028 - Geländer Außenanlagen
Errichtung von Geländern für die Außenanlagen am Feuerwehrhaus im Markt Glonn. Die Maßnahme ist aufgrund der vorhandenen Höhendifferenzen und der damit verbundenen Absturzhöhen zur Sicherung erforderlich.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Errichtung von Geländern für die Außenanlagen am Feuerwehrhaus im Markt Glonn. Die Maßnahme ist aufgrund der vorhandenen Höhendifferenzen und der damit verbundenen Absturzhöhen zur Sicherung erforderlich.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Markt Glonn
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Stahlbau
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung von Geländern für die Außenanlagen am Feuerwehrhaus im Markt Glonn. Die Maßnahme ist aufgrund der vorhandenen Höhendifferenzen und der damit verbundenen Absturzhöhen zur Sicherung erforderlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Markt Glonn
027 - Außenanlagen
Die Ausschreibung umfasst den Neubau der Außenanlagen eines Feuerwehrhauses Glonn: a)Erschließungsweg Neubau; b)Parkplätze für das Feuerwehrhaus c)Parkplätze für die Bewohner; d) Vorplatz bei der Kastenseestraße; e)Waschanlage im Vorplatz; f)Parkplätze für die Rettungsdienst; g)Rampe zum Haupteingang; h) Zaun um das Gelände herum; i) Stützwand aus bewehrter Erde
- Stadt Wolfenbüttel
Neubau eines FGH mit Rettungswache in Cremlingen - Dachdeckungsarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die "Dachdeckungsarbeiten" für das Bauvorhaben "Neubau Feuerwehrhaus mit Rettungswache" in Cremlingen bei Wolfenbüttel. Bauherr ist die Gemeinde Cremlingen, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen. Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten Punkten, sind in die In der Gemeinde Cremlingen verfügt jeder Ortsteil über ein Feuerwehrhaus. Einige Feuerwehrhäuser entsprechen nicht mehr den aktuellen öffentlich rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards und müssen grundsaniert, erweitert oder auch durch einen Neubau ersetzt werden. Der Feuerwehrstandort Cremlingen soll im Zuge der Stärkung der Ortswehr und erforderlicher Umbau- und Anbaumaßnahmen als Stützpunktwehr weiter ausgebaut werden. Aufgrund der vorhandenen Strukturen ist eine Erweiterung des heutigen Standortes nicht umsetzbar, so dass das vorhandene Feuerwehrhaus durch einen Neubau auf einem Grundstück an der Ortseinfahrt nach Cremlingen ersetzt werden soll. Zusätzlich soll die Gemeinde Cremlingen an dieser Stelle eng verbunden mit dem Feuerwehrneubau der Rettungsdienstbedarfsplanung des Landkreises Wolfenbüttel entsprechend eine Rettungswache erhalten. Räumliche und technische Synergien spielen bei diesem „Gemeinschaftsprojekt“ eine wichtige Rolle.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHFrist: 17. Apr.
Neubau 4-zügige Grundschule inkl. Sporthalle und Außenanlagen als Komplettleistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Realisierung des Bauvorhabens "Neubau 4-zügige Grundschule mit angebundener 3-Feld-Sporthalle (Wettkampfbetrieb)" einschließlich Tiefgarage in Hybridbauweise, umfassender Außenanlagen (Sport- und Pausenfreiflächen) sowie der Herstellung eines öffentlichen Geh- und Radweges. Der Standort liegt in 04159 Leipzig (Möckern), Hans-Beimler-Straße, auf den Flurstücken 704/2, 705/1, 705/2, 706/2. Zum Leistungsumfang gehört außerdem der Abbruch vorhandener Garagen im Baufeld inklusive aller dafür notwendigen Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgung/Verwertung nach den geltenden Vorschriften, Wiederherstellung/Anpassung angrenzender Bereiche soweit erforderlich). Das Gebäude ist als Sonderbau, Gebäudeklasse 5 einzustufen; die Tiefgarage ist als geschlossene Mittelgarage vorgesehen. Das Bauwerk ist überwiegend 3-geschossig (EG + 2 OG) mit Teilunterkellerung, einer Gebäudehöhe von ca. 15 m über Gelände und Flachdach (mind. 2 % Gefälle). Bezugshöhe ist 118,00 m NN = OKFF Erdgeschoss. Wesentliche Kennwerte: BGF: ca. 9.950 m² (R) / ca. 135 m² (S) BRI: ca. 53.300 m³ Kapazität: 448 Schüler, ausgelegt für bis zu 538 Schüler (inkl. 20 % Überbelegung) Die Vergabe erfolgt als Pauschalpreisvertrag mit Planungsleistungen mit dem Ziel einer vollständigen, funktionsfähigen Gesamtleistung inklusive Koordination aller erforderlichen Gewerke, Schnittstellen und Nachweise. Die konkreten Anforderungen und Qualitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHLeipzigFrist: 17. Apr.
