026-WBS-154 Unterhaltsreinigungsarbeiten Schul- und Vereinsbad Unterlüß
Durchführung von Unterhaltsreinigungsarbeiten im Schul- und Vereinsbad Unterlüß. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung ohne nähere Angaben zur Losaufteilung oder zu spezifischen Ausführungsfristen in der vorliegenden Beschreibung.
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung von Unterhaltsreinigungsarbeiten im Schul- und Vereinsbad Unterlüß. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung ohne nähere Angaben zur Losaufteilung oder zu spezifischen Ausführungsfristen in der vorliegenden Beschreibung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Celle
- Veröffentlicht: 13. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
- Thema: Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung von Unterhaltsreinigungsarbeiten im Schul- und Vereinsbad Unterlüß. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung ohne nähere Angaben zur Losaufteilung oder zu spezifischen Ausführungsfristen in der vorliegenden Beschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung_UVgO-0921.pdf
Ähnliche Ausschreibungen
10- Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltFrist: 12. März
Unterhaltsreinigung Hakeborner Straße 1
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schreibt die Unterhaltsreinigung eines Dienstgebäudes in der Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg, aus. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung ohne Losaufteilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Ausführungsfrist beginnt am 01.05.2026 und endet am 30.04.2031. Angebote sind ausschließlich elektronisch bis zum 12.03.2026, 10:00 Uhr, einzureichen. Die Bindefrist endet am 10.04.2026. Unterlagen sind unter https://www.evergabe.de abrufbar.
- Landratsamt Ilm-KreisFrist: 23. Apr.
Reinigung Musikschule Arnstadt
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026GLM018D. 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Ilm-Kreis Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Reinigung Musikschule Arnstadt Menge und Umfang: Unterhalts- und Grundreinigung Ort der Leistung: Musikschule Arnstadt 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.06.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026 - 30.06.2027, Option der jährlichen Verlängerung bist längstens 30.06.2030 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d688479cb-7bafca3522bc8d7c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 23.04.2026 13:00 Ablauf der Bindefrist: 29.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung zur Eignung, Flb. 124LD - direkter Link: https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/3396.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=VHB-152-DE-FL oder Zertifikat Präqualifikation 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unterhaltsreinigung
- "Elstertal"-Infraprojekt GmbH, GeraFrist: 27. Apr.
Unterhaltspflege Tennenfläche an Schulen und Sportanlagen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: infra-BK/03/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: "Elstertal"-Infraprojekt GmbH, Gera Ernst-Toller-Straße 15 07545 Gera Deutschland Telefonnummer: +49 3658384314 Telefaxnummer: +49 3658384343 E-Mail-Adresse: s.ode@elstertal-infraprojekt.de Internet-Adresse: www.elstertal-infraprojekt.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Unterhaltspflege an Schulen und Sportanlagen im Stadtgebiet Gera Menge und Umfang: Ausführungsfrist 1. Pflegegang: April / Mai eines jeden Jahres Ausführungsfrist 2. Pflegegang: Juli / August eines jeden Jahres 34.616 m² Aufbrechen Deckschicht, 34.616 m² Mechanische Unkrautentfernung, 100 Std. Mechanische Unkrautentfernung Handarbeit, 34.616 m² Verdichten Glattmantelwalze, 650 m² Überwurf Deckschichtmaterial Ort der Leistung: Stadtgebiet Gera 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Option der einseitigen Verlängerung durch Auftraggeber: 1 x 1 Jahr 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d4856f55c-36ddf677f869db95 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 04.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto; innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Im Rahmen des Formblattes 124 werden folgende Angaben in Form von Eigenerklärungen abverlangt: Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Angaben zur Eintragung in das Berufsregister Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation Eigenerklärungen, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Eigenerklärungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweis der Ausübung der ausgeschriebenen Leistung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Sportplätze/ Sportgeräte,Grünflächenpflege/ Grasmahd
- Landeshauptstadt DresdenFrist: 20. Apr.
