Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
14-AR-25-321; Beschaffung HLF10 für die FF Bevern
Ausgeschrieben werden soll ein HLF10. Hiermit soll den geänderten Anforderungen an die Freiwililige Feuerwehr der Gemeinde Bevern Rechnung getragen werden. Ausgeschrieben werden zum einen Fahrgestell und Aufbau in einem LOS 1, die Vergabe der erforderlichen Beladung erfolgt zum anderen in einem eigenen LOS 2. Die gemeinsame Ausschreibung des Fahrgestelles und des Aufbaus in einem LOS 1 hat technische Beweggründe, wonach Anbieter ein zusammenpassendes Paket anbieten können. Hiermit soll der anbietende Markt soweit wie möglich offengehalten werden (Einschränkungen verringert werden) und eventuelle preisliche Vorteile möglich bleiben. Zeitliche Vorteile scheinen in dem Verfahren möglich. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Fahrzeuges und der Beladung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und nach Festsetzungen des Fördermittelgebers (Kreis Pinneberg in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband). Gemeindliche Besonderheiten werden im Vorfeld abgestimmt und rechtskonform in das anliegende LV eingearbeitet. Ebenso werden die Beilegungen von Ausrüstungsgegenständen abgestimmt und für die Ausschreibung des LOS 2 vorgelegt.
Die Ausschreibung von Los 2 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
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Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) oder Excel-Datei (xlsx). Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
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Diese Ausschreibung beinhaltet (auch) ausdrückliche Produktvorgaben, da hierfür sachliche Gründe dies ausnahmsweise rechtfertigen und erfordern. Entsprechend müssen bei allen entsprechend gekennzeichneten Positionen die dort ausdrücklich vorgegebenen Produkte -alternativlos- angeboten werden. Erfolgt dies dort nicht, nicht vollständig oder letztlich nicht zweifelsfrei, werden derartige Angebote als solche behandelt, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten und damit auszuschließen sind.
Diese Positionen zeichnen sich dabei insbesondere dadurch aus, dass in diesen ausdrückliche Produktbezeichnungen enthalten sind, keine direkte Möglichkeit beinhalten, dort ein abweichendes Produkt einzutragen und auch keinen textlichen oder sonstigen Zusatz enthalten, der das Angebot auch eines gleichwertigen Alternativproduktes ermöglichen/eröffnen würde.
Sofern dennoch Unklarheiten darüber bestehen sollten, ob eine bestimmte Position eine ausdrückliche Produktvorgabe beinhaltet oder nicht, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit entsprechende Bieterfragen während der Angebotsphase an den öff. Auftraggeber zu stellen.
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Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden, sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
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Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
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Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren.
Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.
Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist.
Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist.