Konzeption Durchführung Schuldenprävention junge Heranwachsende 18-27 Jahre SGB II SGB III
Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende-Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Defizite im Umgang mit finanziellen Ressourcen haben. Sie richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 bis 27 Jahren, die einen eigenen Haushalt begründen. Es greift der präventive Gedanke, dass junge heranwachsende eLb, bei denen z.T. schwerwiegende Gründe für den Auszug aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft vorliegen (Altersspanne 18 bis 25 Jahre), nicht in jedem Fall über finanzielle, wirtschaftliche oder vertragsrechtliche Kompetenzen verfügen.