26A40129; Landeskriminalamt Nds. / LKA Nds.; Infrastruktur Gesamtliegenschaft; Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung in zwei Abschnitten: Ab Juli 2026 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen 250 Tage
Angebotsfrist:21. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung in zwei Abschnitten: Ab Juli 2026 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen 250 Tage
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 21. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung in zwei Abschnitten: Ab Juli 2026 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen 250 Tage
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXQ6YY5RFWF.zip
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Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung für die Infrastruktur-Gesamtliegenschaft des LKA Niedersachsen in zwei Abschnitten: ab Juli 2026 für 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen für insgesamt 250 Tage.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2 und 3, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- TRON gGmbHMainz
Beschaffung von Serverinfrastruktur (4 Höheneinheiten mit 60 Festplatten á 24 TB am vorhandenen Controllerpaar NetApp 2720) für den wissenschaftlichen Anwendungsbereich der TRON
Der Storage Cluster DC FR7 ist mit einem Diskpool von 90 Festplatten à 8 TB ausgestattet. Die Serverkapazitäten am FR7 speichern u.a. Daten von Volumes, auf denen das T?Laufwerk sowie Ablagestrukturen für Daten wissenschaftlicher Geräte (z.B. Sequencer) liegen. Die Speicherinfrastruktur ist essenziell für den laufenden Forschungsbetrieb. Die vorhandene Speicherkapazität muss dringend erweitert werden, da die Festplatten nahezu ausgelastet sind. Aktuell liegt die Speicherauslastung bei über 95 % und steigt kontinuierlich. Für einen ausfallsicheren Betrieb ist jedoch ausreichend freier Speicher erforderlich, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und kritische Systemzustände zu vermeiden. Bei einem kritischen Zustand würden die Systeme bis zum Stillstand ausgebremst, Datenoperationen wären nicht mehr möglich. Durch unerwartet hohe Datenmengen der neuen Laborgeräte mit schlechter Komprimierungs- und Deduplizierungsrate entstehen wöchentlich mehrere Terabyte neuer Forschungsdaten. Prinzipbedingt lassen sich keine verlässlichen Annahmen zur Effizienz der Datenreduktion treffen, da diese von datenspezifischen Faktoren wie Änderungsfrequenz und Datenstruktur abhängt. Im Allgemeinen können nur Daten mit erkennbaren inneren Mustern besser komprimiert werden. Um einen systemkritischen Zustand zu vermeiden, müssen ab einer bestimmten Auslastungsgrenze unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf den wissenschaftlichen und administrativen Betrieb haben können. So müssten z.B. Sequencer zwangsabgeschaltet werden, um neue große Datenmengen zu verhindern. Dies würde die wissenschaftliche Arbeit massiv einschränken. Diese Gefahr besteht akut, wenn der Status quo fortgeführt wird. Eine Auslastung von ca. 98 % wird voraussichtlich binnen weniger Wochen erreicht. Spätestens dann muss mit der Verschiebung der Daten auf einen neuen Speicherort begonnen werden. In einem ersten Schritt sind rund 140 TB zu migrieren, was etwa vier bis fünf Tage dauern wird. Erst danach kann der Systemzustand wieder als unkritisch gelten. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahme steht TRON vor besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Serverstandort FR7 ergeben. Die Kapazitätserweiterung muss innerhalb derselben Struktur erfolgen. Der Schrankplatz in beiden Storage-Schränken ist begrenzt; für ein komplett neues System fehlen sowohl Einbauplatz als auch Netzwerkinfrastruktur. Eine Migration der gesamten Datenmenge in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ist unmöglich. Hinzu kommt, dass Daten teilweise für mehrere Jahre im Archiv gesperrt sind; diese Sperren können nur systemintern übertragen werden. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Backups, der auch mit Administratorrechten nicht umgangen werden kann. Aus dieser Zwangslage sieht sich TRON gezwungen, die Speicherkapazitäten im Rahmen der vorhandenen Produkte auszubauen und einen Anbieter zu wählen, der die erforderlichen Modifikationen kurzfristig vornehmen kann. Technisch bedeutet dies die Installation eines effizienten Shelfs mit 4 HE und 60 Festplatten à 24 TB (ca. 1,5 PB) an das vorhandene Controllerpaar NetApp 2720 des bestehenden Clusters. Die Datenvolumes werden anschließend innerhalb des Clusters von den alten Diskshelfs auf das neue Diskshelf verschoben. Danach können die zwei alten Diskshelfs deinstalliert werden. Dadurch werden 2 × 4 HE frei; das neue Diskshelf benötigt nur 4 HE, sodass insgesamt 4 HE für weitere Anwendungen verbleiben. Der Speicherplatz