26D527001 - GZD Dresden, Neubau Dienstgebäude, Koordination BNB
Die Neustrukturierung der Arbeitsprozesse der Generalzolldirektion (GZD) Dresden bedingt einen Personalzuwachs, welcher einer geeigneten Unterbringung bedarf. Ergänzend hierzu sollen die über das gesamte Stadtgebiet Dresden verteilten weiteren Sachgebiete der GZD Dresden in einem neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude ...
Angebotsfrist:13. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Neustrukturierung der Arbeitsprozesse der Generalzolldirektion (GZD) Dresden bedingt einen Personalzuwachs, welcher einer geeigneten Unterbringung bedarf. Ergänzend hierzu sollen die über das gesamte Stadtgebiet Dresden verteilten weiteren Sachgebiete der GZD Dresden in einem neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude ganzheitlich unte...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: 13. Mai 2026
- Thema: Energieberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Neustrukturierung der Arbeitsprozesse der Generalzolldirektion (GZD) Dresden bedingt einen Personalzuwachs, welcher einer geeigneten Unterbringung bedarf. Ergänzend hierzu sollen die über das gesamte Stadtgebiet Dresden verteilten weiteren Sachgebiete der GZD Dresden in einem neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude ganzheitlich untergebracht werden. Die zukünftige Arbeitsstätte ist für ca. 400 Bedienstete mit einer Büro-Nutzfläche von 7.182 m² zzgl. 970 m² Sonderflächen für den Nutzerbedarf zu realisieren. Der Raumflächen- und notwendige Parkflächenbedarf (gem. Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder) der GZD soll unter der möglichen Einbeziehung von Untergeschossen in dem gemäß B-Plan vorgesehenen U-förmigen Gebäude auf den Grundstücken 346/2 und 374/4 umgesetzt werden. Bei der Umsetzung soll eine Verteilung von 55 % klassischer Zellenbürostruktur zu 45 % größeren offenen/ flexiblen Bürostrukturen erfolgen. In beiden Bereichen soll ein Desk Sharing System implementiert werden. Der für die Baumaßnahme veranschlagte Gesamtkostenrahmen beträgt rd. 70 Mio. Euro brutto für die KG 200 - 600 (DIN 276). Mit Umsetzung der Baumaßnahme sind die klimapolitischen Ziele gemäß den Energieeffizienzanforderungen für Neu-/Erweiterungs- und Bestandsgebäude des Bundes (EEFB) mindestens im Standard eines Energieeffizienzgebäudes Bund 40 (EGB 40) sowie die Zertifizierung im Standard Silber gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauens (BNB) umzusetzen. Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für das Gebäude und die Außenanlagen. Einzelheiten sind dem Vertrag sowie den Spezifische Leistungspflichten (Gebäude bzw. Außenanlagen) der Anlage 2 zum Vertrag zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beiliegen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Im ersten Schritt ist die Erstellung einer Finalen Projektunterlage (FPU) gemäß Abschnitt E RBBau zu leisten. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
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Sportstättenneubau der Grundschule Hilpoltstein - Freianlagenplanung
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 2 § 38 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
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Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - HLS
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung hinsichtlich der Anlagengruppen 1 - 3 und 8, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
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Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - ELT
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung hinsichtlich der Anlagengruppen 4 - 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
- Stadt HilpoltsteinHilpoltsteinFrist: 04. Mai
Sportstättenneubau an der Grundschule Hilpoltstein - Tragwerk
