173 - Erweiterung Mineral Material Processing and Deposition System
Erweiterung eines bereits am Institut vorhandenen Materialverarbeitungs- und Fördersystems der Firma MAI International GmbH
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Erweiterung eines bereits am Institut vorhandenen Materialverarbeitungs- und Fördersystems der Firma MAI International GmbH
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: RWTH Aachen University
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Erweiterung eines bereits am Institut vorhandenen Materialverarbeitungs- und Fördersystems der Firma MAI International GmbH
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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- Städtisches Krankenhaus Kiel
Finanzbuchhaltungssystem
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote für die Nutzung eines ERP- Systems als on Prem-Lösung zu erhalten. Der Auftraggeber, Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einem aktuellen, modernen und zukunftsorientierten ERP-System in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen inkl. Med. Informationssystem und Patientenmanagement / Leistungsabrechnung bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt: - Integration mit Patientenmanagement / Leistungsabrechnung aller Patientenkontakte / Leistungen - Rechnungswesen - Anbindung weitere Subsysteme wie Lohnabrechnung, Rechnungseingangsworkflowtool, DMS / Archivierung - Verfügbarkeit der Daten für ein Datawarehouse - Abbildung über alle bestehenden und zukünftigen Mandanten / Betriebsstätten / Buchungskreise des Auftraggebers - Integration von bestehenden und zukünftigen / Substitutionen von Systemen. Da bisher ein ERP-System SAP R/3 im Haus als on Prem vorhanden ist, ist eine 1:1- Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offen zu legen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - eine graphische Oberfläche, - ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen - Hardwareunabhängigkeit, - Client-Server-Lösung, - die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses, - keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen (Batchinput, Rest API, BAPI, HL7 / FHIR etc.), - Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems, - ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und - eine anwenderfreundliche Programmbedienung. Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis erst nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Vergabe werden per Videokonferenz Bieterpräsentationen, Referenzhausbesuche und Verhandlungen durchgeführt. Folgende Termine sind zu berücksichtigen: Bieterpräsentationen: 17.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 18.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Referenzhausbesuche: 08.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 09.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Verhandlungen: 28.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 29.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4
- Städtisches Krankenhaus KielKielFrist: 18. Mai
Finanzbuchhaltungssystem
Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote für die Nutzung eines ERP- Systems als on Prem-Lösung zu erhalten. Der Auftraggeber, Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, hat es sich zum Ziel gesetzt, mit einem aktuellen, modernen und zukunftsorientierten ERP-System in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung mit den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen inkl. Med. Informationssystem und Patientenmanagement / Leistungsabrechnung bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt: - Integration mit Patientenmanagement / Leistungsabrechnung aller Patientenkontakte / Leistungen - Rechnungswesen - Anbindung weitere Subsysteme wie Lohnabrechnung, Rechnungseingangsworkflowtool, DMS / Archivierung - Verfügbarkeit der Daten für ein Datawarehouse - Abbildung über alle bestehenden und zukünftigen Mandanten / Betriebsstätten / Buchungskreise des Auftraggebers - Integration von bestehenden und zukünftigen / Substitutionen von Systemen. Da bisher ein ERP-System SAP R/3 im Haus als on Prem vorhanden ist, ist eine 1:1- Ablösung der bisherigen Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes unumgänglich. Anschließend ist ein sukzessiver Ausbau der Lösung angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt werden und ist grundsätzlich offen zu legen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Krankenhaus bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - eine graphische Oberfläche, - ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen - Hardwareunabhängigkeit, - Client-Server-Lösung, - die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des Krankenhauses, - keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen (Batchinput, Rest API, BAPI, HL7 / FHIR etc.), - Investitionssicherheit der Lösung, - die Ausbaufähigkeit des Systems, - ein 24-Stunden-Betrieb des Systems, - ein leistungsstarker Listgenerator und - eine anwenderfreundliche Programmbedienung. Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis erst nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Vergabe werden per Videokonferenz Bieterpräsentationen, Referenzhausbesuche und Verhandlungen durchgeführt. Folgende Termine sind zu berücksichtigen: Bieterpräsentationen: 17.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 18.08.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Referenzhausbesuche: 08.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 09.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4 Verhandlungen: 28.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 1 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 2 29.09.2026: 09:00 - 12:00 Uhr Anbieter 3 / 13:00 - 16:00 Uhr Anbieter 4
- Thüringer Staatslotterie AöR
Direktvergabe Anpassungen der Software des Zentralsystems der TSL. Erweiterung um Lotterie „Doppelte Sieben“.
Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt. Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von BSL durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Aurora) von BSL übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von BSL. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems. Bei der Beauftragung Dritter würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von BSL verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von BSL durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von BSL in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Die beschriebene Implementation der Schnittstellen kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist BSL. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei BSL verbleiben. BSL räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch BSL einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, BSL, in Betracht. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Lotterie Zentralsystem um eine Spielkomponente. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 bereits erneuert.
