2026-0284 Beschaffung von 4 Stück neuen Maxi-Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Angebotsfrist:16. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Veröffentlicht: 14. Mai 2026
- Frist: 16. Juni 2026
- Thema: Sonderfahrzeuge
Ausschreibungsbeschreibung
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YRTYTV0638KX.zip
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Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Büromöbelsystemen (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Es ist ein Büromöbelsystem anzubieten, das als Baukastensystem mit hoher Modularität konzipiert ist. Das beinhaltet entsprechende Tischkonzepte für Einflächen-Arbeitsplätze, Schrankelemente bis zur 5. Ebene sowie reichhaltiges Zubehör. Beim Akustik-Schutz handelt es sich um ein Wandsystem in Leichtbauweise, welches als Schallabsorber dient. Es ist durch ein funktionelles Design, Flexibilität in den Kombinationsmöglichkeiten und seine unkomplizierte Handhabung ausgezeichnet. Weitere Anforderungen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den A-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis. Das anzubietende Büromöbelsystem soll mindestens folgende Typen umfassen: - Tischsysteme in verschiedenen Größen - Schreibtische, höhenverstellbar - Sitz-Steh-Schreibtisch, elektrisch höhenverstellbar - Besprechungstisch, rechteckig o Besprechungstisch, rund - Schrankanlagen in Korpus-Bauweise in den im Leistungsverzeichnis zu LOS 3 aufgeführten verschiedenen Größen und Ausführungen - Roll- und Standcontainer - Auftischwand (Akkustikschutz) Alle angebotenen Elemente sollen technisch, organisatorisch, ergonomisch und optisch eine Einheit darstellen und so gestaltet sein, dass sie frei im Raum aufstellbar sind. Ebenfalls müssen die Elemente aus einem Serienprogramm stammen, so dass im Rahmen der garantierten Nachlieferungsfrist spätere Aufträge aus diesem Programm jederzeit erfüllt werden können. Das Programm hat in Konstruktion und Gestaltung eine Einheit zu bilden, in Form und Farbgebung abgestimmt, sachlich klar und ästhetisch ansprechend zu sein. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass Planungsleistungen, wie nachfolgend be-chrieben, in die Preise einzukalkulieren sind. Es erfolgt für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung. Aufgrund unterschiedlicher Raumnutzungskonzepte besteht im Vertragszeitraum in unterschied-ichen Situationen der Bedarf an kompetenter Planungs- und Beratungsleistung. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: 1. Übernahme von Grundrissplänen in Form von Skizzen im PDF-Format oder dwg-Format zur Vorbereitung 2. Feinaufmaß vor Ort 3. Bestandsaufnahme Material (Technik, Ablagen, Mobiliar) 4. Bestandsaufnahme Funktionen (wer arbeitet wie, Kommunikationswege) 5. Erarbeitung von Gestaltungs-/Einrichtungsvorschlägen (PDF) und anschließende Über-mittlung an den Auftraggeber 6. Fachliche Beratung über vorgesehene Einrichtungen in den auszustattenden Räumlich-keiten 7. Qualifizierte und spezifizierte Einrichtungsvorschläge mit Grundrisszeichnungen, 3D-Ansicht, Farbansicht und spezifizierten schriftlichen Preisangeboten gem. Rahmenver-inbarung 8. Zurverfügungstellung von entsprechenden Planungsmaterialien, wie Prospekten, Katalo-gen, Holzmuster, Plänen, Farbkarten, etc. 9. Für jedes Einzelbeschaffungsvorhaben wird ein Angebot übermittelt Diese vorgenannten Leistungen stellen das Maximum an Leistungen dar, sie werden jedoch nicht in jedem Fall im kompletten Umfang zu erbringen sein. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vertragszeit detaillierte Planungsleistungen nur punktuell und bei schwierig zu möblierenden Räumen und Bereichen in Anspruch genommen werden. Ein genaues Volumen dieser Leistung kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Der Auftraggeber bemüht sich, zu standardisieren und möglichst Arbeitsplatztypen zu bestellen, für die ein eigener Planungsaufwand nicht notwendig ist. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rech-ung zu tragen. Das Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein. Der Bieter ist verpflichtet die mitgelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu übernehmen, abzu-transportieren und vorschriftsmäßig zu entsorgen bzw. zu verwerten.
- Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern
Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwililige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Hiermit soll der anbietende Markt soweit wie möglich offengehalten werden (Einschränkungen verringert werden) und eventuelle preisliche Vorteile möglich bleiben. Zeitliche Vorteile scheinen in dem Verfahren möglich. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Fahrzeuges und der Beladung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und nach Festsetzungen des Fördermittelgebers (Kreis Pinneberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband). Gemeindliche Besonderheiten werden im Vorfeld abgestimmt und rechtskonform in das anliegende LV eingearbeitet. Ebenso werden die Beilegungen von Ausrüstungsgegenständen abgestimmt und für die Ausschreibung des LOS 2 vorgelegt. Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. ___________________________________________ Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. ___________________________________________ Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) oder Excel-Datei (xlsx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. ___________________________________________ Diese Ausschreibung beinhaltet (auch) ausdrückliche Produktvorgaben, da hierfür sachliche Gründe dies ausnahmsweise rechtfertigen und erfordern. Entsprechend müssen bei allen entsprechend gekennzeichneten Positionen die dort ausdrücklich vorgegebenen Produkte -alternativlos- angeboten werden. Erfolgt dies dort nicht, nicht vollständig oder letztlich nicht zweifelsfrei, werden derartige Angebote als solche behandelt, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten und damit auszuschließen sind. Diese Positionen zeichnen sich dabei insbesondere dadurch aus, dass in diesen ausdrückliche Produktbezeichnungen enthalten sind, keine direkte Möglichkeit beinhalten, dort ein abweichendes Produkt einzutragen und auch keinen textlichen oder sonstigen Zusatz enthalten, der das Angebot auch eines gleichwertigen Alternativproduktes ermöglichen/eröffnen würde. Sofern dennoch Unklarheiten darüber bestehen sollten, ob eine bestimmte Position eine ausdrückliche Produktvorgabe beinhaltet oder nicht, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit entsprechende Bieterfragen während der Angebotsphase an den öff. Auftraggeber zu stellen. ___________________________________________ Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden, sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. ___________________________________________ Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig. ___________________________________________ Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen. Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist.