RV Reparatur der Sportgeräte an Dresdner Schulen
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2025-4045-00008 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zvb-vol@dresden.de Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2025-4045-00008; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung Reparatur und Montage von Sportgeräten für kommunale Schulen der Landeshauptstadt Dresden.. Menge und Umfang: Maximal 400 Reparaturaufträge von Schulsportgeräten an 150 Schulsporthallen der Landeshauptstadt Dresden, Laufzeit der RV 4 Jahre Ort der Leistung: Die genaue Anschrift der jeweiligen Schulsporthalle wird mit den Einzelaufträgen bekannt gegeben. Alle Lieferorte befinden sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Postleitzahl: e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026 Ende: 31.05.2030 Bemerkung zur Lieferfrist: Der Vertrag ist vom 01.06.2026 bis 31.05.2028 festgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2030. h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: (via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden Zentrales Vergabebüro PF 120020 01001 Dresden i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 15:00 Ablauf der Bindefrist: 29.05.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Angaben zum Unternehmen Angaben zur Präqualifizierung (falls vorhanden) Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer Erklärung zur Eintragung in Handelsregister Erklärung zu Umsätzen Angaben zur Haftpflichtversicherung Angaben zu geeigneten Referenzen Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 16 Absatz 4 und 5 VOL/A sowie § 2 Absatz 1 VOL/A m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Sporteinrichtungen/ Sportgeräte/ Freizeitartikel
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 4 Lieferung von elektrischen Siebmaschinen zur regelmäßigen Aufbereitung von Übungsmörtel in der Ausbildung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 4-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: 02151515590 E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden 3 elektrische Siebmaschinen zur regelmäßigen Reinigung und Aufbereitung von Übungsmörteln, die von Lehrlingen in der praktischen Unterweisung während der Ausbildung im Bauhandwerk benutzt werden, zur Lieferung an das BZB Wesel benötigt. Menge und Umfang: Die Bildungszentren des Baugewerbes e.V. sind eine Organisation in der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe. Die originäre Aufgabe ist die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für 10 verschiedene Ausbildungsberufe des Bauhandwerks im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf. Jährlich durchlaufen über 1.000 verschiedene Lehrlinge und Auszubildende überbetriebliche Lehrgänge und praktische Unterweisungskurse an den 3 Standorten Krefeld, Düsseldorf und Wesel. Mit der öffentlichen Ausschreibung werden neue Ausstattungsgegenstände als Ersatz oder als Ergänzung der bestehenden Ausstattung für die Durchführung der praktischen Unterweisungen mit Lehrlingen und weiteren Teilnehmenden im Rahmen einer Dualen Ausbildung und Qualifizierung an dem Standort BZB Krefeld ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst mehrere Lose und Vergaben und sieht den Kauf und die Lieferung von neuen ungebrauchten Ausstattungsgegenständen vor. Anlieferung muss zum Standort BZB Krefeld, Bökendonk 15-17, 47809 Krefeld erfolgen. Die Beschaffung über die öffentliche Ausschreibung wird anteilig gefördert durch Finanzmittel des Landes NRW und des Bundes. Der BZB e.V. trägt einen Eigenanteil von 40%. Der Sitz der Geschäftsführung des BZB e.V. ist Krefeld. Die Geschäftsführung obliegt Herrn Thomas Murauer. Weitere Informationen sind unter www.bzb.de zu finden. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugwerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d2eed1b99-11de5a7ce70140c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Bei Vorlage einer prüffähigen und positionsgerechten Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Baumaschinen
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Haldensleben - Zentrale VergabestelleFrist: 24. Apr.
Lieferung eines Allrad-Geräteträgers
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö-13/401/26 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Haldensleben - Zentrale Vergabestelle Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland Telefonnummer: +49 3904-479-1511 Telefaxnummer: / E-Mail-Adresse: zentrale.vergabestelle@haldensleben.de Internet-Adresse: https://www.haldensleben.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferleistung Menge und Umfang: Lieferung eines multifunktionalen Allrad-Geräteträgers: zulässiges Gesamtgewicht: max. 7,5 t Fahrzeug für Rechtsverkehr mit Rechtslenkung ca. 150 PS Dreiseiten-Kipper geeignet für: Sinkkastenreinigung mit häufigem Stopp an Go kommunalen Winterdienst vorwiegend im innerstädtischen Bereich Kehrarbeiten mit Vorbau-Kehrmaschine Transportfahrten vorwiegend, aber nicht ausschließlich auf öffentlichen Straßen perspektivisch aufrüstbar auf: Mähen Wässern mit Anbaugerät Sinkkastenreiniger: zum Aufbau auf der Ladefläche des Geräteträgers hydraulisch angetriebene Seilwinde mit Kippvorrichtung zum Auskippen der Schachteimer auf die Ladefläche geeignet für: Entleerung Schachteimer nach DIN 4052 Bitte beachten!!! Inzahlungnahme Geräteträger einschließlich Anbaugerät Sinkkastenreiniger ist Bestandteil der Vergabe. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Ort der Leistung: Stadt Haldensleben Markt 20-22 39340 Haldensleben Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Lieferung bis spätestens Ende Oktober 2026. Bitte beachten Sie, dass der konkrete Liefertermin innerhalb des Ausführungszeitraumes liegen muss und dieser vorab mit dem zuständigen Fachbereich (Stadtwirtschaft) abgestimmt werden muss. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d43532c72-1b784e1fdaa59e 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 24.04.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 09.