(25098) 620 Objektstühle
Objektstühle gem. Spezifikation im Pflichtenheft. Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag alleine nicht zur Lieferung von Objektstühlen berechtigt.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Objektstühle gem. Spezifikation im Pflichtenheft. Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag alleine nicht zur Lieferung von Objektstühlen berechtigt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Objektstühle gem. Spezifikation im Pflichtenheft. Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag alleine nicht zur Lieferung von Objektstühlen berechtigt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- DKD Verwaltungs- und Service GmbHDelmenhorstFrist: 08. Mai
DKD / Bereitstellung und Einführung eines Dienstplansystems nebst zugehöriger Leistungen
Die Ausschreibung betrifft die Bereitstellung und Einführung eines integrierten Dienstplansystems, das u.a. Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement, Zeitbewertung, Auswertungen sowie Workflow-Management umfasst. Die Auftragsdauer beträgt 60 Monate. Der Auftragnehmer soll ein Gesamtpaket aus Softwarelösung (Inhouse oder Cloud), Implementierung inklusive Erstdatenimport, Konfiguration/Customizing, Schnittstellenpflege sowie Nutzerschulung anbieten. Zudem soll der da-tenschutzkonforme laufende Betrieb und Support mit definierten Service-Leveln und regelmäßigen Updates vom Auftragnehmer übernommen werden. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis (Anforderungskatalog), zu entnehmen. Hinweis der Vergabestelle: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Leistungen unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass die Finanzierung des Vorhabens nicht sichergestellt werden kann.
- Verbandsgemeinde AltenahrFrist: 08. Mai
Neubau eines Sportheims für die Sportanlage in Ahrbrück - Planungsleistungen (LP 3-9)
Grundlage der Planung für das Umkleidegebäude ist eine bestehende Vorentwurfsplanung. Die dabei entstandene Planskizze enthält zur Orientierung die aktuell vorgesehene Lage des Sportheims. Er sieht eine Bruttogrundfläche von ca. 330,7 m2 vor. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Angebotes die Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 9) anzubieten sind, die letztliche Auftragsvergabe aber in zwei Leistungsstufen erfolgt und eine vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen dabei nicht gewährleistet ist. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 3 und 4 und Leistungsstufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 5 bis 9. Aktuell geplant sind im Sportheim: - Gemeinschaftsraum - Geräteraum - Lagerräume - Sanitärraum Damen (3 WC´s) - Sanitärraum WC Herren (1 WC/ 2 Urinale) - Damenumkleide mit angrenzendem Duschen und WC - Herrenumkleide mit angrenzenden Duschen und WC - Barrierefrei WC - Schiedsrichterraum - Hauswirtschaftsraum - Flure Das vorgesehene Raumprogramm ist hinsichtlich der Förderfähigkeit und Abbildung der aktuellen Standards zu prüfen und ggf. zu optimieren.
- Verbandsgemeinde AltenahrN/AFrist: 08. Mai
Neubau eines Sportheims für die Sportanlage in Ahrbrück - Planungsleistungen (LP 3-9)
Grundlage der Planung für das Umkleidegebäude ist eine bestehende Vorentwurfsplanung. Die dabei entstandene Planskizze enthält zur Orientierung die aktuell vorgesehene Lage des Sportheims. Er sieht eine Bruttogrundfläche von ca. 330,7 m2 vor. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Angebotes die Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 9) anzubieten sind, die letztliche Auftragsvergabe aber in zwei Leistungsstufen erfolgt und eine vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen dabei nicht gewährleistet ist. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 3 und 4 und Leistungsstufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 5 bis 9. Aktuell geplant sind im Sportheim: - Gemeinschaftsraum - Geräteraum - Lagerräume - Sanitärraum Damen (3 WC´s) - Sanitärraum WC Herren (1 WC/ 2 Urinale) - Damenumkleide mit angrenzendem Duschen und WC - Herrenumkleide mit angrenzenden Duschen und WC - Barrierefrei WC - Schiedsrichterraum - Hauswirtschaftsraum - Flure Das vorgesehene Raumprogramm ist hinsichtlich der Förderfähigkeit und Abbildung der aktuellen Standards zu prüfen und ggf. zu optimieren.
- Verbandsgemeinde AltenahrN/AFrist: 08. Mai
Neubau eines Sportheims für die Sportanlage in Ahrbrück - Planungsleistungen (LP 3-9)
Grundlage der Planung für das Umkleidegebäude ist eine bestehende Vorentwurfsplanung. Die dabei entstandene Planskizze enthält zur Orientierung die aktuell vorgesehene Lage des Sportheims. Er sieht eine Bruttogrundfläche von ca. 330,7 m2 vor. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Angebotes die Objektplanung (Leistungsphasen 3 bis 9) anzubieten sind, die letztliche Auftragsvergabe aber in zwei Leistungsstufen erfolgt und eine vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen dabei nicht gewährleistet ist. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 3 und 4 und Leistungsstufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 5 bis 9. Aktuell geplant sind im Sportheim: - Gemeinschaftsraum - Geräteraum - Lagerräume - Sanitärraum Damen (3 WC´s) - Sanitärraum WC Herren (1 WC/ 2 Urinale) - Damenumkleide mit angrenzendem Duschen und WC - Herrenumkleide mit angrenzenden Duschen und WC - Barrierefrei WC - Schiedsrichterraum - Hauswirtschaftsraum - Flure Das vorgesehene Raumprogramm ist hinsichtlich der Förderfähigkeit und Abbildung der aktuellen Standards zu prüfen und ggf. zu optimieren.
- PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Cluster 37 - Rendsburg
Die Bieter müssen mindestens ein Angebot auf Los 1 und auf mindestens ein weiteres Los abgeben. Daraus ergeben sich folgende potenzielle Loskombinationen: • Los 1 und Los 2, oder • Los 1 und Los 3, oder • Los 1 und Los 2 und Los 3 Auch wenn die Abgabe eines Angebots für mehrere Lose in Form einer Kombination zwingend erforderlich ist, erfolgt die Betrachtung und Wertung der Lose ausschließlich einzeln. Das bedeutet, dass je-des Los für sich unabhängig gesehen bzw. bewertet wird, selbst wenn es Teil einer Angebotskombination ist. Es ist daher ausdrücklich möglich, dass ein Bieter den Zuschlag für Los 1 erhält, ohne in Los 2 und/oder Los 3 berücksichtigt zu werden, ebenso wie eine Zuschlagserteilung z.B. auf Los 2 nicht zwangsläufig mit einem Zuschlag auf Los 3 einhergeht. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens enthalten einzelne Vergabeunterlagen für den Leistungswettbewerb vertrauliche Informationen. Diese Unterlagen werden ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die zuvor eine von ihnen unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Verschwiegenheitserklärung) vorgelegt haben. Diese ist den Unterlagen zu entnehmen und in den Verfahrensleitfäden beschrieben. Die Vertraulichkeitserklärung ist vom Bewerber über die Nachrichtenfunktion bzw. Bieternachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach Prüfung und Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung durch den Auftraggeber werden die betreffenden vertraulichen Unterlagen im weiteren Verlauf des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich an diejenigen Bewerber übermittelt, die die Vertraulichkeitserklärung ordnungsgemäß eingereicht haben. Die Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Leistungswettbewerb. Bewerber, die die Vertraulichkeitserklärung nicht spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags form- und fristgerecht vorlegen, können am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.
- Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 12. Mai
Konservatives Instrumentarium
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
- Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 12. Mai
Konservatives Instrumentarium
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesamt für Bauten und Logistik BBL.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.