4017 Ersatzbetrieb Seilbahn Rigiblick
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Fahrleistungen für den Er-satzbetrieb der Seilbahn Rigiblick, gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Die VBZ beauftragen den Auftragnehmer mit der Durchführung des Kleinbus-Ersatzbetriebes für die Seilbahn Rigiblick während den geplanten monatlichen und ...
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Fahrleistungen für den Er-satzbetrieb der Seilbahn Rigiblick, gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Die VBZ beauftragen den Auftragnehmer mit der Durchführung des Kleinbus-Ersatzbetriebes für die Seilbahn Rigiblick während den geplanten monatlichen und jährlichen Revisi...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 11. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Fahrleistungen für den Er-satzbetrieb der Seilbahn Rigiblick, gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Die VBZ beauftragen den Auftragnehmer mit der Durchführung des Kleinbus-Ersatzbetriebes für die Seilbahn Rigiblick während den geplanten monatlichen und jährlichen Revisionen und allgemeinen Störungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)ZürichFrist: 30. Juni
Lieferung von Hilfsbetriebeumrichter für die Cobra-Fahrzeugflotte, VBZ-Nr. 3527
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung sind die Hilfsbetriebeumrichter (HBU) der Cobra Trams von der Zürcher Verkehrsbetriebe gemäss den Ausschreibungsunterlagen. In dieser Ausschreibung geht es darum, einen Lieferanten zu finden, welcher für die Cobra Trams Hilfsbetriebeumrichter (HBU) bereitstellt. Die Hilfsbetriebeumrichter (HBU) werden im Rahmen einer Halbzeitrevision neu beschafft. Die Halbzeitrevision beinhaltet den Umbau von 88 Cobra-Trams sowie einer Schwungmasse für die Zürcher Verkehrsbetriebe. Die Vergabestelle vergibt die Grundleistung bis zum Abschluss der Cobra-Revision 3.0, sprich bis zur vollständigen Umrüstung aller Fahrzeuge. Die VBZ rechnen mit einer Revisionsdauer von ca. sieben Jahre ab Vertragsunterzeichnung.
- Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ)ZürichFrist: 29. Juni
Lieferung von Hilfsbetriebeumrichter für die Cobra-Fahrzeugflotte, VBZ-Nr. 3527
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung sind die Hilfsbetriebeumrichter (HBU) der Cobra Trams von der Zürcher Verkehrsbetriebe gemäss den Ausschreibungsunterlagen.In dieser Ausschreibung geht es darum, einen Lieferanten zu finden, welcher für die Cobra Trams Hilfsbetriebeumrichter (HBU) bereitstellt. Die Hilfsbetriebeumrichter (HBU) werden im Rahmen einer Halbzeitrevision neu beschafft. Die Halbzeitrevision beinhaltet den Umbau von 88 Cobra-Trams sowie einer Schwungmasse für die Zürcher Verkehrsbetriebe. Die Vergabestelle vergibt die Grundleistung bis zum Abschluss der Cobra-Revision 3.0, sprich bis zur vollständigen Umrüstung aller Fahrzeuge. Die VBZ rechnen mit einer Revisionsdauer von ca. sieben Jahre ab Vertragsunterzeichnung.