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : / 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebotschreiben Erklärung nach Abschnitt 1 Basisparagraphen Eigenerklärung zur Eignung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Abforderung fehlender Unterlagen das Bestbieterprinzip Anwendung findet. Für die fristgerechte Nachreichung der erforderlichen Dokumente wird ein Zeitfenster von 5 Kalendertagen eingeräumt. Sollte der Bestbieter die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist vollständig vorlegen, erfolgt eine entsprechende Verständigung des zweitplatzierten Bieters. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, mit einer Frist von 5 Kalendertagen, die geforderten Unterlagen einzureichen. Des Weiteren sind etwaige Nachunternehmer bereits mit Abgabe des Angebots im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" zu benennen. Dabei sind für jeden Nachunternehmer der jeweilige Leistungsbereich, eine Beschreibung der auszuführenden Leistung sowie der vollständige Name des Nachunternehmers anzugeben. Die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs ist Bestandteil dieser Vergabe!!! Für Bieter und Nachunternehmer gilt: Kommt das Angebot in die engere Wahl müssen die in der Eigenerklärung zur Eignung getätigten Angaben durch folgende Nachweise und/oder Bescheinigungen bestätigt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Eintragung in das Berufsregister z. Bsp. in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes ggf. entsprechend dem Willen des Ausstellers im ORIGINAL (nicht älter als 1 Jahr) mind. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Angaben: Auftraggeber und Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Leistungsumfang bzw. Auftragssumme Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal Weitere geforderte Nachweise/Eignungsnachweise, die zwingend mit dem Angebot einzureichen sind: Darüber hinaus müssen von allen Bietern (einschl. Nachunternehmer) folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden: Bewerbererklärung Eigenerklärungen zur Eignung der Stadt Haldensleben Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Auf gesondertes Verlangen ist die Kalkulation über Abgabe der FBL 223, Aufgliederung der Einheitspreise, und die Angaben zur Preiskalkulation entsprechend dem FBL 221/222 nachzuweisen. Eine nicht Erfüllung dieser Anforderungen führt zur Nichteignung und damit zum Ausschluss. ACHTUNG ! Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die vom Bewerber/ Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden. Kommunaltechnik,Landtechnik
- Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbHFrist: 28. Apr.
Beschaffung von Interaktiven Tafeln, Notebooks, Ladewagen und Tablets für Schulen des AG in 4 Losen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE; Internet-Adresse: https://rahn.education/ Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Los 4, Ladewagen für Tablets: Offizielle Bezeichnung: Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH; Straße, Hausnummer: Salomonstraße 10; Postleitzahl: 04103; Ort: Leipzig; Land: DE Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: V 2026-IT-711 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Für die Freie Grundschule Friedemann Bach Halle, Jägerplatz 24, 06108 Halle (Saale) des Auftraggebers Dr. P. Rahn & Partner Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützige Schulgesellschaft mbH soll interaktive Wandtafeln mit Zubehör, Notebooks, Tablets mit Zubehör sowie Lade- und Aufbewahrungslösungen für den schulischen Einsatz beschafft werden. Die Beschaffung erfolgt für den in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses benannten Standort. Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme für den Schulstandort des Auftraggebers. Die nachfolgend beschriebene Beschaffung dient der Ausstattung der Schule mit zeitgemäßer IT-Technik zur Nutzung im Un-terricht sowie für schulische Einsatzszenarien innerhalb und außerhalb der Schulgebäude. Die nachfolgend beschriebene Beschaffung wird anteilig aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt „Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien am Standort Halle“ finanziert. Die zweckgebundenen Fördermittel sind zur Anschaffung verschiedener Endgeräte für den schulischen Einsatz vorgesehen, um ein möglichst hohes Niveau des digitalen Unterrichts zu Hause und in den Räumen der Schule zu realisieren. Vom Hersteller der ausgeschriebenen Technik aller 4 Lose muss bestätigt werden, dass die Lieferung der ausgeschriebenen Technik spätestens bis zum 15.06.2026 erfolgt. Diese Lieferzusage ist zwingend beizule-gen. Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE Los 4, Ladewagen für Tablets: Offizielle Bezeichnung: Freie Grundschule Friedemann Bach Halle; Straße, Hausnummer: Jägerplatz 24; Postleitzahl: 06108; Ort: Halle; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Der Beschaffungsvorgang wird in vier Lose gegliedert: • Los 1 umfasst interaktive Wandtafeln mit Zubehör einschließlich Befestigungs- bzw. Standlösungen, Konferenzsystemen, Soundbar sowie Demontageleistungen. • Los 2 umfasst Notebooks für den schulischen Einsatz einschließlich ergänzender Versicherungsleis-tungen. • Los 3 umfasst Tablets mit Eingabestiften, Tastaturhüllen, Geräteversicherung und MDM-Lizenzen. • Los 4 umfasst Lade- und Transportlösungen für Tablets. 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Interaktive Wandtafeln: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 2, Notebooks für Schulbetrieb: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 3, Tablet Apple iPad 11 mit Eingabestiften und Schutzhülle: Beginn: 28.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026; Los 4, Ladewagen für Tablets: Beginn: 18.05.2026, Ende: 15.06.2026, Der verbindliche späteste Liefertermin ist der 15.06.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361079/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 28.04.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 10.05.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Leistungsverzeichnis 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Hardware
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Celle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.