- Thüringer Staatslotterie AöRSuhl
Direktvergabe Anpassungen der Software des Zentralsystems der TSL. Erweiterung um Lotterie „Doppelte Sieben“.
Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt. Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von BSL durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Aurora) von BSL übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von BSL. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems. Bei der Beauftragung Dritter würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von BSL verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von BSL durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von BSL in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Die beschriebene Implementation der Schnittstellen kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist BSL. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei BSL verbleiben. BSL räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch BSL einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, BSL, in Betracht. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Lotterie Zentralsystem um eine Spielkomponente. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 bereits erneuert.
- Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Einführung neues Travelmanagementsystem für unser Reisemanagement
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzenforschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte erschaffen Wissen und Innovationen für mehr Resilienz und Nachhaltigkeit. Das wissenschaftliche Spektrum des Hereons umfasst Hochleistungswerkstoffe, Verfahren und umweltschonende Technologien für die Mobilität und neue Energiesysteme. Darüber hinaus werden Biomaterialien für die Medizin und zur Steigerung der Lebensqualität erforscht. Mithilfe von Forschung und Beratung begegnet das Hereon den Herausforderungen des Klimawandels lösungsorientiert und ermöglicht über ein umfassendes wissenschaftliches Verständnis ein nachhaltiges Management und den Schutz der Küsten- und Meeresumwelt. Grundlegend verstehen, praxisnah anwenden - das interdisziplinäre Forschungsspektrum deckt eine einzigartige Bandbreite ab. Als Teil eines internationalen Netzwerks und im Verbund der Helmholtz-Gemeinschaft unterstützt das Hereon mit dem Transfer seiner Expertise Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Zukunft zu gestalten. In Schleswig-Holstein ist das 1956 gegründete Zentrum die größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Neben dem Hauptsitz in Geesthacht und dem Standort Teltow bei Berlin hat das Hereon Außenstellen in Hamburg, Kiel, Berlin und Garching bei München. Für unsere angestellten Beschäftigten wenden wir einen Tarifvertrag (TV-AVH) an, der wesentlich gleichen Inhalts wie der TVöD ist. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), den Allgemeinen Vorschriften zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) sowie der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (Auslandsreisekostenverordnung - ARV). Das aktuelle Travelmanagement wird mit Hilfe mehrerer Tools umgesetzt und unter hohen manuellen Aufwänden für Buchung und Abrechnung betrieben. Das Hereon möchte diese Prozesse künftig mittels einer neuen Software effizienter und transparenter gestalten. Wichtig: Das Hereon besitzt die SAP-Lizenzen zur Nutzung ESS/MSS und SAP-SF-Recruiting für alle Beschäftigten. Die hier ausgeschriebene Lösung soll eine digitale, prozessübergreifende Bearbeitung der Abläufe in Bezug zu Reisen ermöglichen und für die Mitarbeitenden/Reisenden innovativ und effizient sein. Ziel ist die vollständige SAP-integrierte Verarbeitung aller im Rahmen einer Geschäftsreise anfallenden Prozesse und anfallenden Reisekosten. Diese sollen vollständig in die vorhandene SAP-Landschaft eingegliedert werden. Ausgenommen hiervon ist die Reisebuchung. Der abzubildende Prozess erstreckt sich von der Beantragung, Genehmigung und Budgetierung über die Abrechnung bis hin zur ordnungsgemäßen Versteuerung in der Personalabrechnung, der ordnungsgemäßen Buchung des Reiseaufwands in der Finanzbuchhaltung und der verursachungsgerechten Verbuchung in der Kostenrechnung. Die Reisedaten einer betrieblich veranlassten Reise wären damit einmal und vollständig in einem System erfasst, es gäbe keine Medienbrüche. Genehmigungsschritte sollen über elektronische Workflows abgebildet werden. Die Abbildung einer elektronischen Reiseplanung ist kein Bestandteil des Projektes, sollte aber in die Betrachtung der Geschäftsprozesse mit einbezogen werden. In der Folge sollen die Durchlaufzeiten erheblich verkürzt, die Transparenz deutlich gesteigert, die Administration modernisiert, die papierbasierten Prozesse abgelöst und Synergieeffekte durch ein integriertes System besser genutzt werden. Das System soll zunächst in unser ERP-System und zukünftig in SAP S4/HANA integriert werden, so dass Vorgänge und Daten zwischen den Bereichen (Reisemanagement und Finanzbuchhaltung) automatisiert werden. Eine Umstellung des SAP-NetWeaver-Portals 7.5 für Employee und Manager-Self-Services auf ein SAP-FIORI-Portal befindet sich bereits in Planung und muss ggf. im Projekt berücksichtigt werden. In den folgenden Beschreibungen werden die aktuell vorhandenen ESS & MSS-Anwendungen auf Basis des SAP-NetWeaver-Portals 7.5 beschrieben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist RWTH Aachen University.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.