- Abwassergesellschaft Ilmenau mbH
Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau
Im Rahmen der technischen Betriebsführungsaufgaben soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die regelmäßige Wartung der Kanäle und Schächte der Schmutz- und Mischwasserkanalisation, Durchführung von Kanalinspektionen mit Kameraaufnahmen, Anpassung von Schachtabdeckungen an das Straßenniveau sowie ein 24/7-Störungs- und Havariedienst mit einer Reaktionszeit von maximal einer Stunde. - Die Wartung und Instandhaltung der Pumpwerke einschließlich Maschinen- und Elektrotechnik, die Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsstatistiken, die regelmäßige Entfettung und Reinigung der Speicherräume sowie die Spülungen der Druckleitungen nach Bedarf. - Die Wartung und Instandsetzung elektrischer Anlagen (z.B. Elt-Anlagen, Trafoanlagen, Blitzschutzanlagen), die Pflege der Außenanlagen, die Entleerung von Kleinkläranlagen sowie die Sicherstellung eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes für Störfälle. Im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die Durchführung der Anlagenbuchhaltung, Grundstücksverwaltung und Investitionsabrechnungen für die AGI. - Die Koordination des jährlichen Wirtschaftsplanprozesses mit der Samtgemeinde und der AGI-Geschäftsführung. Erstellung von Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan sowie langfristiger Finanzierungskonzepte. - Die Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse und Betreuung externer Prüfer und Behörden. Überwachung der Kosten, Erstellung der Berichte und quartalsweise Abstimmung mit der AGI. Bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan Erarbeitung entsprechender Anpassungsvorschläge. - Die Samtgemeinde setzt Gebühren und Beiträge fest, während die Erhebung durch den WBV erfolgt. Der Auftragnehmer liefert hierfür erforderliche Daten und unterstützt bei der Beitragskalkulation. Er pflegt die Grundstückskartei und wirkt bei Erschließungs- und Ablöseverträgen mit. In Klageverfahren stellt er die relevanten Informationen bereit. Zudem bearbeitet er Bürgeranfragen nach Vorgaben der AGI. Im Rahmen der ingenieurstechnischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die Beratung der AGI in Belangen der Abwasserbeseitigung bei Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßensanierungen), bezüglich der Erschließung von Neubaugebieten durch fachliche Stellungnahmen zur Bauleitplanungen, die Planungen bezüglich des Kapazitätsbedarfs des Abwassernetzes und der zugehörigen Infrastruktur, z.B. die Prüfung der Erforderlichkeit eines zusätzlichen Pumpwerks für ein Neubaugebiet zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. - Die Projektsteuerung für Investitionsvorhaben der AGI einschließlich der technischen Ingenieurleistungen und kaufmännischen Abwicklung. Dabei unterstützt der Auftragnehmer die AGI durch die Erstellung der Vergabeunterlagen, betreut Ausschreibungen und erstellt einen Vergabevorschlag für die AGI. Zudem pflegt er eine Vertrags-Datenbank zur Verwaltung bestehender Verträge. - Die Bearbeitung von Neuanschlüssen, Entwässerungsanträgen und Kundenanfragen. Wegen der weiteren Einzelheiten der zu erbringenden Dienstleistungen wird auf die ausführliche Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
- TenneT TSO GmbHFrist: 03. Mai
Trassenpflegemaßnahmen verschiedener Höchstspannungsfreileitungen der TenneT TSO GmbH im Zuständigkeitsbereich des Betriebszentrums Lehrte und des Betriebszentrums Bayreuth 2026
Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Durchführung von weitgehend selbständig auszuführenden Pflegemaßnahmen im Leitungsschutzbereich der 380-/220-/110-kV Freileitungen der TenneT TSO GmbH im Zuständigkeitsbereich der Betriebszentren Lehrte und Bayreuth. Die Pflegemaßnahmen beinhalten die Kontrolle und Aufnahme des Bewuchses auf ca. 711,40 km Freileitungstrasse, aufgeteilt auf 3 Lose: - Los 1: Gebiet Weser-Ems, ca. 377,03 km - Los 2: Gebiet 12 Oberpfalz West/Nürnberg-Ingolstadt, ca. 228,91 km - Los 3: Gebiet 13 Nürnberg/Schwandorf, ca. 105,46 km jeweils für die Periode vom ca. 01.07.2026 - 30.06.2031 und gemäß der zum Download bereitgestellten Unterlagen. Sie können sich auf alle Lose oder auch nur auf einzelne Lose bewerben. Die Vergabe erfolgt losweise mittels der offengelegtenZuschlagskriterien. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen und Planunterlagen sowie der Vertragsentwurf stehen Ihnen zum Download bereit. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Geheimhaltungsvereinbarung / NDA Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen wird eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an tristan.tausch@tennet.eu. Den Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Verfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer! In der 1. Stufe sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum Sonntag, den 03.05.2026 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Versorgungsauskunft (HMdF)
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Dienstvertrages über die Beschaffung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen der E-Versorgungsauskunft als SAP-Lösung zur Integration in das bestehende Landesreferenzmodell Personalwesen ((LRM PW), SAP HCM und SAP S4/HANA (H4S4)). Die Entwicklung muss unverzüglich (max. 2-4 Wochen) nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Beschaffungsgegenstand umfasst sowohl die abschließende Entwicklung des Frontends und einer dem Backend vorgelagerten Berechnungslogik nebst der während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen. Dazu soll auch im jeweils zu vereinbarenden Umfang die Durchführung von Weiterentwicklungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) gehören. Die bereitgestellte Lösung muss jedoch mindestens für ein Customizing (Anpassung und Überarbeitung für die Belange der Hessischen Landesverwaltung) durch den Landesdienstleister Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) geöffnet sein. Die Implementierung der Lösung in die Systemlandschaft der Hessischen Landesverwaltung erfolgt federführend durch das HCC im Auftrag des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). Die Implementierung in die hessische Landesverwaltung muss ebenfalls durch den zukünftigen Auftragnehmer unterstützt werden. Sie soll unmittelbar nach Abschluss der Entwicklungsleistungen beginnen und ca. 6-9 Monate dauern. Damit soll ein erster Wirkbetrieb ab Anfang 2027 sichergestellt sein. Für die Entwicklungs- und Implementierungsleistungen legt der Auftraggeber einen Aufwand von 500 Personentagen und für Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen einen Aufwand von 200 Personentagen für die maximale Vertragslaufzeit (siehe Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) zugrunde. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die derzeitige Fallzahl für jährlich - bislang manuell - zu bearbeitende Versorgungsauskünfte liegt bei etwa 4.000. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle etwa 100.000 Beamten der hessischen Landesverwaltung. Bislang ist die Anzahl an Auskunftsanträgen insgesamt pro Person limitiert. Mit Einführung der E-Versorgungsauskunft wird diese Begrenzung aufgehoben werden, da das neue elektronische Verfahren im Versorgungsdezernat des RP Kassel keinen manuellen Mehraufwand mehr erzeugen wird. Somit ist von deutlich steigenden Abfragen von E-Versorgungsauskünften auszugehen. Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Versorgungsauskunft (HMdF)
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Dienstvertrages über die Beschaffung von Entwicklungs- und Wartungsleistungen der E-Versorgungsauskunft als SAP-Lösung zur Integration in das bestehende Landesreferenzmodell Personalwesen ((LRM PW), SAP HCM und SAP S4/HANA (H4S4)). Die Entwicklung muss unverzüglich (max. 2-4 Wochen) nach Zuschlagserteilung beginnen. Der Beschaffungsgegenstand umfasst sowohl die abschließende Entwicklung des Frontends und einer dem Backend vorgelagerten Berechnungslogik nebst der während der Vertragslaufzeit anfallenden Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen. Dazu soll auch im jeweils zu vereinbarenden Umfang die Durchführung von Weiterentwicklungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) gehören. Die bereitgestellte Lösung muss jedoch mindestens für ein Customizing (Anpassung und Überarbeitung für die Belange der Hessischen Landesverwaltung) durch den Landesdienstleister Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) geöffnet sein. Die Implementierung der Lösung in die Systemlandschaft der Hessischen Landesverwaltung erfolgt federführend durch das HCC im Auftrag des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI). Die Implementierung in die hessische Landesverwaltung muss ebenfalls durch den zukünftigen Auftragnehmer unterstützt werden. Sie soll unmittelbar nach Abschluss der Entwicklungsleistungen beginnen und ca. 6-9 Monate dauern. Damit soll ein erster Wirkbetrieb ab Anfang 2027 sichergestellt sein. Für die Entwicklungs- und Implementierungsleistungen legt der Auftraggeber einen Aufwand von 500 Personentagen und für Wartung und Pflege einschließlich Supportleistungen und Fehlerbehebungen einen Aufwand von 200 Personentagen für die maximale Vertragslaufzeit (siehe Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung) zugrunde. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die derzeitige Fallzahl für jährlich - bislang manuell - zu bearbeitende Versorgungsauskünfte liegt bei etwa 4.000. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle etwa 100.000 Beamten der hessischen Landesverwaltung. Bislang ist die Anzahl an Auskunftsanträgen insgesamt pro Person limitiert. Mit Einführung der E-Versorgungsauskunft wird diese Begrenzung aufgehoben werden, da das neue elektronische Verfahren im Versorgungsdezernat des RP Kassel keinen manuellen Mehraufwand mehr erzeugen wird. Somit ist von deutlich steigenden Abfragen von E-Versorgungsauskünften auszugehen. Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
- gematik GmbH
Implementierung Personalmanagementsystem (PMS)
