Gestaltung der KV-Förderung auszusprechen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Bundesministerium für VerkehrFrist: 27. Apr.
6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten
Der Bund fördert den Neu- und Ausbau von bi- und trimodalen Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) für private Unternehmen. Ziel ist die Verlagerung von Güterverkehr auf Schiene und Binnenschiff zur CO2-Einsparung. Grundlage ist die Förderrichtlinie des BMV vom 23.11.2022, gültig bis 31.12.2026 (geplante Verlängerung um ein Jahr). Die Abwicklung, inklusive Antragsprüfung und Bewilligung, erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Verkehr.
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