für die vorhandenen Volumes wird faktisch verdoppelt, das End-of-Service-Life-Problem (Supportende ab September 2026) gelöst und es werden keine zusätzlichen Netzwerkports benötigt. Der Leistungsumfang ist nicht reduzierbar. Eine Reduktion durch Installation weniger Festplatten wäre technisch nicht zweckdienlich, da die Platten in Aggregaten zusammengefasst sind. Mit 60 × 24 TB liegt man ohne Cache an der Untergrenze; darunter entstünden Write Hotspots mit entsprechenden Performance-Engpässen. Zudem wird der Plattenstapel als Einheit mit 60 Platten geliefert. Aus Sicht von TRON ist dieses technische Set-up die einzige Möglichkeit, den kritischen Ist-Zustand zu beseitigen. Komponenten anderer Hersteller kommen nicht in Betracht, weil sie nicht in die vorhandenen Rahmenbedingungen integrierbar sind. Da die Systemumgebung hochspezialisiert, auf TRON zugeschnitten und die Umsetzung zeitkritisch ist, reduziert sich der in Frage kommende Anbietermarkt aus fachtechnischer Sicht faktisch auf null. TRON benötigt einen leistungsstarken Auftragnehmer, der die Umsetzung unmittelbar beginnen kann und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Einarbeitungs- oder umfangreiche Projektvorbereitungszeiten sind unbedingt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt TRON, die Firma CRIMSON Technology zu beauftragen. Das spezialisierte Systemhaus kann kurzfristig die benötigten Komponenten bereitstellen und ist durch frühere Projekte am FR7 bereits umfassend in die bestehenden Rahmenbedingungen eingearbeitet. CRIMSON ist nach Einschätzung von TRON der einzige Anbieter, der unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann.
- TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH
Beschaffung von Serverinfrastruktur (4 Höheneinheiten mit 60 Festplatten á 24 TB am vorhandenen Controllerpaar NetApp 2720) für den wissenschaftlichen Anwendungsbereich der TRON
Der Storage Cluster DC FR7 ist mit einem Diskpool von 90 Festplatten à 8 TB ausgestattet. Die Serverkapazitäten am FR7 speichern u.a. Daten von Volumes, auf denen das T?Laufwerk sowie Ablagestrukturen für Daten wissenschaftlicher Geräte (z.B. Sequencer) liegen. Die Speicherinfrastruktur ist essenziell für den laufenden Forschungsbetrieb. Die vorhandene Speicherkapazität muss dringend erweitert werden, da die Festplatten nahezu ausgelastet sind. Aktuell liegt die Speicherauslastung bei über 95 % und steigt kontinuierlich. Für einen ausfallsicheren Betrieb ist jedoch ausreichend freier Speicher erforderlich, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und kritische Systemzustände zu vermeiden. Bei einem kritischen Zustand würden die Systeme bis zum Stillstand ausgebremst, Datenoperationen wären nicht mehr möglich. Durch unerwartet hohe Datenmengen der neuen Laborgeräte mit schlechter Komprimierungs- und Deduplizierungsrate entstehen wöchentlich mehrere Terabyte neuer Forschungsdaten. Prinzipbedingt lassen sich keine verlässlichen Annahmen zur Effizienz der Datenreduktion treffen, da diese von datenspezifischen Faktoren wie Änderungsfrequenz und Datenstruktur abhängt. Im Allgemeinen können nur Daten mit erkennbaren inneren Mustern besser komprimiert werden. Um einen systemkritischen Zustand zu vermeiden, müssen ab einer bestimmten Auslastungsgrenze unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf den wissenschaftlichen und administrativen Betrieb haben können. So müssten z.B. Sequencer zwangsabgeschaltet werden, um neue große Datenmengen zu verhindern. Dies würde die wissenschaftliche Arbeit massiv einschränken. Diese Gefahr besteht akut, wenn der Status quo fortgeführt wird. Eine Auslastung von ca. 98 % wird voraussichtlich binnen weniger Wochen erreicht. Spätestens dann muss mit der Verschiebung der Daten auf einen neuen Speicherort begonnen werden. In einem ersten Schritt sind rund 140 TB zu migrieren, was etwa vier bis fünf Tage dauern wird. Erst danach kann der Systemzustand wieder als unkritisch gelten. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahme steht TRON vor besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Serverstandort FR7 ergeben. Die Kapazitätserweiterung muss innerhalb derselben Struktur erfolgen. Der Schrankplatz in beiden Storage-Schränken ist begrenzt; für ein komplett neues System fehlen sowohl Einbauplatz als auch Netzwerkinfrastruktur. Eine Migration der gesamten Datenmenge in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ist unmöglich. Hinzu kommt, dass Daten teilweise für mehrere Jahre im Archiv gesperrt sind; diese Sperren können nur systemintern übertragen werden. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Backups, der auch mit Administratorrechten nicht umgangen werden kann. Aus dieser Zwangslage sieht sich TRON gezwungen, die Speicherkapazitäten im Rahmen der vorhandenen Produkte auszubauen und einen Anbieter zu wählen, der die erforderlichen Modifikationen kurzfristig vornehmen kann. Technisch bedeutet dies die Installation eines effizienten Shelfs mit 4 HE und 60 Festplatten à 24 TB (ca. 1,5 PB) an das vorhandene Controllerpaar NetApp 2720 des bestehenden Clusters. Die Datenvolumes werden anschließend innerhalb des Clusters von den alten Diskshelfs auf das neue Diskshelf verschoben. Danach können die zwei alten Diskshelfs deinstalliert werden. Dadurch werden 2 × 4 HE frei; das neue Diskshelf benötigt nur 4 HE, sodass insgesamt 4 HE für weitere Anwendungen verbleiben. Der Speicherplatz für die vorhandenen Volumes wird faktisch verdoppelt, das End-of-Service-Life-Problem (Supportende ab September 2026) gelöst und es werden keine zusätzlichen Netzwerkports benötigt. Der Leistungsumfang ist nicht reduzierbar. Eine Reduktion durch Installation weniger Festplatten wäre technisch nicht zweckdienlich, da die Platten in Aggregaten zusammengefasst sind. Mit 60 × 24 TB liegt man ohne Cache an der Untergrenze; darunter entstünden Write Hotspots mit entsprechenden Performance-Engpässen. Zudem wird der Plattenstapel als Einheit mit 60 Platten geliefert. Aus Sicht von TRON ist dieses technische Set-up die einzige Möglichkeit, den kritischen Ist-Zustand zu beseitigen. Komponenten anderer Hersteller kommen nicht in Betracht, weil sie nicht in die vorhandenen Rahmenbedingungen integrierbar sind. Da die Systemumgebung hochspezialisiert, auf TRON zugeschnitten und die Umsetzung zeitkritisch ist, reduziert sich der in Frage kommende Anbietermarkt aus fachtechnischer Sicht faktisch auf null. TRON benötigt einen leistungsstarken Auftragnehmer, der die Umsetzung unmittelbar beginnen kann und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Einarbeitungs- oder umfangreiche Projektvorbereitungszeiten sind unbedingt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt TRON, die Firma CRIMSON Technology zu beauftragen. Das spezialisierte Systemhaus kann kurzfristig die benötigten Komponenten bereitstellen und ist durch frühere Projekte am FR7 bereits umfassend in die bestehenden Rahmenbedingungen eingearbeitet. CRIMSON ist nach Einschätzung von TRON der einzige Anbieter, der unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann.
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
L-Bank - Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag für Unterhaltsreinigungsarbeiten (Standort Karlsruhe)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Reinigungsarbeiten am Standort "Haus 1,2,3 und TPK" der L-Bank in Karlsruhe (Schlossplatz 10,12,21 und Albert-Nestler-Str. 24, 26, 76131 Karlsruhe). Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Unterhaltsreinigung von Einzel-, Doppel-, Dreier- und Großraumbüros, Sanitäranlagen (WC, Duschen und Aufenthaltsräume), Verkehrfläche (Flure und Treppenhäuser), Besprechungsräume sowie die Außenanlagen des Gebäudes mit Winterdienst. Die zu reinigende Reinigungsfläche beläuft sich derzeit auf ca. 44.320m² (Innenflächen) + 2.378m² (Außenflächen). Das Haus 2 wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2027 technisch sowie architektonisch kernsaniert. Daher werden zukünftig ab dem Umbaubeginn Ausweichflächen im Raum Karlsruhe (vermutlich Albert-Nestler-Straße,76131 Karlsruhe) hinzukommen und dafür die Flächen von Haus 2 entfallen. Die Ausweichflächen sind daher ebenfalls Leistungsgegen-stand dieser Ausschreibung. Aufgrund der veränderten Bedingungen hinsichtlich der Mitarbeiterpräsenz vor Ort bzw. im Homeoffice strebt die L-Bank in diesem Umbauprojekt auch die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfelds (bspw. mit Desksharing-Optionen) an. Diese Aspekte sind im Rahmen der späteren Leistungserbringung durch den künftigen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere wird von dem künftigen Auftragnehmer ein innovatives Konzept zum flexiblen Umgang mit den zu reinigenden Flächen erwartet, das auf mögliche Änderungen in der Nutzungsfrequenz sowie den Reinigungsanforderungen flexibel und unter Berücksichtigung der moderne Büroflächennutzung reagiert. Die L-Bank legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf eine konzeptionelle Herangehensweise, die eine bedarfsorientierte und kundenzentrierte Dienstleistung mit entsprechendem Kommunikationstool und fortlaufender Qualitätsoptimierung vorsieht. Die Leistung soll sich daher von starren Reinigungszyklen für vorgegebene Raumbücher deutlich abheben. Im Rahmen der Leistungserbringung sind zudem sehr hohe sicherheitstechnische Anforderungen für die Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Dies muss sich insbesondere in der Personaleinsatzplanung mit einem möglichst hohen Anteil an Stammpersonal widerspiegeln. Auf folgende Reinigungsmittel ist grundsätzlich zu verzichten: - Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; - Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume; - Chemische Abflussreiniger; - Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen, ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entgegenstehen. Die angewandten Produkte sollen kennzeichnungsfrei gemäß CLP-Verordnung sein. Die Reinigung soll außerdem über maschinelle Hilfsmittel und muss ohne den Einsatz von Kraftstoffen erfolgen. Der Vertragsschluss ist bis Anfang Mai 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2026 beginnen und hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2028 (Grundlaufzeit). Darüber hinaus bestehen zugunsten des Auftraggebers zwei einseitige Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderquartals gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung
Allgemeine Projektangaben Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost an der BAB 10. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost liegen auf der Bundesautobahn 10 (A 10), östlicher Berliner Autobahnring, zwischen dem Autobahndreieck (AD) Barnim und dem AD Spreeau bei Betriebs-km 12,300. Für den genannten Abschnitt wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für das Prognosejahr 2030 ein Fehlbedarf von Lkw-Parkständen ermittelt. Dieses Defizit soll durch die geplante Erweiterung der TR Seeberg West und Ost kompensiert werden. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost befinden sich im Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und der Stadt Altlandsberg. Allgemein Gegenstand des Vertrages sind geotechnische und umwelttechnische Beratungen bei der baulichen Realisierung des DEGES-Vorhabens: BAB 10, Erweiterung der TR-Anlagen Seeberg West und Ost Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung Das Bauvorhaben wird nach VOB sowie dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA B-StB), Teil 3, "Richtlinien für das Abwickeln der Verträge" und den DEGES-Ergänzungen zum Teil 3 HVA B-StB, soweit zutreffend, unter Beachtung des Technischen Regelwerkes (DIN-Normen, ZTV, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt. Die baubegleitenden erdbau- und oberbautechnischen Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben. Leistungsbild Pos. 01 - Beratung AG zu geotechnischen Fragestellungen Pos. 02 - Beratung AG zum Entsorgungsmanagement Pos. 03 - Chemische Analysen Pos. 04 - Felduntersuchungen Möglicher Bauablauf Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in mehrere Bauphasen. Der Neubau von zwei Absetzbecken und des Rückrückhaltebeckens erfolgt voraussichtlich ab Mai bis Dezember 2026. Die Erweiterung der vorhandenen Rastanlagen und der Lärmschutzwände erfolgt voraussichtlich ab März 2027 bis Ende 2028.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung
Allgemeine Projektangaben Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost an der BAB 10. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost liegen auf der Bundesautobahn 10 (A 10), östlicher Berliner Autobahnring, zwischen dem Autobahndreieck (AD) Barnim und dem AD Spreeau bei Betriebs-km 12,300. Für den genannten Abschnitt wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für das Prognosejahr 2030 ein Fehlbedarf von Lkw-Parkständen ermittelt. Dieses Defizit soll durch die geplante Erweiterung der TR Seeberg West und Ost kompensiert werden. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost befinden sich im Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und der Stadt Altlandsberg. Allgemein Gegenstand des Vertrages sind geotechnische und umwelttechnische Beratungen bei der baulichen Realisierung des DEGES-Vorhabens: BAB 10, Erweiterung der TR-Anlagen Seeberg West und Ost Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung Das Bauvorhaben wird nach VOB sowie dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA B-StB), Teil 3, "Richtlinien für das Abwickeln der Verträge" und den DEGES-Ergänzungen zum Teil 3 HVA B-StB, soweit zutreffend, unter Beachtung des Technischen Regelwerkes (DIN-Normen, ZTV, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt. Die baubegleitenden erdbau- und oberbautechnischen Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben. Leistungsbild Pos. 01 - Beratung AG zu geotechnischen Fragestellungen Pos. 02 - Beratung AG zum Entsorgungsmanagement Pos. 03 - Chemische Analysen Pos. 04 - Felduntersuchungen Möglicher Bauablauf Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in mehrere Bauphasen. Der Neubau von zwei Absetzbecken und des Rückrückhaltebeckens erfolgt voraussichtlich ab Mai bis Dezember 2026. Die Erweiterung der vorhandenen Rastanlagen und der Lärmschutzwände erfolgt voraussichtlich ab März 2027 bis Ende 2028.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen.
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