Der bestehende Sportstättenkomplex an der Grundschule in Hilpoltstein, ist in die Jahre gekommen. Er besteht aus den drei Nutzungsbereichen der ehemaligen Hausmeisterwohnung, dem Lehrschwimmbecken und der Einfachturnhalle, samt zugehöriger Nebenräume. Planung und Umsetzung des Bestandsgebäudes stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Eine wirtschaftliche Sanierung der Anlage ist nicht realisierbar, weshalb der Neubau einer Sportstätte in den Fokus tritt. Gemäß Schülerprognose wird die Zahl der Klassen dauerhaft von 18 auf 16 zurückgehen. Für die Grundschule ist eine Übungseinheit betreffend der Sportstättensituation genehmigungsfähig. Der Planung ist das Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zugrunde zu legen. Im Rahmen einer Zielfindungsphase, wurden dem Stadtrat der Stadt Hilpoltstein mehrere Varianten zur Art und Standortwahl der Sportstätte aufgezeigt. Dieser hat in seiner Sitzung am 29.01.2026, die Planung und den Bau einer Zweifach- Sporthalle (gemeint sind zwei Spielfelder 15x27 m, längsseits, nebeneinander angeordnet) beschlossen. Als künftiger Standort wird der Bereich am bestehenden Allwetterplatz definiert. In das Gebäude soll die Busaufsicht integriert werden. Sie steht für etwa 30 Kinder zur Verfügung. Der bestehende Sportstättenkomplex bleibt während der Bauzeit für die Schule in Betrieb. Das Baugrundstück wird über die Gemeindestraße „Am Schlossgraben“ mit folgenden Medien versorgt: - Öffentliche Kanalisation im Mischsystem - Öffentliche Trinkwasserversorgung - Strom - Telefon - Gas Außerdem betreibt die Stadt Hilpoltstein ein Fernwärmenetz. Die Erschließung erfolgt von Norden her, über den Verbindungsweg zur Mittelschule. Die Niederspannungshauptverteilung des gesamten Gebäudekomplexes liegt im Untergeschoss des Umkleidetrakts der bestehenden Sportstätte. Der Wunsch des Stadtrats ist, dass die künftigen Freisportanlagen in technischer Hinsicht den Vorgaben der Förderstelle entsprechen und dabei zusätzlich noch den Platzbedarf für ein 25m- Lehrschwimmbecken eines etwaigen weiteren Bauabschnitts berücksichtigen. Der Höhenunterschied zwischen Pausenhof und Freisportanlage beträgt ca. 5,50 m, wobei sich die Oberkante Fertigfußboden der Sporthalle bei etwa 3,30 m über dem Pausenhofniveau einpendeln wird. In den Außenanlagen ist eine Brunnenanlage integriert, welche sich nördlich, in der Nähe des derzeitigen Allwetterplatzes befindet. Außerdem quert eine Versorgungsleitung der Bürgersolaranlage den südlichen Sektor des Areals. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt. Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 § 49 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 6, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zur Vertragserfüllung sind besondere Leistungen angedacht. Für den Vertragsschluss ist die Verwendung von Vertragsformularen nach HAV-KOM vorgesehen.
- Landkreis RothRothFrist: 05. Mai
TNW_TWP_Landkreis Roth_Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Umsetzung der Baumaßnahme in Systembauweise eine mögliche Variante darstellt. Kosten: Die Kostenprognose für die KG 300 und 400 liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
- Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornFrist: 05. Mai
Energetische Sanierung Mehrzweckhalle Mehlingen
Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.
- Klinikverbund Allgäu gGmbH
BERICHTIGUNG_Klinikverbund Allgäu GmbH - Klinikum Kempten, BA 8, Errichtung Ersatzneubau, Gebäudeteil F; Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) gem. §§ 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Die Klinikverbund Allgäu GmbH plant die Errichtung des Ersatzneubaus, Gebäudeteil F am Klinikum Kempten.------ Das Klinikum Kempten ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 11 Haupt-abteilungen, 5 Belegabt. und mehr. zertifiz.n, interdisz. Zentren. Es werden jährl. ca. 30.000 stationäre Pat. behandelt. Das Klinikum Kempten sichert die wohnortnahe, med. Versorgung der Bevölkerung, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zur Hochleistungsmedizin mit Alleinstellungsmerkmalen wie:-Überregionale Stroke Unit-Schwerverletztenartenversorgung der BG-9 zertifiz. Organkrebszentren-Thrombektomie. Der Klinik Campus liegt zentrumnah auf einer Anhöhe und grenzt an das Rottach-Tal an. Die Geografie des Standorts schafft freie Blickbezüge ins Umland, stellt jedoch zugleich erhöhte Anforderungen an die Gründung. Der bestehende F-Bau im Norden des Medizincampus weist die Bausubstanz der Baujahre 1960 – 1965 mit verschiedenen jüngeren Umbauten, Einbauten und Erweiterungen auf. Eine durchgängige Sanierung wurde nicht durchgeführt. Der Flachdachbau hat eine kammartige Struktur mit drei Innenhöfen und Außenabmessungen von ca. 84 x 40 m. Es bestehen bis zu drei UGs verschiedener Ausdehnung sowie ein OGs über dem 2. Zinken. Das Gebäude ist an die Eingangshalle angebunden und weist neben der