- Leibniz Universität Hannover
Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in fünf Teilbereiche: 1. Lieferung des Legekopfes, 2. Lieferung des Werkstückpositionierers zur Fertigung rotationssymmetrischer- und komplexer faserverstärkter Bauteile, 3. Integration eines Positioniersystems zur manuellen und wiederholgenauen Neuplatzierung von Zellenkomponenten an definierten Positionen sowie 4. Update der bestehenden Robotersteuerung. 5. Softwaremodul Genauere Informationen zu den einzelnen Arbeitspaketen und deren Anforderungen sowie weitere Informationen über den Aufstellungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Neben der Lieferung frei Verwendungsstelle umfasst der Leistungsumfang die Montage, Inbetriebnahme sowie anschließender Abnahme des Systems und die Einweisung. Bei der hier vorliegenden Beschaffung ist die Leibniz Universität Hannover an Förderbedingungen gebunden. Aus diesem Grund ist der 31.03.2027 als spätester Liefertermin als verbindlich einzuhalten. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nutzt die im Leistungsverzeichnis definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Punkte wird zwischen dem angegeben Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. In Summe ergeben die technischen Kriterien 111 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.5 beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden durch den Auftraggeber u.g. und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 111 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Bei allen Berechnungen wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 09.06.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.07.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.06.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die im Anschreiben aufgeführten Unterlagen, die Ihrem Angebot beigefügt werden müssen. Sie finden das Anschreiben unter "Vergabeunterlagen ->Anschreiben -> 10 IFW - T-AFP Legekopf Anschreiben.pdf". Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. Die Leistung erfolgt am Standort Stade des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover. Lieferadresse: Leibniz Universität Hannover Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Forschungszentrum CFK Nord, Gebäude 55 Ottenbecker Damm 12 21684 Stade Deutschland
- Leibniz Universität HannoverFrist: 09. Juni
Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung eines T-AFP Legekopfes und eines Werkstückpositionierers sowie deren Integration in Fertigungszelle (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Legekopfes für thermoplastisches und duroplastisches Automated Fiber Placement (T-AFP & AFP) sowie eines Werkstückpositionierers zur Aufnahme von Formwerkzeugen für den Ablageprozess. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung ein Update der bestehenden KUKA-Robotersteuerung auf KR C4. Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in fünf Teilbereiche: 1. Lieferung des Legekopfes, 2. Lieferung des Werkstückpositionierers zur Fertigung rotationssymmetrischer- und komplexer faserverstärkter Bauteile, 3. Integration eines Positioniersystems zur manuellen und wiederholgenauen Neuplatzierung von Zellenkomponenten an definierten Positionen sowie 4. Update der bestehenden Robotersteuerung. 5. Softwaremodul Genauere Informationen zu den einzelnen Arbeitspaketen und deren Anforderungen sowie weitere Informationen über den Aufstellungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Neben der Lieferung frei Verwendungsstelle umfasst der Leistungsumfang die Montage, Inbetriebnahme sowie anschließender Abnahme des Systems und die Einweisung. Bei der hier vorliegenden Beschaffung ist die Leibniz Universität Hannover an Förderbedingungen gebunden. Aus diesem Grund ist der 31.03.2027 als spätester Liefertermin als verbindlich einzuhalten. Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin am oder vor dem 31.03.2027 liegt. Der endgültige Angebotspreis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer, Versand und allen Leistungen anzugeben. Für die Angebote gilt eine gesamte Preisobergrenze in Höhe von 550.000 EUR brutto. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots nutzt die im Leistungsverzeichnis definierten Kriterien. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Anzahl der Punkte wird zwischen dem angegeben Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. In Summe ergeben die technischen Kriterien 111 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.5 beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden durch den Auftraggeber u.g. und die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 111 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Bei allen Berechnungen wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Vergabe erfolgt nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Entsprechende Angaben hierzu müssen dem Angebot beigefügt werden. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 09.06.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.07.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 01.06.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die im Anschreiben aufgeführten Unterlagen, die Ihrem Angebot beigefügt werden müssen. Sie finden das Anschreiben unter "Vergabeunterlagen ->Anschreiben -> 10 IFW - T-AFP Legekopf Anschreiben.pdf". Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. Die Leistung erfolgt am Standort Stade des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen der Leibniz Universität Hannover. Lieferadresse: Leibniz Universität Hannover Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen Forschungszentrum CFK Nord, Gebäude 55 Ottenbecker Damm 12 21684 Stade Deutschland
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.