Neubau 4-zügige Grundschule inkl. Sporthalle und Außenanlagen als Komplettleistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Realisierung des Bauvorhabens "Neubau 4-zügige Grundschule mit angebundener 3-Feld-Sporthalle (Wettkampfbetrieb)" einschließlich Tiefgarage in Hybridbauweise, umfassender Außenanlagen (Sport- und Pausenfreiflächen) sowie der Herstellung eines öffentlichen Geh- und Radweges. Der Standort liegt in 04159 Leipzig (Möckern), Hans-Beimler-Straße, auf den Flurstücken 704/2, 705/1, 705/2, 706/2. Zum Leistungsumfang gehört außerdem der Abbruch vorhandener Garagen im Baufeld inklusive aller dafür notwendigen Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgung/Verwertung nach den geltenden Vorschriften, Wiederherstellung/Anpassung angrenzender Bereiche soweit erforderlich). Das Gebäude ist als Sonderbau, Gebäudeklasse 5 einzustufen; die Tiefgarage ist als geschlossene Mittelgarage vorgesehen. Das Bauwerk ist überwiegend 3-geschossig (EG + 2 OG) mit Teilunterkellerung, einer Gebäudehöhe von ca. 15 m über Gelände und Flachdach (mind. 2 % Gefälle). Bezugshöhe ist 118,00 m NN = OKFF Erdgeschoss. Wesentliche Kennwerte: BGF: ca. 9.950 m² (R) / ca. 135 m² (S) BRI: ca. 53.300 m³ Kapazität: 448 Schüler, ausgelegt für bis zu 538 Schüler (inkl. 20 % Überbelegung) Die Vergabe erfolgt als Pauschalpreisvertrag mit Planungsleistungen mit dem Ziel einer vollständigen, funktionsfähigen Gesamtleistung inklusive Koordination aller erforderlichen Gewerke, Schnittstellen und Nachweise. Die konkreten Anforderungen und Qualitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH
Neubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim - Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9
Die bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: Sept 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 9.63 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 170.000 € - KG 300 5.000.000 € - KG 400 1.500.000 € - KG 500 230.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe AHO - LPH 2-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 2-4 gemäß HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Fachhochschule WestküsteHeideFrist: 01. Juni
Medientechnische Neuausstattung der Lehrräume im neuen Mehrzweckgebäude an der FH Westküste
Die Fachhochschule (FH) Westküste erhält ein neues Mehrzweckgebäude mit Hörsälen, Seminarräumen und Büros für die Verwaltung. Der Neubau entstand unter der Leitung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) und ist als multifunktionale Begegnungsstätte geplant. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Fachhochschule Westküste stellt sich mit diesem Mehrzweckgebäude neu auf. Die Studierenden werden wieder enger an einem Ort zusammenrücken und der erfüllt alle Anforderungen, die an einen modernen Hochschulbau gestellt werden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In dem zweigeschossigen Mehrzweckgebäude mit 1.219 Quadratmetern Nutzfläche entstehen zwei Hörsäle, die mit einer mobilen Wand ausgestattet werden und zu einem großen Hörsaal miteinander verbunden werden können. Außerdem werden vier Seminarräume eingerichtet, von denen zwei über bis zu 70 Sitzplätze verfügen sollen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Vorleistungen stehen dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Verfügung: - Wärmelastabführung für alle medientechnischen