26-003.651 Abruf Rahmenvereinbarung PS und ÖBA - Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027
26-003.651 Abruf Rahmenvereinbarung PS und ÖBA - Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
26-003.651 Abruf Rahmenvereinbarung PS und ÖBA - Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Universität Wien
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
26-003.651 Abruf Rahmenvereinbarung PS und ÖBA - Projektsteuerungsleistungen beim Projekt Klimaneutrale Gebäude 2026/2027
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- Universität Wien
Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - Umbau Fachbibliothek zu Student Spaces
26-001.975 Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - Umbau Fachbibliothek zu Student Spaces
- Universität Wien
26-002.587 Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - Generalplanerleistungen Neue Seminarräume im ehemaligen Facultasbereich (Campus Hof 1)
26-002.587 Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - Generalplanerleistungen Neue Seminarräume im ehemaligen Facultasbereich (Campus Hof 1)
- Universität Wien
23-004.729 Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - UZA II Lüftungsoptimierung
Abruf aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung für Generalplaner-Leistungen (GP) und örtliche Bauaufsicht (ÖBA) im Rahmen der Lüftungsoptimierung am Standort UZA II.
- Universität Wien
26-002.587 Abruf Rahmenvereinbarung GP und ÖBA - Generalplanerleistungen Neue Seminarräume im ehemaligen Facultasbereich (Campus Hof 1)
Abruf aus einer Rahmenvereinbarung für Generalplanerleistungen (GP) und örtliche Bauaufsicht (ÖBA). Gegenstand ist die Planung und Umsetzung neuer Seminarräume im ehemaligen Facultasbereich am Campus Hof 1.
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Abruf aus Rahmenvereinbarung - Projektmanagement für „#InvestInAustria“ 2023 und Folgejahre
Abruf aus Rahmenvereinbarung für das Projektmanagement von „#InvestInAustria“ 2023 und Folgejahre. Die Leistungen umfassen Konzeption, Organisation und Veranstaltungsbetreuung. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Mobiliar, Dekoration, Catering für Tagungen und Gala-Dinner, Veranstaltungstechnik, Moderation sowie die Produktion von Badges und Beschilderungen.
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Abruf aus Rahmenvereinbarung - Projektmanagement für „#InvestInAustria“ 2023 und Folgejahre
Abruf aus Rahmenvereinbarung für Projektmanagement „#InvestInAustria“ 2023 und Folgejahre. Leistungen umfassen Konzeption, Organisation und Veranstaltungsbetreuung. Details: Mobiliar, Dekoration, Catering (Tag/Gala Dinner), Technik, Moderation, Produktionen (Badges, Beschilderung) sowie Rahmenprogramm (Schlosstour Schönbrunn, Musikband für Galadinner).
- Stadtwerke Achim AGFrist: 15. Mai
Rahmenvereinbarung Jahresleistungsverzeichnis für Bauleistungen in den Netzgebieten der Stadtwerke Achim AG 2027 bis 2031
Rahmenvereinbarung für Tiefbaumaßnahmen (inkl. Hausanschlüsse und Notdienst) in den Netzgebieten der Stadtwerke Achim AG für 2027-2031. Abgedeckt werden Einzelaufträge unter 20.000 EUR sowie Projekte bis 150.000 EUR netto. Der Auftragnehmer muss alle Leistungen anbieten und werktäglich mindestens zwei Kolonnen im Versorgungsgebiet vorhalten. Der Zuschlag erfolgt an insgesamt drei Unternehmen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
- Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleFrist: 29. Mai
Projektsteuerungsleistungen - Insel-Campus Pforzheim - gemäß AHO Schriftenreihe Nr.9, 6.Auflage
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage) für die Gesamtmaßnahme auf dem Insel-Areal der Stadt Pforzheim. Das Gesamtprojekt umfasst ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. EUR Brutto. 1.AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTBESCHREIBUNG: Die Stadt Pforzheim möchte das Insel Areal, auf dem derzeit eine Grundschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, eine Sporthalle samt außenliegender Sportfläche sowie drei denkmalgeschützte Pavillons untergebracht sind, im Zuge einer Neustrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahme gänzlich erneuern. Die bestehenden Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen größtenteils ersetzt werden. Die Idee des Insel-Campus reicht bis ins Jahr 2013 zurück, auf Basis der Nutzungsüberlegungen resultierte ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Jahr 2019. Ziel des Wettbewerbs war es, für den Standort "Insel-Areal" eine Lösung für ein qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Nachzuweisen waren eine vierzügige Grundschule, eine sechszügige Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule) jeweils als Ganztagsschule mit Mensa, ein Sporthallenkomplex mit 4 Sporthallenteilen, eine Kindertagesstätte und zusätzliche Räume für Jugendarbeit. Die im Osten gelegenen als Pavillonschule konzipierten denkmalgeschützten Gebäude sind nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu erhalten, wobei die anderen Gebäude zur Disposition standen. Mit der Würdigung des Beitrags des Architekturbüros Bruno/ Fioretti/ Marquez, Berlin, mit dem Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl, Berlin, liegt ein erster Preis zum Planungswettbewerb vor, der nun in die weitere Planungsphase überführt werden soll. Der Beitrag sieht anstelle der Bestandsbauten Holzhybrid-Gebäude vor, die denkmalgeschützten Gebäude werden dabei erhalten. Die Realisierung des Insel-Campus ist in 5 Bauabschnitten mit einem Zeithorizont von 10 bis maximal 15 Jahren geplant. Bei günstigen Interimslösungen und entsprechender Haushaltslage ist eine Beschleunigung möglich. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf circa 150 mio. . Die Leistung wird stufenweise von der Verwaltung abgerufen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. 2.BAUABSCHNITTE: Wesentliche Bauabschnitte des Insel-Campus sind: -Bauabschnitt 0: Übergreifende Betrachtung des gesamten Insel-Areals, im Hinblick auf die infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgung/Medien), Logistik, Baustelleneinrichtung, Zuwege und Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Bauausführung im Betrieb. Betrachtung der erforderlichen Interimsmaßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Die übergreifende Betrachtung des Areals soll von den Objekt- und Fachplanern bis zur Leistungsphase 2 (HOAI), erstellt werden. -Bauabschnitt 1: Versetzen der bestehenden Containeranlage, Abriss und Rückbau der Sporthalle, Neubau der Grundschule. -Bauabschnitt 2: Rückbau der Werkrealschule sowie des Hausmeisterwohngebäudes und Neubau einer Dreifeldsporthalle als Versammlungsstätte mit zusätzlichem Hallenteil und Mensa. -Bauabschnitt 3: Rückbau der Realschule und Neubau des Schulgebäudes für die Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule). -Bauabschnitt 4: Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Pavillongebäude zur Kindertagesstätte sowie Räumlichkeiten für den Jugend- und Sozialraum. -Bauabschnitt 5: Rückbau bestehendes Grundschulgebäude und Neubau der schulischen Außenflächen sowie der Sportanlagen. Hinweis: Bauabschnitt 5 stellt kein eigenständiges Bauwerk dar, sondern umfasst die Außenanlagen der Bauabschnitte 1 und 3. Das bestehende Grundschulgebäude soll als Interimsfläche genutzt werden, weshalb der Rückbau und die Herstellung der Außenanlagen erst nach Fertigstellung der anderen Bauabschnitte erfolgen kann. Daher erfolgt die separate Ausweisung. Das Honorar und jegliche Kosten sind in die Bauabschnitte 1 und 3 zu integrieren. 3.BAULICHE UMSETZUNG Das gesamte Areal soll im laufenden Betrieb, schrittweise erneuert werden. Die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer sollen durch die bauliche Umsetzung möglichst wenig gestört werden. Hierfür sind geeignete Interimsmaßnahmen und sichere Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden zu berücksichtigen. Schulgebäude und Sporthalle sind untereinander mit unterirdischen, z.T. begehbaren, gemauerten Kanälen verbunden, in denen Versorgungsleitungen (Fernwärmeleitungen, Trinkwasser, Strom) verlaufen. Es bestehen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden hinsichtlich der Medienversorgung, die bei der Bauabschnittsbildung und beim Abbruch zu berücksichtigen sind. Für die Dauer der baulichen Umsetzung ist zu gewährleisten, dass die Bestandsgebäude in ihrer Funktion als Schulgebäude nicht beeinträchtigt werden. 4.PLANUNGSORT/ GELÄNDE Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück, Gemarkung Pforzheim, Flurstück Nr.952, zwischen Altstädter Kirchenweg und Emma-Jaeger-Straße. Die Baufeldgröße beträgt insgesamt ca. 26.700 m² (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) 5.RAHMENTERMINE Dem Verfahren ist ein vorläufiger Rahmenterminplan (Anlage 01) beigefügt, der die zeitliche Zielvorstellung der Auftraggeberin für das Projekt abbildet. Dieser Terminplan dient ausschließlich zur Orientierung im Vergabeverfahren und stellt keine verbindliche Vorgabe für die späteren Leistungen dar (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) Detailierte Angaben zum Gesamtprojekt finden Sie in der ausfühlichen Projektbeschreibung und der Teilnahmeantragsunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Wien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.