Wirtschaftsprüfungsleistungen Jahresabschlüsse HGB HGrG Hamburger Haushaltsordnung Elbe-Werkstätten hamburger arbeit
Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen" für die "hamburger arbeit GmbH" und die Elbe-Werkstätten GmbH -Die Elbe-Werkstätten GmbH sowie die hamburger arbeit GmbH beabsichtigen, folgende Wirtschaftsprüfungsleistungen gemeinsam auszuschreiben: - Prüfung der Jahresabschlüsse der Einzelgesellschaften unter Einbeziehung der Buchhaltung in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB, - Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, einschließlich der Prüfung der Zuwendungsmittel der Freien und Hansestadt Hamburg, - Prüfung auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel nach § 68 Hamburger Haushaltsordnung, - Prüfung auf Einhaltung nach HCGK nach Ziffer 7.2 HCGK, - Prüfung des Arbeitsergebnisses der Elbe-Werkstätten GmbH nach § 12 Abs. 4 und 5 Werk- stättenverordnung, - Prüfung des Plan-/Ist-Vergleiches der Wirtschaftspläne auf Grundlage interner Unterlagen, - Prüfung des Bezügeberichtes der Geschäftsführung auf Grundlage des Beschlusses der Se- natskommission für öffentliche Unternehmen vom September 2005, sowie der Ergänzung aus dem Jahr 2018 (Darstellung des Verhältnisses der beantragten Gesamtvergütung zur durchschnittlichen Gesamtvergütung der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung, sowie zur durchschnittlichen Gesamtvergütung der Beschäftigten inklusive der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsleitung, exklusive der Geschäftsleitung des Unternehmens.), - Prüfung des Risiko-Managements auf Grundlage der internen Risiko-Management-Systeme und - Prüfung auf Einhaltung des Transparenz-Gesetzes, - Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister/Bundesanzeiger. Weitere gesonderte Prüfungen oder Prüfungsschwerpunkte können vom Aufsichtsrat beauftragt werden.