Komponenten und Zuluft mit einer maximalen Zuluft Temperatur von 25° C; - Die Kabelinfrastruktur wurde von einem GU ohne Abstimmung mit der vorliegenden Medientechnikplanung mit starren CAT7-Installationskabeln für Audio-, Video- und Steuerungssignalwege, nach VDE 0100, VDE 0800, DIN 15905 verlegt. Es sind auch HDMI-Leitungen von den Frontwänden zu Deckenanschlüssen verlegt worden, die aber aufgrund des AVoIP Konzeptes nicht genutzt werden sollen. Die Netzwerkanschlüsse in den Bodentanks, an der Wand und unter der Decke sollen für die Medientechnik, wenn möglich genutzt werden. Zusätzliche Verkabelungsarbeiten sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt und der Aufwand ist bzgl. Material, Trockenbau, Brandschutz, Gerüstbau, Malerarbeiten und Dienstleistung in einer verpflichtenden Ortsbesichtigung aufzunehmen und in den Positionen anzubieten; - Netzzuleitungen 230V/16A in den vorhandenen Bodentanks und in den teilweise vorhandenen 19“ Gestellschränken sind ebenfalls auf die Dimensionierung zu überprüfen und wenn erforderlich soll der Aufwand bzgl. Material, Trockenbau, Brandschutz, Gerüstbau, Malerarbeiten und Dienstleistung in einer verpflichtenden Ortsbesichtigung aufgenommen werden und in den Positionen anzubieten; - Potenzialausgleich und Erdung der Schaltschränke incl. Anschluss und Messung nach VDE. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Vorleistungen stehen dem AN Medientechnik nicht zur Verfügung. Alle weiteren Arbeiten und Leistungen, sowie die ergänzende Stellung von Gerüsten und Leitern, die für den Abbau und die Entsorgung sowie den Neuaufbau von Anlagen und deren betriebsfertige Errichtung erforderlich sind, sind Leistungen des AN. Diese Leistungen des AN sind unter anderem: - Alle Verbindungskabel zu den angeschlossenen Komponenten, auch wenn diese nicht explizit genannt sind; - Die Übernahme der bestehenden Kabelinfrastruktur, soweit sie für die neu errichteten Anlagen Verwendung findet, inklusive Durchmessen nach aktueller EN-Norm und Dokumentierung der Messungen. Die Messungen des GU werden zur Verfügung gestellt; - Alle weiteren zur Kabelinfrastruktur gehörenden Armaturen mit und in Anschlussdosen mit und ohne UP-Dosen, sowie Bodentankmoduleinsätzen aus dem Schalterprogramm mit Blenden und Beschriftung. Das Schalterprogramm soll bei der verpflichtenden Ortsbesichtigung mit dem AG abgestimmt werden; - Stellung von Gerüsten in Abstimmung mit dem AG und der Objektüberwachung. Die Bodenbelastungen und Schutzmaßnahmen insbesondere auf den Doppelböden sind zu beachten; - Öffnen und schließen von Brandschotts mit Fotodokumentation vor und der Öffnung und nach der Schließung. Brandschotts dürfen nur einmal geöffnet und wieder verschlossen werden; - Sämtliche Vorgaben und Abstimmungen zur Konfiguration der Firewall und der Switche der übergeordneten LWL-Topologie; - Abstimmung und Herstellung eines Fernwartungszugangs für Service und Wartung; - Lieferung und Installation / Programmierung jeglicher Software und Betriebssysteme, sowie aller Lizenzen; - Lieferung oder Ergänzung der Referententische und der Medienstelle für den Besprechungsraum. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land
Generalplanervertrag Neubau Kita St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteFrist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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