Projektsteuerung Rahmenvertrag 3-6 Standorte Schulen Geistige Entwicklung 14.000m² BGF 57,5 Mio EUR Kostenobergrenze
Leistung der Projektsteuerung als Rahmenvertrag für insgesamt 3 bis 6 Standorte - ID25150Ge - Die Projektsteuerungsleistungen werden pauschal ausgeschrieben. Der Umfang der Leistungen ist der Anlage 1 "Allgemeine und spezifische Leistungspflichten des Projektsteuerers" zu entnehmen. Sie umfassen die Realisierung von mindestens 3 Standorten mit der Option für 3 weitere Standorte. Mit den Bedarfsunterlagen liegt ein Typenamtsentwurf für das Programm der Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" (GE) vor, bei dem sich die BGF auf ca. 14.000 m2 und der BRI auf ca. 43.000 m3 beläuft. Die Kostenobergrenze beträgt 57,5 Mio EUR je Standort. Der Rahmenvertrag wird zunächst mit einer Grundbeauftragung für die Phase A1 geschlossen. In den 4 Jahren Laufzeit können sowohl die stufenweisen Weiterbeauftragungen für die Typenphase (A2-A4), als auch die standortweisen Einzelabrufe auf Grundlage des Rahmenvertrages abgerufen werden. Zu den Planungsbeteiligten gehören der Generalplaner, sowie Sonderfachleute, Gutachter und Sachverständige.