26FEI85892 - Lagerlogistik mit Abholung/Belieferung
Aussenlager zur Einlagerung von Schienenfahrzeugersatzteilen des Standortes Berlin Schöneweide. Abholung/Belieferung von Schienenfahrzeugersatzteilen vom/zum S-Bahn Werk Schöneweide zum/vom Aussenlager gemäß Beauftragung.
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Aussenlager zur Einlagerung von Schienenfahrzeugersatzteilen des Standortes Berlin Schöneweide. Abholung/Belieferung von Schienenfahrzeugersatzteilen vom/zum S-Bahn Werk Schöneweide zum/vom Aussenlager gemäß Beauftragung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Aussenlager zur Einlagerung von Schienenfahrzeugersatzteilen des Standortes Berlin Schöneweide. Abholung/Belieferung von Schienenfahrzeugersatzteilen vom/zum S-Bahn Werk Schöneweide zum/vom Aussenlager gemäß Beauftragung.
Weiterführende Details
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- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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Ähnliche Bekanntmachungen
7- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-Westfalen
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Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
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- Klinikverbund Allgäu gGmbH
BERICHTIGUNG_Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------ Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt. und mehr. zertifiz.n, interdisz. Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Pat. behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifiz. Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei UGs verschiedener Ausdehnung sowie ein OGs über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers. ------ Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolg. Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------ Bauprogr. / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Zi.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zi.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Pat.aufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Pat.transport.------ Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------ Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------ Bestandteil der Beauftragung sind z.B. auch: Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, Photovoltaikanlage, Aufzugsanlagen, Rohrpostanlage, Brandschutzmaßnahmen etc. - siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_ELT".Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf".Die KG 460 - Förderanlagen AMR sowie die KG 470 - Medizintechnik sind nicht Bestandteil der Beauftragung.------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------ Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------ Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8,Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachpl.Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 2-6 bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Hauptabteilungen, 5 Belegabt. und mehreren zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Patienten behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifizierte Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anf. an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit versch. jüngeren Umbauten, Einbauten und Erw. auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit 3 Innenhöfen und Außenabm. von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu 3 UGs versch. Ausdehnung sowie ein OG über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anf. sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers.------Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabsch. realisiert. In den Bestandsunterl. werden die Bauteile von West nach Ost folgenderm. bezeichnet: - 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964-----Bauprogramm / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundh. und Pfl. bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Z.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Z.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im besteh. F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Patientenaufn. (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allg. Lager, Apothekengüterüberg., Speisenversorgungsüberg., Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentr. Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Patiententransport.------Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar. Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------ Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. brutto (inkl. Abbruch geschätzt) ------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen.------ Bestandteil der Beauftragung ist neben den Hauptleistungen auch die fachliche Zuarbeit zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Abbruchplanung. ------ Ggf. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf". ------ Den Verf.unterl. ist die Anlage „Erläuterungsbericht zum Vorentwurf“ beigefügt. Diese enthält ergänz. Informationen zum Projekt und dient den Bew. zur Information. Die Anlage wird Bestandteil der Vertragsunterlagen. ------ Das Büro, welches bereits Planungsleistungen erbracht hat, gilt als vorbefasster Bew.. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teiln. mit den Verf.unterl. (s. 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni/Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschl. soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschl. Inbetriebnahme (inkl. Abgeschl. Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 27. Mai
Fensterinnenreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Hauptverwaltung Hamurg-Barmbek
Art der Leistung Ziel der VBG (nachfolgend auch die "AG") ist es für die AG am Standort Hamburg-Barmbek (Hauptverwaltung), Massaquoipassage 1 in 22303 Hamburg, die Dienstleistung für Fensterinnenreinigung incl. Prallscheiben und Jalousien im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monate möglich. Die 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2028 und endet am 31.08.2030, die 2. Verlängerungsoption beginnt am 01.09.2030 und endet am 31.08.2032. Beide Verlängerungsoptionen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Jede Verlängerungsoption bedarf der Schriftform. Die AG wird die Verlängerungsoption spätestens 4 Monate vor Ablauf der Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklären. Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2032 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführten Ausschreibung oder Verzögerungen bei Bauverläufen. Sollte die AG das zu betreuende Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gegenüber dem AN schriftlich kündigen. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Regelungen des BGB gelten unbenommen. Einer klarstellenden Regelung, dass eine außerordentliche Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche nach sich zieht, ist daher nicht erforderlich. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Falls in diesem Zeitraum von der VBG (AG) festgestellt werden sollte, dass die Leistungen des bezuschlagten (AN) nicht den gestellten Ansprüchen entsprechen, kann die AG innerhalb der Probezeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von spätestens 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Vertrag aus diesem Vergabeverfahren aus besonderem Grund, insbesondere auch durch Insolvenz oder Kündigung, während der Probezeit beendet wird, behält sich die AG vor, den im Rang 2 und 3 nachfolgenden Bieter aus dem abgeschlossenen Vergabeverfahren für die Restlaufzeit zu beauftragen. Die Nachrückerklausel wird durch die AG nur binnen der Probezeit angewendet. Dabei würde nach schriftlicher Erklärung durch den Bieter auf Anfrage der AG die Beauftragung zu den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Angebots- und Preisbedingungen erfolgen. Tritt die Nachrückerklausel nicht in Kraft, wird die Vergabestelle in diesem Fall eine erneute Ausschreibung der in Rede stehenden Leistungen durchführen. Daher ist es offensichtlich, dass sie von diesem Recht zur außerordentlichen Kündigung nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen wird. Es ist also in keiner Weise zu erwarten, dass die Vergabestelle völlig grundlos eine außerordentliche Kündigung erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Objekt zwischen dem 04.05.2026 bis 08.05.2026 (Mo. - Fr.) zu besichtigen. Termine sind mit Frau Elena Fürle, Tel.: +49 (40) 51 46 25 81 (E-Mail: elena.fuerle@vbg.de) rechtzeitig zu vereinbaren. Eine Objektbesichtigung ist nicht verpflichtend. Allerdings weist die Vergabestelle darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Das Verwaltungsgebäude der VBG befindet sich in der Massaquoipassage 1 in 22305 Hamburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Neubau, der am 09.01.2017 von der VBG bezogen wurde. Das Gebäude liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am Bus-, U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen, zwei äußere fünfgeschossige Gebäudeteile "K" (Krüsistraße) und "D" (Drosselstraße) und das mittige fünfzehngeschossige Gebäudeteil (Turm) "M" (Massaquoipassage) umschließen. Im Gebäudebereich der VBG Hamburg arbeiten bis zu 600 Mitarbeiter in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ersten fünf Geschossebenen erstrecken sich über die gesamte Gebäudefläche und sind jeweils miteinander verbunden. Im Erdgeschoss befinden sich der Empfang, die Poststelle, das Betriebsrestaurant, die Cafeteria, einige Büroräume sowie die Kraft- und Sporträume mit Umkleiden und Duschen und einen Erste-Hilfe-Raum. In der 1. Etage sind sowohl Tagungs- und Konferenzbereiche mit einer Vorstandspantry als auch Büro- und Besprechungsräume. In allen anderen Etagen befinden sich im Wesentlichen Büro- und Besprechungsräume. Die Etagen 2 -14 sind identisch aufgebaut. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die weiteren innenliegenden Gebäudeflächen im Erdgeschoss sind von der AG vermietet und gehören nicht zum Leistungsumfang. Die zu reinigende Bereiche befinden sich hauptsächlich in zugangsgeschützten Bereichen. Räume mit Sonderzutrittsbestimmungen werden nach vorheriger Absprache durch zutrittsberechtigtes Personal der AG geöffnet. Die Räume sind im Raumverzeichnis (s. "Raumverzeichnis") entsprechend gekennzeichnet. Das Reinigungspersonal hat vorbereitende Tätigkeiten frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten durchzuführen. Der Zutritt zum Gebäude ist ebenfalls 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten möglich. Umfang der Leistung Auftragsgegenstand ist die Glasflächen- und Fensterrahmenreinigung sowie Jalousien und Prallscheiben Reinigung am Verwaltungsgebäude der VBG am Standort Hamburg-Barmbek. Die Reinigung beinhaltet: - Glasinnenflächen der Lochfenster incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Pfosten-Riegel-Fassaden incl. Fensterrahmen, - Glasinnenflächen der Prallscheiben, - Oberflächen der Jalousien mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen, Fensterrahmen, der Prallscheiben und der Pfosten-Riegel-Fassaden. Fensterbänke, Heizkörper, Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und andere unter den Fenstern befindliche Objekte sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Abdecken) vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Insbesondere ist abgelaufenes Schmutzwasser zügig und restlos zu entfernen. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen 2-mal jährlich im Zeitraum März/April und September/Oktober und finden montags bis freitags (gesetzliche Feiertage in Hamburg sowie der 24.12. und 31.12. eines Jahres sind ausgenommen) in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Die Glasreinigungsarbeiten sind in einem Zuge ohne Unterbrechung und max. eine Woche (Mo-Fr) durchzuführen. Die gesamte Grasfläche incl. Rahmen beträgt ca. 9.144 m2 (Glasflächen Fenster: 8.801,91 m2, Pfosten-Riegel-Fassade: 342,42 m2). Die Fensterelemente (breit) werden dreiseitig gereinigt. Die Fensterelemente (schmal) werden zweiseitig (Fensterelemente mit Prallscheiben) oder dreiseitig (Fensterelemente ohne Prallscheiben) gereinigt. Im Bereich der erdgeschossigen Nutzung Gastronomie und dem Haupteingang der AG ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion ausgeführt worden. Die Pfosten-Riegel-Konstruktion schließt die Fenster im 1.OG mit ein. Vereinzelt gibt es im 1.OG Fensterelemente, die von der Pfosten-Riegel-Konstruktion losgelöst sind. Ab dem 2.Obergeschoss handelt es sich um eine Lochfassade. Die Fensterelemente sind vorwiegend dreiteilig gegliedert. Die beiden äußeren, kleineren Flügel (Seitenflügel) sind aus schallschutztechnischen Gründen mit einer Prallscheibe vor den Öffnungsflügeln ausgestattet. Diese Seitenflügel dienen als individuelle Belüftungsmöglichkeit der Mitarbeiter. Der mittlere Flügel kann für Reinigungszwecke ebenfalls geöffnet werden. Die Fensterbankreinigung gehört nicht zu den Leistungen dieser Ausschreibung. Die Pfosten-Riegel-Fassade im Erdgeschoss (Bereich Empfang) wird mit Einsatz von Leiter gereinigt. Diese ist in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 geregelt. Die gesamte Grasfläche Jalousien beträgt ca. 3.534 m2. Jalousien Reinigung ist die Reinigung der Sonnenschutzlamellen und der Lamellenführungs-schienen inklusive der Innenauskleidung und Wandhalterung der Schienen mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Lamellen und Führungsschienen. Vorsicht! Verletzungsgefahr an den Kanten der Flachlamellen! Flachlamellen bestehen aus dünnwandigem Material. An den Kanten der Flachlamellen kann es zu Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen kommen. Beim Reinigen der Lamellen nicht über die Kanten streichen! Beim Reinigen nicht durch Lamellen hindurchstreifen! Die gesamte Grasfläche Prallscheiben beträgt ca. 1.813 m2. Prallscheiben Reinigung ist die Reinigung der Glasoberflächen (innen) mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Flächen. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand, der AN hat sich bezüglich dieser Grundlagen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen, einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand und den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern .Der AN hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondre die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen. Reinigungsleistungen, deren Art und Umfang jeweils vorab von der AG festgelegt werden und die nicht in der beschriebenen Innenglasreinigung enthalten sind, werden separat schriftlich beauftragt und nach dem im Preisblatt angegebenen Stundenverrechnungssätzen zzgl. der Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Rahmentarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk abgerechnet. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. durch Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge etc., erfolgt gegen gesonderten Auftrag. Verschmutzungen, die durch die Glasreinigung erfolgen, sind durch den AN kostenfrei zu beseitigen. Bei einmaliger Sonderreinigung/Regieleistung erfolgt die, ggf. abschnittsweise, Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den AN. Die Abnahme kann nur an Arbeitstagen während der Servicezeit der AG.
- Frist: 09. Apr.
BERICHTIGUNG_Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F - Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung.Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt.n und mehreren zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Patienten behandelt.Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifizierte Organkrebszentren-ThrombektomieDer Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt.Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei Untergeschosse verschiedener Ausdehnung sowie ein Obergeschoss über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf.Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers.------Die Bauteile im Bestand:Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------Bauprogramm / Funktionsstellen: Das Bauprogramm wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bisherigen 3-Bett-Zimmer-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zimmer-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Patientenaufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Patiententransport.------Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------Die Erstellung eines Energiekonzeptes ist Bestandteil der Beauftragung.------Die Küchenplanung (KG 471 Küchentechnische Anlagen) gehört nicht zum Planungsumfang, siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_HLS". Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf". ------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juli/August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20).
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