Ost-West-Magistrale zwei Verbindungsbrücken zum B- und C-Bau auf. Der Baukörper entspricht in seiner Substanz und Nutzung den heutigen Anforderungen sowie dem benötigten Platzbedarf nicht. Darüber hinaus geben bauliche, funktionale und hygienische Mängel Anlass zur Planung eines Neubaukörpers. ------ Die Bauteile im Bestand: Der F-Bau wurde in mehreren aufeinanderfolg. Bauabschnitten realisiert. In den Bestandsunterlagen werden die Bauteile von West nach Ost folgendermaßen bezeichnet:- 1. und 2. Zinken, Baujahr ca. 1960- 3. Zinken, Baujahr ca. 1962- 4. Zinken und gesamte Nordspange, Baujahr ca. 1964------ Bauprogr. / Funktionsstellen: Das Bauprogr. wurde mit Beschluss vom 15.05.2024 durch das Ministerium für Gesundheit und Pflege bewilligt. Die Bettenmehrung von 510 auf 538 Planbetten berücksichtigt dabei den Wegfall der bish. 3-Bett-Zi.-Struktur hin zu einer 2-Bett- bzw. 1-Bett-Zi.-Struktur.Folgende Funktionsstellen befinden sich im bestehenden F-Bau und sind im Ersatzneubau unterzubringen: Zentrale Pat.aufnahme (ZPA), Untersuchung, Behandlung (U+B), Arztdienst, Zentrale Arztdiensträume / Telemedizin, Computertomographie (PET-CT), Physiotherapie / Ergotherapie, Prosektur, Allg. Station / Stroke Unit (Neurologie u. Stroke Unit), Allgemein Station, Allgemein Station (Chirurgie), Infektionskrankenpflege (Onkologie, Iso-Station), Palliativmedizin, Übergeordnete Räume, Eingangshalle / Information, Sanitäre Anlagen, Kommunikation & Interaktion, Seelsorge und Sozialdienst, Personalspeisenversorgung, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Leitung und Administration, Dienste und Technik, Archiv, Bibliothek, Allgemeine Lager, Apothekengüterübergabe, Speisenversorgungsübergabe, Wäschelogistik, Med. Servicezentrum, Dezentrale Bettenaufbereitung, Wartung und Reparatur, Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Reinigungsdienst, Material- und Pat.transport.------ Bauweise: Eine Gründung auf dem Gelände ist nur mit erh. Aufwand umsetzbar. Der vorh. Felsrücken sowie das abfallende Gelände machen eine Bohrpfahlgründung und Hangsicherungsmaßn. unumgänglich. Der Neubau könnte als Stb-Skelettbau errichtet werden. Somit ist das Gebäude auch zukünftigen Nutzungsänderungen gegenüber flexibel gestaltbar.Der Ausbau erfolgt überw. in konv. Trockenbauw. Wo erforderlich, wird mit Mauerwerk ergänzt. Aufgr. der geringen einleitbaren Regenwassermenge in die Kanalisation wird das Dach als Retentionsdach vorgesehen. Zudem ist eine Regenrückh.vorgesehen.------ Die Umsetzung zur Sicherung der Energieversorgung, Teilabbruch Bestandsgebäude „F-Bau“, Errichtung des Ersatzneubaus und Herstellung der Anschlüsse an den Gebäudekomplex erfolgt in mehreren Bauphasen. ------Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden derzeit auf ca. 140 Mio. Euro brutto (inkl. Abbruch) geschätzt.------ Bestandteil der Beauftragung sind z.B. auch: Sicherheits- und Ersatzstromversorgung, Photovoltaikanlage, Aufzugsanlagen, Rohrpostanlage, Brandschutzmaßnahmen etc. - siehe dazu auch die Leistungsbeschreibung in der Anlage "Erläuterungsbericht_ELT".Evtl. werden auch besondere Leistungen abgefragt - siehe Anlage "Vertragsentwurf".Die KG 460 - Förderanlagen AMR sowie die KG 470 - Medizintechnik sind nicht Bestandteil der Beauftragung.------ Für die Leistungsphase 2 wurde seitens des Auftraggebers derzeit trotz bereits erbrachter Leistungen keine festgelegte Reduzierung des angesetzten Leistungsumfangs vorgenommen. Eine mögliche Optimierung der Leistungsphase 2 ist vorgesehen------------Bei dem Projekt werden Fördermittel i. S. einer Einzelförderung gemäß Art. 11 des Bay. Krankenhausgesetzes beantragt. Bei der Fördermittelbeschaffung soll mitgewirkt werden.------ Das Büro, welches die Förderantragsunterlagen erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die bereits erstellten Planunterlagen werden allen Teilnehmern mit den Verfahrensunterlagen (siehe 5.1.11) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. ------ Zeitschiene: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für August 2026 vorgesehen. Der Förderantrag soll im April 2027 eingereicht werden. Die Vorabmaßnahmen sind für 2028 geplant. Daran anschließend soll der Abbruch des Bestandes und dann der Neubau erfolgen. Die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung) soll bis Q1 2034 erfolgen.------ Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.