Das Ziel der Beschaffung ist der Abschluss eines Vertrages über die Einführung und den Betrieb eines Personalmanagementsystems als Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung sowie Unterstützungsleistungen für die Datenmigration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem und - je nach Bedarf des Auftraggebers - die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen. Mit dem avisierten Personalmanagementsystem soll die gematik in die Lage versetzt werden, mittels einer entsprechend geeigneten und hochqualitativen SaaS-Lösung Führungs-, Recruiting-, Personal-Admin- und Controlling-Aufgaben zu erfüllen. Zudem muss das Personalmanagementsystem intuitiv und benutzerfreundlich sein, da damit das Self-Service-Angebot für die Mitarbeitenden erweitert werden soll. Insgesamt wird mithin eine deutliche Ressourcenentlastung mit Blick auf Personalprozesse sowie der Ausbau einer transparenten Ressourcen- und Personalplanung in einer effizienteren und personalkostensparenden Organisation angestrebt. Des Weiteren erwartet die gematik ein Zusammenarbeitsverhältnis, das von hoher Kundenorientierung und Zuverlässigkeit auf beiden Seiten geprägt ist. Neben der Bereitstellung des Personalmanagementsystems benötigt die gematik daher vom Auftragnehmer sowohl einen adäquaten Kundensupport, als auch Beratungsleistungen zu neuen Funktionen sowie Unterstützung bei der Digitalisierung zukünftiger Personalmanagementprozesse. Der Auftragnehmer muss vor diesem Hintergrund mit personellen und technischen Ressourcen gewährleisten, dass er auch kurzfristig zur Erfüllung der Vertragsinhalte in der Lage ist. Die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden anlassbezogen in Rücksprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geplant und umgesetzt. Der aktuelle Vertrag für das derzeit eingesetzte Personalmanagementsystem läuft prognostisch zum 30.06.2026 aus. Dahingehend wird ein nahtloser Übergang vom Bestandssystem auf ein neues Personalmanagementsystem angestrebt. Der Auftraggeber geht insofern davon aus, dass die notwendigen Migrationsleistungen innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Zuschlagserteilung abgeschlossen werden können. Verzögert sich die Zuschlagserteilung, kann das demnach dazu führen, dass der Zieltermin (01.06.2026, um einen Parallelbetrieb von einem Monat zu gewährleisten) entsprechend verschoben werden muss. Folglich hat der Auftragnehmer in der Systemintegrationsplanung ausreichend Zeit für die Unterstützung in der Migrations- und Testphase (Übernahme der Personalstammdaten sowie Dokumente) in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: 1. Initiale Leistungen (Setup) - Bereitstellung des Personalmanagementsystems gem. den Anforderungen des Auftraggebers: o Vorbereitung der Implementierung des Personalmanagementsystems: Konzeptions- und Planungsleistungen o initiale Einrichtung und Konfiguration der Lösung - Planung und Begleitung der Daten-Migration aus dem bestehenden Personalmanagementsystem - Unterstützung während der sog. "Go-Live-Phase" - Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsmaterialien (bspw. Videoerläuterungen) 2. Fortlaufende Leistungen (Software-as-a-Service, nachfolgend: "SaaS") - Betriebsleistungen: o Technischer Betrieb und Hosting der SaaS-Lösung o Allgemeine Technische Dokumentation - Wartung und Pflege des Personalmanagementsystems als SaaS o Monitoring, Fehleranalyse und deren Beseitigung innerhalb definierter SLA-Zeiten o Kundensupport 3. Sonstige Leistungen (Leistungen auf Abruf) - Beratungsleistungen (bspw. Beratung zur Implementierung der gematik Human Resources (HR)-Prozesse) - Sonstige Entwicklungsleistungen (bspw. Implementierung von Schnittstellen) 4. Leistungen bei Vertragsende - Erbringung von Leistungen, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. 5. Leistungen im Rahmen des Projektmanagements - Der Auftragnehmer muss zudem über ein fortlaufendes Projekt- und Qualitätsmanagement verfügen, das insbesondere folgende Teilleistungen umfasst: - Teilnahme an Kick-Offs, Workshops, und sonstigen regelmäßigen Projektmeetings - Protokollführung - Vor- und Nachbereitung von und ähnliche unterstützende Leistungen im Rahmen von Projektmeetings nach Vorgaben des AG - NICHT Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist hingegen die technische Anbindung des ausgeschriebenen Personalmanagementsystems zu dem aktuellen Zeiterfassungstool. Weitere Details zur Leistung und die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage-02 der Vergabeunterlagen), dem Anforderungskatalog (Anlage-09a) und dem EVB-IT-Cloud Kriterienkatalog (Anlage-11a der Vergabeunterlagen). Die Bewerber haben insbesondere den Anforderungskatalog und die darin enthaltenen MUSS-Anforderungen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs dahingehend zu prüfen, ob sie die Anforderungen einhalten können. Stellt sich bei einem Bewerber, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, im Rahmen der Angebotsprüfung heraus, dass er eine oder mehrere MUSS-Anforderungen nicht einhalten kann, ist sein Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen!
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Frist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ).
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