Monitoring Fischotter FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt Los 1-3 bundesweites Monitoring
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt - Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. - Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. - Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern.